Hund angefahren: Autofahrer muss fast zehnfachen Wert zahlen
Bei Unfällen mit Tieren ist der ideelle Wert entscheidend
Ein Autofahrer, der einen Hund anfährt, muss auch dann die OP-Kosten tragen, wenn das Tier schon älter und krank ist. Das entschied das Münchner Amtsgericht.
München - Wer einen Hund anfährt, muss die OP-Kosten zahlen - auch wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden. Dass der Hund im konkreten Fall acht Jahre alt war und andere Gebrechen hatte, ändere nichts daran, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert; Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden.
Behandlungskosten von 2.200 Euro
Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche. Die Besitzerin forderte die Behandlungskosten von 2.200 Euro von dem Autofahrer. Der weigerte sich zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint gewesen sei; zudem habe das Tier nur 175 Euro gekostet.
Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1.650 Euro. Es gebe bei Tieren zwar eine Obergrenze, jenseits derer Heilungskosten unverhältnismäßig seien. Diese hänge aber vom Einzelfall ab. An der Tankstelle gelte zudem - ähnlich wie auf Parkplätzen - erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb hätte der Autofahrer vorsichtiger fahren müssen, entschied das Gericht. Allerdings treffe die Hundehalterin eine Mitschuld. Sie hätte Pauli so anleinen müssen, dass er nicht auf die Straße laufen konnte. Sie muss nun ein Viertel der Kosten selbst tragen. (Az 344 C 1200/13).
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"Der weigerte sich zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint gewesen sei; zudem habe das Tier nur 175 Euro gekostet."
Das erste Argument kann man so stehen lassen (und wurde ja auch berücksichtigt), das zweite finde selbst ich als Gegner der städtischen Hundehaltung ziemlich übel. Wenn ich jetzt eine Katze umfahre, und daran klar schuld bin, bezahle ich einfach nichts, denn die Katze gabs ja gratis aus dem Tierheim?
Edit: Die Überschrift "Autofahrer muss zehnfachen Wert zahlen" zeigt, dass der Ersteller dieser Überschrift den Artikel selbst nicht gelesen hat. Denn daraus geht ja gerade hervor, dass sich der versicherungstechnische Wert des Hundes nicht aus dem Anschaffungspreis ermittelt. Abgesehen davon müsste man dann ja auch den Wertverlust berücksichtigen 😉
Sagen wir eher strafrechtliche. 😉
In der Regel werden nämlich Hunde bei den Versicherungen (z.B. Hausrat) nach wie vor wie Sachen behandelt.
Ich finde es gut, dass das in diesem Fall anders gemacht wurde. Allerdings hätte ich persönlichhier eher eine 50:50-Schuld zugesprochen statt 75:25.
Schwer zu beurteilen ohne dabeigewesen zu sein. Einem Freund von mir ist einmal ein Hund aus einem Gebüsch direkt vors Fahrrad gesprungen. Wenn sich einer der beiden bei dem Zusammenstoß ernsthaft was getan hätte, wärs wohl interessant geworden.
seit wann lesen die redakteure der dpa & sps den mist den sie schreiben? 🙄
Durchaus.
Wobei ich persönlich von Tierhaltern im Verkehr mehr Umsicht erwarte als von "normalen" Verkehrsteilnehmern.
Ich glaube nicht, dass jemand sein kleines Kind einfach so draussen lässt, so dass es die Möglichkeit hat, vor Autos zu laufen.
Gleiches erwarte ich auch von Tierhaltern.
Aber das ist meine ganz subjektive Meinung zu dem Thema.
Wie begründest du das andere Aufteilungsverhältnis?
Sehe ich genau so.
Klar ist, dass der Fahrer bockmist gebaut hat. Allerdings frage ich mich, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Wenn sich der tierhalter korrekt verhalten hätte, hätte der Autofahrer auch ihn erwischen müssen.
Nun ist der Fahrer 1700€ los weil jemand auf sein Tier nicht aufpassen konnte. Armes Deutschland.
Da lobe ich mir nen anständigen "hundeführerschein" wer zu blöd ist auf sein Tier (Familienmitglied) aufzupassen. Der muss die Konsequenzen tragen. Hunde sind vom Wesen her halt wie kleine Kinder. Nen Ball gesehen und ab geht die post. Nur leider steht wie in dem meisten Fällen die Physik im Wege.
Wo siehst du da ein Problem? Der Fahrer hat einen Schaden verursacht und muß logischerweise dafür haften.
Hab ich doch in dem Post, den du zitierst hast, geschon geschrieben..
Hier ist noch einmal der komplette Beitrag in ungekürzter Form (eigentlich mag ich keine Fullquotes 😉 ).
Eine Begründung kann ich da nicht finden.
Na da hab ich doch glatt meine beiden Beiträge verwechselt.
Ich verweise dann auf meinen zweiten Beitrag (der ja vor deiner Fragestellung auch bereits schon online war).