Urteil: Spedition muss Fahrtenschreiber-Daten herausgeben
Behörde darf Übermittlung des Fahrtenschreibers verlangen
Verstößt ein Lkw mehrmals gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten, ist die Spedition zur Herausgabe der Daten des Fahrtenschreibers verpflichtet. Wenn sie dazu aufgefordert wurde.
Mainz - Der Fahrtenschreiber in einem Lkw speichert alle relevanten Daten zum Thema Lenk- und Ruhezeiten. Möchte eine Behörde diese Daten einsehen, dann muss das Transportunternehmen dieser Aufforderung nachkommen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Mainz laut einer Mitteilung von Mittwoch entschieden (Az.: 3 K 621/16.MZ).
Der Aufforderung der Behörde ging voraus, dass eine Transportfirma mehrmals gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Die zuständige Behörde forderte daraufhin die Daten aus dem digitalen Fahrtenschreiber des betroffenen Lastwagens für vier Monate und verhängte ein Bußgeld von 300 Euro. Die Transportfirma weigerte sich und argumentierte, dass der damit verbundene Aufwand den Betrieb gefährde.
Das Gericht wies die Klage ab und verwies auf das Fahrpersonalgesetz. Die Behörden seien berechtigt, die Übermittlung von Unterlagen zu verlangen, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen, entschieden die Richter. Die Anordnung sei auch verhältnismäßig: Die Firma müsse nur Daten herausgeben, zu deren Speicherung sie ohnehin verpflichtet sei.
Quelle: dpa
Widerspricht doch eigentlich dem Grundsatz, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Warum soll ich also aktiv an der Feststellung meines Fehlverhaltens mitwirken?
Der Fahrtenschreiber ist nun mal Pflicht beim
LKW. Hier geht es nur statt einer stichprobenartigen Kontrolle um eine Kontrolle über einen längeren Zeitraum.
Zu den sich daraus eventuell ergebenden Vorwürfen muss man sich dann nicht äußern 😉
Mit der Argumentation kann man den Fahrtenschreiber als solches in Frage stellen. Zumindest beim Unfalldatenschreiber ist es soweit ich weiß so, dass Du bei einem privaten UDS einen Löschknopf hast, damit der UDS Dich eben nicht belastet, wenn Du Mist gebaut hast. Zumindest bei den UDS im Leihwagen und auch bei denn in unseren Feuerwehrfahrzeugen verbauten UDS ist dieser Löschknopf nicht vorhanden. Bei diesen Fahrzeugen ist der Fahrer ja nicht der Besitzer. Rechtlich würde also der Besitzer (dem ja auch der UDS und die darin aufgezeichneten Daten gehören) den Fahrer belasten und dazu ist er rechtlich verpflichtet (sofern nicht verwandt).
Andererseits müsste dann aber der Spediteur auch ohne Fahrtenschreiber fahren dürfen, wenn er seinen eigenen LKW fährt. Darf er aber nicht.
Mir ging es nicht um die Kontrollmöglichkeit, sondern um die Verpflichtung, die Daten der Behörde übermitteln zu müssen - weil die zu faul sind, die Daten im Betrieb zu kontrollieren? Und so muss ich halt aktiv an meiner Überführung mitarbeiten.
Ja, aber was folgt schon daraus ?
Du hättest auch sagen können "Wie soll die Polizei ohne eine Kamera bei jemanden im Bad feststellen
dass er dort jemanden vergewaltigt", ja wird schwerer ohne, zugegeben, ist eben Pech,
ich kann das umgekehrt auch nicht mangels Kamera auf Klo des Polizisten mit Verbindung an mein Monitor,
so ist das nun mal wenn man nicht versklavt ist,
das hat eben neben vielen Vorteilen auch paar Nachteile.
Müssen sie eben hier im Fall eine Streife hinschicken und selbst schnüffeln wenn der LKW ein Stück gefahren ist, sie wollen ja jemanden überführen, also nicht das Problem des Verdächtigten dass es aufwendig(er) ist.
Aber hast schon recht, die Argumentation taugt in der Tat Fahrtenschreiber in Frage zu stellen,
da kann ich nur "Pech gehabt" sagen,
wozu haben sie auch gesagt dass man sich nicht selbst belasten muss,
haben das eben nicht bedacht also muss der Fahrtenschreiber weg,
muss man eben hinterherfahren oder sonst etwas um die Lenkzeitüberschreitung festzustellen.
Außerdem verkauft sich hier nicht die Spedition als Träger irgendwelcher noblen Werte inkl. Unschuldsvermutung und als jemand der andere nicht zu Selbstbelastung zwingt,
das sind immer noch die Typen im schwarzen Kleidchen,
die ziehen ihre Sonderbefugnisse und Besoldungslegitimation
aus ihrer übermenschlich zivilisierter Beschaffenheit und Beachtung irgendwelcher Grundsätze,
um sie dann im Alltag doch mit Füßen zu treten wie wir eben mitgeteilt bekamen.
Bei der früheren Variante mit den Fahrtenschreibern muss man die einzelnen Scheiben aus den letzten 12 Monaten aufbewahren und auf Verlangen herausgeben.
Ob nun die die aktuelle digitale Variante oder eben die frühere Version: Es ist im Gesetz, bzw in Verordnungen usw festgelegt, daß man so das Verhalten überprüfen kann und eben bei auffälligem/wiederholtem Fehlverhalten Bußgelder verhängen kann - und auch wird.
Mir ist dies auch schon passiert (alte Variante) und der "Spass" hat mich dann mal eben 5.500€ gekostet.
Aufgrund der Tatsache, daß eben bei möglichen Unfällen die Auswirkungen um ein Vielfaches schwerer sind, halte ich diese Verfahrenweise durchaus für gerechtfertigt - unabhängig davon, ob sich jemand selbst belasten würde (was dann in diesem Kontext nur den selbstfahrenden Chef betreffen würde, da er ja i.d.R. der Halter aller LKW ist).
2. Absatz sagt eigentlich alles.
Sie können auch kommen und es selbst auslesen. Das wird dann sicher nicht mildernd bewertet. Das Fahrzeug zu öffnen darfst du ja nicht verweigern.
Deshalb müssen die Daten ja archiviert werden war doch zu analog Zeiten auch schon so was soll das ganze also? Mit der Weigerung die Daten zu schicken werden deutsche Gerichte belastet. Wobei klar war wenn die Behörde die Daten haben will bekommt sie sie auch.