Recht: Unfall wegen Sichtbehinderung
Bei schlechter Sicht wegen Parksündern vorsichtig fahren
Warum es zu einer Kollision beim Abbiegen gekommen war, war für den Unfallverursacher danach klar: Falschparker trübten ihm die Sicht. Das Gericht sah das etwas anders.
Hamburg - Gerade bei einer Sichtbehinderung müssen sich Autofahrer vorsichtig verhalten: Das gilt auch dann, wenn die Sichtbehinderung vom einem Falschparker verursacht wird. Sonst könnten die Unfallverursacher bei einem Unfall die Alleinschuld tragen. Das lässt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 302 O 104/15) ablesen, auf die der ADAC hinweist.
Im konkreten Fall parkten zwei Autos im Halteverbot. Ein Autofahrer wollte an dieser Stelle abbiegen und stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Er klagte auf Schadenersatz. Aufgrund der zwei Falschparker sei seine Sicht so stark eingeschränkt gewesen, dass er die Annäherung des anderen Wagens nicht habe wahrnehmen können.
Das Gericht wies seine Klage ab und gab ihm die Alleinschuld. Der Fahrer hätte umsichtiger fahren müssen. Zudem habe er versäumt zu erklären, worin die eigentliche Sichtbehinderung bestand. An der Unfallstelle befand sich eine Haltezone, auch um ein Be- und Entladen für die Dauer von bis zu drei Minuten zu ermöglichen. Das zeige, dass der Gesetzgeber dort eine Einschränkung der Sicht für zumutbar halte.
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Viel wichtiger scheint mir der Hinweis, dass in letzter Zeit vermehrt Kinder / Erwachsene absichtlich vor Autos rennen. Dies passiert sowohl in Deutschland als auch in Östereich (Wers nicht glaubt, googeln).
Hier gilt der wichtige Hinweis (den man sonst nur aus Fahrten in Mietwagen in einigen Regionen kennt).
Nicht aussteigen, Türen zu - Polizei verständigen.
Dashcam ist von Vorteil.
In Dortmund wurde z.B. ein Autofahrer niedergeschlagen und ausgeraubt. Vom Kind fehlte jede Spur.
Du gibst also auf einer möglichen Gefahr die Du vom Hörensagen her kennst die Empfehlung im Zweifel die erste Hilfe (auch und sogar bei einem Kind) zu unterlassen und auf Rettungskräfte zu warten?
Wenn jemand das mit meinem Kind machen würde müsste derjenige keinen Richterspruch abwarten ;-)
Nach deutschen Recht, reicht 112 anzurufen. Damit wäre erste Hilfe geleistet.
Aber gebe dir im allgemeinen recht, man sollte schon aussteigen. Aber oft auch mit Vorsicht. Da gab es bei uns im Rhein Sieg Kreis ein Fall. Der genauso ablief, wie er das geschildert hat, nur war es eine erwachsene Frau. Die Fahrerin wurde ausgeraubt und niedergeschlagen (Link: http://mobil.rundschau-online.de/.../...niedergeschlagen-sote-23025632). Daher ist das schon was wahres dran was er sagt. Also nicht immer alles so nieder reden.
" An der Unfallstelle befand sich eine Haltezone, auch um ein Be- und Entladen für die Dauer von bis zu drei Minuten zu ermöglichen. Das zeige, dass der Gesetzgeber dort eine Einschränkung der Sicht für zumutbar halte."
Ja ja der Gesetzgeber behauptet mit Be- und Entladeerlaubnis mittelbar dass die Einschränkung der Sicht nicht besonders groß ist, sonst müsste er dort halten verbieten,
aber wurde das auch geprüft ob die Sicht ausreicht ?
Weil wenn nicht können sich so Fehler fortpflanzen, einer stellt etwas hin und alle anderen nicken das nur noch ab bzw. urteilen auf der Basis,
bis einer in 100 Jahren vielleicht doch man nachprüft was real vorliegt.
Aber grundsätzlich sage ich mal so, es ist schon ein Problem mit der Schichtbehinderung, mit vorsichtig herausfahren kann man nicht alles abfangen. Wenn man erst rein ragt und dann etwas sieht, dann hilft nichts, irgendwann kommt man nun mal da rein und ob man zusammenstoßen wird,
das fühlt man erst und sieht es erst dann (zumindest wenn der auf der Vorfahrststraße das nicht erkennt und kompensiert).
