Blitzerfoto: Polizei darf über Beifahrer Rückschlüsse auf den Fahrer ziehen
Beifahrer darf laut Urteil auf Blitzerfoto gezeigt werden
Beifahrer müssen auf Blitzerfotos nicht zwingend unkenntlich gemacht werden. Die Polizei darf laut eines Urteils über Mitfahrer Rückschlüsse auf Verkehrssünder ziehen.
Oldenburg - Auf Blitzerfotos sind gelegentlich auch die Beifahrer zu sehen.Die Passagiere werden normalerweise unkenntlich gemacht. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, wie der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg mitteilt (Az.: 2 Ss OWi 20/15).
In dem verhandelten Fall war auf einem Blitzerfoto die Tochter des Halters zu erkennen. Das OLG hatte in dem Zusammenhang die Frage zu entscheiden, ob das Bild dazu verwendet werden darf, über die Beifahrerin Rückschlüsse auf den Fahrer zu ziehen. Die Richter bejahten das und urteilten, dass die Aufnahme des Fotos von der Strafprozessordnung schon deshalb gedeckt sei, weil es unvermeidbar ist, den Beifahrer mit abzubilden. Insofern könne das Foto auch dafür verwendet werden, Rückschlüsse auf den Verkehrssünder zu ziehen. In dem verhandelten Fall fiel der Verdacht auf den Vater der Beifahrerin, also den Halter.
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So ein Schwachsinn. Datenschutz ist wohl egal.
Elender deutscher Staat.
Na ein Glück aber auch dass es um paar km/h mehr als erlaubt (mit fragwürdiger und zudem eher nur potentieller Gefährdung) geht und nicht um KZ-Aufseher sein. Jetzt darf man natürlich einfallsreich schnüffeln, ginge es um die besagten Morde wüsste man natürlich nicht so geschickt mit Beweismitteln umzugehen und nach 70 Jahren wäre man immer noch nicht fertig mit der Ermittlung.
Wie man seine Intelligenz und sein Fleiß Interessen-abhängig dosieren kann ist schon faszinierend zu beobachten.
Dumm nur, wenn man die Geliebte als Beifahrerin im Auto hat und die Ehefrau den Brief von der Bußgeldstelle aufmacht 😆😆
Und wenn ... Gedächtnisverlust ... 😉
Woher will man denn anhand eines Fotos wissen wer der Beifahrer ist? Das kannst doch sonst wer sein. Je nachdem wie alt die Tochter ist, könnte es auch eine Arbeitskollegin oder Freundin sein? 🙄
Das muss jetzt aber noch vom Buntesverfassungsgerücht verhandelt werden... lang lebe die Rechtsschutzversicherung, damit es den Anwälten gut gehe. 🙄
Seit wann ist Datenschutz ein Argument zu Behinderung von polizeilicher Ermittlungsarbeit? 😕
Sind die Datenschützer plötzlich ausgestorben, wo bleiben die Persönlichkeitsrechte des Beifahrers?
Aber Hauptsache die Dashcams werden verboten, es könnten ja unbeteiligte Personen im Film zu sehen sein.
Halt dich an die Regeln und fertig. Ein schiesswütiger LKW-Fahrer durfte lang genug Menschenleben gefährden nur damit der Datenschutz gewährleistet ist.
Gerade mit der Geliebten sollte man sich viel Zeit nehmen. 😆
Die Persönlichkeitsrechte des Beifahrers werden bei der Ermittlungsarbeit überhaupt nicht angetastet.
Nein, der ist nicht egal. Deshab darfst Du die Aufnahmen einer Dashcam nicht nutzen, um z. B. Deine eigene Unschuld an einem Unfall zu beweisen. Da geht - natürlich! - der "Datenschutz" vor.
Gruß Michael
Ich bin gespannt, ob eine DC nicht die Lügen der Gegenseite wiederlegen kann 😉
Und was _beweist_ das nun? Dass jemand gefahren ist?
Vollkommen idiotischer Aufwand zur Ahndung einer abstrakten Gefahr, die lediglich die öffentlichen Kassen auffüllt. Hätte sich die Polizei die Mühe gemacht, die zu schnell fahrenden KFZ sofort anzuhalten, so wäre der Fahrer bekannt gewesen. Haben die nicht gemacht. Weniger Personal je Kontrolle gleich besserer Ertrag, also müssen sich die Kontrolettis IMHO mit dem zufrieden geben, was einwandfrei(!) beweiskräftig/identifizierbar abgelichtet wurde. Wir haben eine Fahrer- und keine Halterhaftung.
Deutlich zu geringer Abstand wäre übrigens eine konkrete Gefahr, aber diese ist schließlich nicht so leicht automatisiert zu überwachen.
Wenn du schon versuchst, oberschlau zu klingen, indem du mit juristischen Begriffen um dich wirfst, dann solltest du sie wenigstens richtig benutzen. "Abstrakte Gefahr" und "konkrete Gefahr" ist hier völlig fehl am Platz, das sind Begriffe aus dem Polizei- oder Eingriffsrecht. Nur so am Rande.
Hier gehts um Verkehrsüberwachung durch sog. Blitzer. Da wird der Fahrer nicht direkt nach seinem Verstoß angehalten sondern bekommt den Verwarngeldbescheid per Post zugeschickt. Die Polizei wird erst mit der OWI Ermittlung beauftragt, wenn sich der Halter nicht zum Fahrer äussert oder gar keine Angaben macht.