Privater Autoverkäufer kann für falschen Tachostand haften
Bei vertraglicher Zusicherung
Wer privat sein Auto verkauft und den Tachostand im Vertrag zusichert, übernimmt dafür u.U. eine Garantie. Bei einem Tachobetrug muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen.
Oldenburg - Autokäufer können normalerweise nicht davon ausgehen, dass ein privater Verkäufer die Korrektheit des Tachostandes überprüft hat. Das gilt allerdings nicht, wenn die Laufleistung im Kaufvertrag als "Zusicherung des Verkäufers" eingetragen worden ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg (Az.: 1 U 65/16) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
Wird später eine Tachomanipulation festgestellt, kann der Käufer einen solchen Vertrag annullieren. Der Verkäufer muss das Auto dann zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Das gilt auch, wenn er nichts von dem Betrug mit dem Kilometerstand wusste.
Im konkreten Fall hatte ein Mann im September 2015 ein gebrauchtes Auto gekauft. Der Mercedes sollte 160.000 Kilometer gelaufen haben. Später wollte der Käufer das Auto zurückgeben mit dem Argument, der Wagen habe einen manipulierten Tachostand. Da der private Verkäufer nichts davon gewusst haben wollte und sich weigerte, ging die Sache vor Gericht.
Explizit zugesichert
Ein Sachverständiger des Gerichts wies einen Tachostand von mehr als 222.000 Kilometern nach, der sogar schon Anfang 2010 vorgelegen habe. Der Verkäufer musste den Wagen dann zurücknehmen. Denn hier gab es die Besonderheit, dass der Verkäufer die Laufleistung im Vertrag in der Rubrik "Zusicherung des Verkäufers" explizit eingetragen hatte.
Das OLG, das ein Urteil des Landgerichts Oldenburg bestätigte, wertete das als Garantie und nicht nur als Beschaffenheitsangabe. Der Verkäufer könne sich daher nicht darauf berufen, dass er den Kilometerstand "laut Tacho" angegeben hatte und von der echten Laufleistung nichts gewusst haben wollte, da auch er das Fahrzeug lediglich gebraucht gekauft hatte.
Die Rechtsanwaltskammer rät daher Käufern von Gebrauchtautos, sich den Kilometerstand im Kaufvertrag ausdrücklich zusichern zu lassen. Dann könne bei falschen Tachoständen ein privater Käufer haften, auch wenn er von der Manipulation nichts gewusst hat.
Quelle: dpa
Schön blöd. Da ich bei meinen gebrauchten Fahrzeugen nie sicher war ob da der originale Tacho drin ist und wie es um die TÜV Berichte davor bestellt war täte ich beim Verkauf nie die KM-Leistung zusichern. Er hat was auf dem Tacho steht, dazu gibt es noch den letzten Prüfbericht, fertig aus. Ich habe meine Tachos zwar nie manipuliert aber wer weiß was andere davor gemacht haben
Ich werde mehr zusichern können!
Alles was ich bei Motory dokumentiert habe kann ich auch gerne garantieren!
Am liebsten würde ich nur noch Autos kaufen die dort ein ausreichend gepflegtes Profil haben!
Da kann man einfach wenig falsch machen.
Und ich würde jedem Verkäufer raten dies eben nicht zu tun.
Altes Auto ohne Zusicherung verkaufen, km-Stand nur abgelesen, neues Auto mit Zusicherung kaufen... solange jeden Tag ein neuer Dummer aufsteht. 😊
Bei mir ist auch alles da,sogar alle Tankbeläge mit Kilometerstand.
Es sind alle Rechnungen da,nicht nur Serviceheft.
Gerne bin ich auch bereit,die Daten von Audi in der Werkstatt zeigen zu lassen,die werden ja für jeden Service und Reparatur in der EDV in Ingolstadt gespeichert .Das zeigt genau auf ,wann mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug in einer Audi Werkstatt war.Da bin ich gerne bereit auf mein Recht auf Datenschutz zu verzichten,wenn es der Wahrheit dient .
Das Gericht hat so entschieden, weil dem unwissenden Verkäufer ebenfalls die Möglichkeit besteht
das manipulierte Auto seinem Verkäufer zurückzugeben, obwohl er in der Zwischenzeit vielleicht
Jahrelang damit gefahren ist. So schliesst sich der Kreis. Pech, wenn der Vorverkäufer nicht mehr
auffindbar oder gestorben ist.
Wir hatten letztes Jahr im A4 8E Forum einen Fall wo ein User ein Problem mit seinem Auto hatte. Später stellte sich heraus, dass ein anderer User eben genau diesen Wagen mit 220Tkm verkauft hatte an einen "Zwischenbesitzer". Nun sollte er nur noch 180Tkm auf der Uhr haben.
Der letzte Käufer hat nix dagegen getan....man habe ich mich drüber aufgeregt. Das wäre alles nachweisbar gewesen. Dann hätte man dem Verkäufer sowas von eins reindrücken können!!!
Dem Urteil nach kann man jeden Diesel aus dem VAG Konzern zurück geben.
Ups, das geht ja nicht. Die armen Firmen sind so arm....