Ich hatte bisher Glück, mit Können hat das nichts zu tun und ist nicht damit abzufangen,
ich taste mich noch unter Schrittgeschwindigkeit rein, aber es bleibt blind rein fahren.
Damit habe ich jetzt auch nicht gesagt dass der Sicht versperrende Falschparker voll haften muss, aber man sollte es auch unterlassen so zu tun als ob man anders rein fahren könnte,
mit 0,5 km/h ist es schon langsam, brauche dann kein Richter der es noch wagt "unvorsichtig" zu nennen.
Dann soll er mal einsteigen und vorführen wie es noch vorsichtiger geht.
Aber wie gesagt, das war grundsätzlich, kann ja sein dass der Typ hier schnell auf gut Glück rein fuhr, allerdings sollte man es dann auch explizit rein schreiben, sonst können wir wieder rätseln ob ein Richter dreister weise Unmögliches verlangt, oder zu recht ein unvorsichtiges Verhalten attestiert.
Danke.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3317573
Die Fälle in Östereich haben es sogar schon ins "google" geschafft, also einfach mal googeln.
Das Rumrätseln hättes Du Dir sparen können, wenn Du auch den Satz davor wahrgenommen hättest:
"Zudem habe er versäumt zu erklären, worin die eigentliche Sichtbehinderung bestand."
Dieses Versäumnis ergibt sich zwangsläufig, wenn man sich zwar über die Falschparker ärgert, sich aber nicht ernsthaft die Mühe macht, dann entsprechend vorsichtig zu fahren. Wenn man in so einer Situation alles Mögliche versucht, um einen Unfall zu verhindern, dann weiß man das und teilt das dem Gericht auch mit.
Man muss dazu sagen, dass die Mallinckrodtstraße zu einem "Problemviertel" gehört.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein 3-Jähriger Junge (!) absichtlich vor ein Auto rennt. Das kann ich mir eher bei Erwachsenen vorstellen. Diese Masche ist in Russland schon länger verbreitet. Ich glaube denen geht es darum den Fahrer zu verklagen und eine Art Schmerzensgeld zu bekommen. Das wird schon seine Gründe haben weshalb dort gefühlt 90% aller Autofahrer eine Dashcam installiert hat.
Ein so junges Kind wird das absichtlich nicht machen. Das ist eher das wovor wir in der Fahrschule schon immer gewarnt wurden: Kinder haben ein eingeschränktes Sichtfeld. Die achten nicht auf den Verkehr, und können durchaus auch unvermittelt auf die Straße rennen. Wer die Mallinckrodtstraße kennt, der weiß dass rechts und links sehr viele parkende Autos sind, zwischen denen man ein Kind leicht übersehen kann.
Der Polizeibericht aus Dortmund schweigt sich ja zu den Details aus. Ob das einfach nur eine wütende Meute war, die aggressiv wurde als sie sahen was passiert ist? Das ist natürlich trotzdem kein Grund!
Die Reaktion der Mutter ist vielleicht auch verständlich - also, dass sie sich den Jungen geschnappt hat in ihrer Panik, und ihn selbst ins Krankenhaus gebracht hat.
Der verlinkte Fall aus Hennef ist dagegen eine ganz andere Nummer. Hier hat die Räuberin scheinbar dem Opfer eine Falle gestellt.
Wenn vollwissentlich, also vorsätzlich, von den Kommunen Sichtbehinderungen erzeugt oder "proviziert" werden, muss dies kategorisch eine Mitschuld von sämtlichen Unfallbeteiligten ausschließen und vollumfängliche Haftung der jeweiligen Kommune nach sich ziehen.
Bei mir in der Stadt wurde (nur eines von vielen, vielen glorreichen Beispielen...) vor einiger Zeit in der Innenstadt einfach grundsätzlich überall die Vorfahrt umgekehrt. Mit dem Ergebnis, dass der hauptsächliche Verkehrsfluss nun nirgends mehr Vorfahrt hat und erst dann die Nebenstraßen einsehen kann, wenn man sowieso schon "drüber" ist. Aus den Nebenstraßen hat man nun Vorfahrt, die aber keiner nutzen kann, da jeder normale Mensch anhält, bevor er aus einer Nebenstraße ausfährt, aus der man nichts sehen kann.
