Plakette und Kennzeichen müssen übereinstimmen
Bei Ummeldung Plakette nicht vergessen
Stimmen Umweltplakette und Kennzeichen nicht überein, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Ändert sich das Kennzeichen, muss daher auch die Plakette getauscht werden.
München (dpa/tmn) - Nach der Ummeldung eines Autos muss sich der Halter sofort um eine neue Umweltplakette kümmern - es sei denn, er will mit dem Wagen nicht in Umweltzonen fahren. "Die Plakette muss zum Kennzeichen passen"», erklärt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd.
Ändert sich das Autokennzeichen, zum Beispiel nach einem Besitzerwechsel oder weil ein Fahrzeughalter eines der wiedereingeführten Altkennzeichen haben möchte, ist eine Umweltplakette mit der neuen Buchstaben-Nummern-Kombination erforderlich. So sollen Betrügereien mit der Plakette verhindert werden.
Stimmen Kennzeichen und Plakette nicht überein, müssen Autofahrer in Umweltzonen mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Eine neue Umweltplakette ist in der Regel direkt bei der Zulassungsstelle erhältlich.
Quelle: dpa
Das war doch eigentilch schon von Anfang an bekannt... Und ist für mich eine ziemliche Sauerei, denn die Plakette sollte KFZ- und nicht haltergebunden sein.
Sofort austauschen, die Umwelt wird sonst irreversibel geschädigt. 🙄
Sonst haben wir ja keine Probleme in D
*Achtung: Beitrag könnte Sarkasmus enthalten
Hallo,
wir haben uns die Obrigkeit ausgesucht und nun müssen wir mit ihr und ihren Anordnungen leben -
immer brav kotau machen und den Obolus bezahlen nicht aufbegehren denn Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
;-))
Gruß Blabueer
Och nö MT plappert mal wieder alles nach...
Bitte MT an den Typen da wenden, der soll euch das mit einem § nachweisen. Und nicht billig abspeisen lassen.
Es steht (eigentlich) nirgends, daß die Plakette das aktuelle Kennzeichen tragen muß.
Es gibt nur gewisse Richter die das so auslegen.
Und die 40 € + Gebühren (und 1 Punkt) zahlt jemand der nicht fahrend erwischt wurde auch nicht... 🙄 Naja außer er verlässt sich auf MT und weiß es nicht besser. 😆
Edit:
Und bitte "in der Regel bei Zulassungsstellen erhältlich" - jawoll. Sonst gibts ja nix.
Keine Überwachungsorganisationen, keine Werkstätten die das auch können.
Aber Hauptsache mal wieder ne NEWS.
Ich würde vorschlagen, man verteilt grüne Planko-Plaketten, dann kann jeder das entsprechende Kennzeichen selbst eintragen und mit non-permanent Stift wieder ändern.
Rufus
Das wäre mir neu, dass man eben das muss. (Neue Plakette nach Ummelden)
Mir wurde bei der hiesigen Zulassungsstelle gesagt, dass dies NICHT nötig ist.
Hab die Plakette von meinem Vor-Vorgänger dran. Selbst mit meinem Fiesta hat ich noch nie eine Plakette dran und fahre immer mit Vorsatz in die Umweltzone. Bisher noch nie Probleme gehabt.
Ich liebe diesen Kick ^^
(Zur Sicherheit hab ich aber eine grüne Plakete im Handschuhfach)
Hallo,
ich fahre dann wohl seit 5 1/2 Jahren "illegal" mit der grünen Plakette aus einem anderen Landkreis herum 😱. Oh je, die Straßenzulassung wird wohl auch erloschen sein ..... so ein Pech aber auch für mich?
Das grüne Etwas ist genau so überflüssig, wie seiner Zeit die G-Kat Plakette ...... keine Schwein hat das
"damals" überprüft.
Wohne am Rande von so einer Zone "Umwelt" und fahre mehrmals die Woche durch.
Gruß Andreas
Keine Sau überprüft den Kack.
Also, wenn ich ein Fahrzeug hätte das keine Grüne Plakette bekommt ... Irgendwo findet man immer eine. 😆
.....Das Amtsgericht Augsburg folgte am 14.09.2010 (AZ 31 OWI 608 Js 111541/10) unserer Argumentation: Für ein Bußgeld wegen fehlender Übereinstimmung von Kennzeichen am Fahrzeug und Kennzeichen in der Feinstaubplakette fehlt die gesetzliche Grundlage, so dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Zwar wird aufgrund einer Änderung der einschlägigen Vorschriften inzwischen auch der ruhende Verkehr erfasst, womit auch geparkte Autos eine Umweltplakette benötigen. Dennoch fehlt es an einer Rechtsgrundlage, um für den Fall nicht übereinstimmender Kennzeichen an PKW und Umweltplakette ein Bußgeld zu verhängen.....
Quelle Klick
Daran hat sich meines Wissen nach nichts geändert. Ich fahre derzeit mit 5 ! Plaketten rum.
1x echt, grün, fest auf Frontscheibe mit gültiger Kennzeichenbenennung und Dank an den Freundlichen für die kostenfreie Plakette;
1 x echt, grün, fest auf Frontscheibe, altes Kennzeichen
1 x echt, gelb, derzeitiges Kennzeichen auf klarer Folie zum abnehmen, da die Norm ja erfüllt ist und somit das Füheren der Plakette legal ist,
1x echt, rot, zusammen mit gelb auf Folie rest siehe gelb
1x "echt" , schwarz Blechpiraten 😆 auf Folie, rest siehe gelbe + rote Plakette.
Bislang noch keine Knolle obwohl das Auto öfters in einer "gelben" Umweltzone parkt.
Auch `ne Form von: zivil Ungehorsam. 😊😜
Wenn man die Plakette leicht abziehen könnte, wäre so eine Regelung noch zu verstehen.
Da man sie aber nicht zerstörungsfrei abbekommt, ist es reine Abzocke.
Wenn sie jeder nach Lust und Laune abziehen könnte, wäre sie ja noch sinnloser als sie ohnehin schon ist.
Sinnloser als Dummweltzone? Geht ja gar nicht.
Na es geht schon noch dümmer...
Angenommen ich habe ein Auto mit Ottomotor, so bekomme ich eine grüne Plakette mit meinem aktuellen Kennzeichen drauf. Ob ich die Plakette auf die Scheibe klebe oder nicht, kontrolliert erstmal keiner, solange ich nicht in eine Umweltzone fahre.
Ich verkaufe das Auto und kaufe mir einen Diesel, der nur eine gelbe Plakette bekommen würde.
Das Kennzeichen von meinem Benziner nehme ich natürlich mit und schwupp habe ich für einen Diesel eine grüne Plakette.
Jetzt habe ich eigentlich nichts anderes gemacht als das Kennzeichen verglichen und es passte.
Wie entscheidet wohl ein Richter?
Ziemlich konfus alles...