Verbrauchsangaben der Hersteller
Bei zehn Prozent ist Schluss
Der Verbrauch eines Autos muss zumindest annähernd mit den Angaben des Herstellers übereinstimmen. Andernfalls ist dies ein Sachmangel.
Stuttgart - Über den Verbrauch von neuen Autos wird viel gestritten. Doch bei mehr als zehn Prozent Mehrverbrauch endet der Streit. Denn überschreitet der Verbrauch eines Neuwagens die Angaben des Herstellers um diesen Wert, kann der Käufer den Wagen zurückgeben. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das damit bereits existierenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gefolgt ist.
Der Kläger im aktuellen Fall hatte sich laut Informationen des Auto Club Europa einen Renault Scénic mit 2,0-Liter-Benziner gekauft. Der Kraftstoffverbrauch auf dem Papier: 7,7 Liter.
Nach dem Kauf schickte der neue Besitzer sein Auto noch einmal auf den Prüfstand und siehe da, der TÜV Nord ermittelte einen Verbrauch von 8,5 Litern. Da die Differenz mehr als zehn Prozent betrug, haben die Richter entschieden: Das Auto darf zurückgegeben werden.
Der Autoclub gibt jedoch zu bedenken, dass derartige Streitereien vor Gericht langwierig und kostspielig sind und ohne entsprechenden Rechtsschutz besser nicht ausgefochten werden sollten.
(Aktenzeichen: 28 U 94/12, 4 O 250/10)
Quelle: MOTOR-TALK
Richtig so!
Die Hersteller sollen zu Millionen Strafzahlungen verdonnert werden.
Kundenverarschung.
Oh je - und wo stellt BMW die ganzen Autos nun hin?
Ich schlage eigentlich bei allen EU-Verbräuchen 1-1,5l auf und da kommt es gerade so hin.
Speziell in dieser Hinsicht hatte ich bisher noch keine negativen Erfahrungen.
Die Werksangaben haben sich mit den reellen Verbrauch nahezu gespiegelt - vlt. hatte ich auch Glück 😕.
Und wer haftet jetzt dafür? Die EU?
Der Autohersteller kann ja nichts für die ihm auferzwungenen, unrealistischen Angaben.
Der Normverbrauch sollte im Alltag bei stark zurückhaltender Fahrweise erreichbar sein
Aber wenn das hier beschriebene Auto sogar auf dem Prüfstand über 10% mehr verbraucht dann will ich den Praxisverbrauch garnicht wissen
Ich frage mich nun auch, ob es nicht auch eine Steuerhinterziehungstatbestand ist. Denn die KFZ Steuer wird ja nach dem Co2 Ausstoss ermittelt. Wenn der Verbrauch in der Realität höher ist, als vom Hersteller angegeben, ist dann nicht auch der Co2 Ausstoß höher?
Die Überschreitung um 10 % würde auch viele andere zahlreiche Fabrikate und Modelle betreffen.
Nur ziehen damit nur wenige vor Gericht. Denn ein TÜV-Gutachten beinhaltet eine äquivalente Verbrauchsmessung nach NEFZ - und die ist teuer und kostet im Schnitt rund 8.000,- Euro.
Ohne Rechtsschutzversicherung geht da also nichts !
An der wischi-waschi-Norm ist selbstverständlich letztendlich die EU schuld. Andererseits haben die idealisierten Verbrauchsangaben auch Vorteile für uns: Die Kfz-Steuer sinkt dadurch.
Zur Erinnerung: In den USA gab es vor einigen Monaten Klagen gegen Hyundai wegen zu niedriger Verbrauchsangaben.