Recht: Fahrtenbuchauflage nur nach angemessener Prüfung
Behörde muss den Fahrer finden
Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs können Autofahrer verweigern. Zum Beispiel, wenn die Behörde nicht angemessen versucht hat, den Fahrer zu ermitteln.
München - Autofahrern darf nur dann das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn die Behörde vorher angemessen versucht hat, den richtigen Fahrer zu finden. Das lässt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München ablesen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Das Auto eines Mannes wurde zweimal mit stark überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Die entsprechenden Fotos zeigten jedoch stets eine junge Frau. Der Halter wiederum gab an, das Auto zu den fraglichen Zeiten seinem Sohn geliehen zu haben. Da laut Einwohnermeldeamt der Mann alleine wohnte, ordneten die Behörden an, dass er ein Fahrtenbuch führen muss. Dagegen klagte er.
Das Gericht gab ihm Recht. Nur die Angabe des Einwohnermeldeamtes reiche nicht aus. Für die Erteilung einer Fahrtenbuchauflage hätte die Behörde alle "zumutbaren Maßnahmen" ergreifen müssen. Dazu hätte sie beispielsweise die Nachbarn befragen oder den Mann zu Hause besuchen müssen.
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Ich bin in Deutschland für die Halterhaftung!!! Das ist der größte Bullshit, wenn jemand angibt, nicht zu wissen wer gefahren ist.
Das würde dann viele zum Umdenken bewegen!
Das ist kein Bullshit, sondern rechtsstaatlich.
Die Aussage zu verweigern ist dein gutes Recht. Schau dir doch mal die Politiker an die machen es nicht anders.
Es geht hier jetzt nicht um Politiker oder so. Also bitte beim Thema bleiben!
Also findest Du es fair, wenn z.B. jemand Dein Auto rammt, Unfallflucht begeht und der Täter angibt, nicht gefahren zu sein und somit keiner bestraft wird? Klar, seine Versicherung zahlt, aber der Unfallverursacher wird NIEMALS bestraft, weil man ihn nicht ausfindig machen kann.
Deshalb Halterhaftung! Mir kann KEINER erzählen, dass er nicht weiß, wer sein Auto gefahren ist.
Nicht der Täter gibt an... der Halter gibt an.
Der Halter in diesem Fall hat aber nicht einfach nur angegeben, nicht gefahren zu sein.... er ist laut Foto nachweislich nicht gefahren. Bis in welche Instanz muß ein Halter denn Kontrolle über die Identität oder den Fahrerlaubnisbesitz eines Fahrers haben? Du leihst Deinen Wagen Deinem Sohn, der besäuft sich in der Disko, ein nüchterner Kumpel fährt Deinen Sohn dann in DEINEM Wagen heim... wird geblitzt. Und nun? Dein Sohn kann sich an nix erinnern, Du kennst den Kerl am Lenkrad nicht? Du kannst natürlich gerne zur Stadt oder der kassierenden Behörde gehen und für das nicht in Deinem Einflußbereich liegende Fehlverhalten eines Dir unbekannten Kerls zahlen. Wie heißt es doch richtigerweise... "Im Zweifel zugunsten des Angeklagten".
Die Identität des Fahrers hätte sich sicher mit einem Mindestmaß an Recherche ermitteln lassen.
Falsch! Politiker können sich im Regelfall nicht mehr erinnern. Das ist der entscheidende Unterschied. Sie lügen nicht in der Sache an sich, sie lügen über ihre Erinnerungen.
Und dann soll deiner Meinung nach der Halter wegen Unfallflucht bestraft werden, auch wenn er z.B. zu der Zeit ein wasserdichtes Alibi hat (z.B. Krankenhausaufenthalt - Intensivstation)? Da wäre ich glatt für eine Elternhaftung - die haben schließlich die Kinder gezeugt und sind über die Erziehung für deren Verhalten verantwortlich. Und natürlich müsste die Produkthaftpflicht ausgedehnt werden - ohne den Hersteller des Fahrzeuges hätte der Fahrer mit diesem Fahrzeug keinen Mist machen können. Dazu eine Wählerhaftung - die haben schließlich diese Regierung gewählt ...... usw.
Niemand muss sich selbst belasten, auch keine nahen Angehörigen. Und solange ich Betroffener/Beschuldigter bin, hab ich das Recht, die Aussage zu verweigern.
In NRW z.B. gibt es auch einen Erlass, unter welchen Voraussetzungen eine Bußgeldbehörde z.B. das Passfoto eines Beschuldigten anfordern darf. Sollten wir da nicht auch großzügig sein, und der Behörde das generell erlauben? An den Erlass halten sich eh nicht alle.
Und ab Geburt sollte doch ein GPS-gestützter Chip unter die Haut gepflanzt werden. So ließe sich der Aufenthaltsort nahtlos feststellen und damit bei jedem Verstoß gegen irgendwelche Regeln der Schwerverbrecher identifizieren.
Könnte man ja - wie so vieles - unter dem Deckmäntelchen der "Terroristenabwehr" wunderbar einführen.
Ich bin auch für Halterhaftung !
Diese ganzen Schlupflöcher kosten nur unnötig Geld und Zeit.
Wenn jemand damit nicht klar kommt, darf er seinen Wagen eben nicht verleihen, fertig.
Gruß,
Halterhaftung bei Unfällen gibt es de facto schon, denn es zahlt ja die Versicherung, die der Halter bezahlt.
Aber für Bußgelder oder gar Straftaten gilt immer noch das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" - und eben nicht "im Zweifel gegen den Fahrzeughalter". Und das ist auch gut so.
Gute Idee würde unsere Eliten etwas Disziplinieren.
In der Praxis ist es zugegeben häufig albern: "Ich wars vielleicht, aber vielleicht meine Frau, meine Oma nicht, doch mein Bruder, der wars bestimmt. Mein Sohn bestimmt auch.
Dennoch, dann werden eben 10% der (sich kümmernden) Temposünder ohne Strafe davonkommen- na und?
Halterhaftung kann unangenehme Blüten treiben. Stell dir vor, dein Auto wird nachts geklaut und der Dieb kachelt mit 180 durch die Radarfalle, dabei hat er eine Mütze auf. Gemeldet ist der Diebstahl noch nicht- nun sollst du den Lappen abgeben?
Was ist mit Haltern, die keinen Führerschein haben (Schwerbehinderte, juristische Personen)?
Aber auch: Wie regeln das andere Länder?
Bei Halterhaftung sind alle Firmeninhaber mit Mitarbeiterfuhrpark schnell ohne Führerschein...
Hier gibt es die Halterhaftung schon:
Schweiz, Österreich, Großbritannien, Niederlanden, Bulgarien, Frankreich und Ungarn.