Hier ein Bericht von ORF K
https://www.youtube.com/watch?v=xnN1X-VvR2s
Das mag ja alles sein, hat aber mit dem Fall aus Dortmund nichts zu tun.
Über wie viele solcher Fälle reden wir denn überhaupt? Fünf Fälle in Österreich? Bei wie vielen Verkehrsunfällen generell?
Diese latente Neigung zur Panik in den Medien finde ich ehrlich gesagt zum Kotzen.
Ich habe auch mal Nachts einem Moppedfahrer geholfen, der verunfallt war. Ich hab den erstmal garnicht gesehen, weil der komplett schwarz gekleidet war und einen schwarzen Helm trug. Ich habe nur einen Schatten bemerkt, als ich mit ca. Tempo 100 auf der Landstraße an ihm vorbei bin. Nur im Rückspiegel konnte ich einen "Strich" auf der Straße erkennen, weil der Mond hinter mir stand. Weiter unten in der Kurve habe ich dann Reifenspuren gesehen. Mein Blick folgte diesen Richtung Graben, wo ein Motorrad lag. Ich zählte eins und eins zusammen. Und setzte dann zurück: Und tatsächlich! Ein dunkel gekleideter Motorradfahrer. Stand offenbar unter Schock, weil er den Helm nicht abgenommen hatte.
Meinst du irgendjemand hätte dem geholfen?! Die scheißen sich doch hier alle in die Hose, weil sie immer gleich an das Schlechte im Menschen glauben. Zu viel Tatort gesehen.
Naja, Panik würde ich nicht direkt nennen. Ich sagte nur Vorsicht, nicht Misstrauen oder nur böse Menschen sehen. Und ebenfalls nicht gesagt, das man nicht helfen soll.
Es ist schlimm genug das die meisten nicht helfen und das wurde in den Panik machenden Medien auch gezeigt. ;-)
Höchstens überfahren. Was Sichtbehinderung und (Falsch-)Parker angeht:
Ich fahre nicht umsonst in 30-Zonen Strich 30 und wo´s unübersichtlich ist noch langsamer. Aber allein deswegen muss man seinen Wagen abschließen, weil man an jeder Ecke damit rechnen muss, dass der Hintermann aussteigt, kurz nach vorne gelaufen kommt und einem mal zeigt, wie man zu fahren hat: SCHNELLER!!!!!!!!
Nur noch irre, genau wie wenn man rechts parkende Autos hat, in die einspurige Straße einfährt, eigentlich "nur" bis zur nächsten Lücke will (man hat den Gegenverkehr schließlich gesehen, nur ist der noch 100 m weg), aber der entgegenkommende dann Vollgas gibt - man schon halb in der Lücke ist, der einem aber noch beinahe den A...llerwertesten arbrasiert.
Vorsichtig, ja, immer gern, aber oft ist das gar nicht geduldet. 🙁
Ich habe es wahrgenommen, die Antwort lautet: durch zwei Falschparker.
Das habe ich doch aus: "Aufgrund der zwei Falschparker sei seine Sicht so stark eingeschränkt gewesen, dass er die Annäherung des anderen Wagens nicht habe wahrnehmen können."
Nicht ohne Anlasse schrieb ich etwas zu der Problematik von Sichtbehinderung durch Falschparker,
war ja kein Zufall.
Oder hat er es nur in die Klageschrift schrieben lassen und hat vor Gericht "durch zwei Autos" nicht wiederholt sondern nur geschwiegen ?
Ich meine es kann ja sein dass sie gar nicht die Sicht gestört haben, aber hier steht ja auch nicht
"Das Gericht stellte fest dass die an anderer Stelle parkten und so die Sicht Richtung Unfallgegner unmöglich stören konnten.".
Er hat nichts "versäumt zu erklären", er sagte vielleicht die Unwahrheit,
müsste man aber dann auch so schreiben.
So wie es hier steht sieht es aus als ob einer nicht hören wollte was nicht ins Konzept passte und dann dreist behauptet es wurde nichts gesagt.