Duisburg: 20 Euro Strafe, weil das Auto den Radweg touchierte
Beim Einparken zählt jeder Zentimeter
Kleinlich oder nur gerecht? Weil eine Duisburgerin mit zwei Reifen auf einem Radweg stand, soll sie 20 Euro Strafe zahlen.
Duisburg – Breite Reifen, schmale Parkplätze. In Duisburg stellte Sandra M. ihren schwarzen Nissan Juke auf einem legalen, offiziellen Parkplatz ab – und erhielt dennoch einen Strafzettel vom Ordnungsamt. 20 Euro soll sie bezahlen. Grund: Ihre rechten Reifen standen auf dem Radweg. Der Parkplatz war wenige Zentimeter zu schmal für das Mini-SUV.
„Danke...an das „Ordnungsamt Stadt Duisburg“ für 20€ Strafe weil meine Reifen den Radweg berühren! Man macht die Streifen einfach zu schmal und kassiert dann die Autofahrer ab“, schreibt die Autofahrerin auf Facebook.
Abzocke? Gegenüber dem Nachrichtenportal „Der Westen“ bestreitet die Stadt diesen Vorwurf. Auf dem Strafzettel sei eindeutig vermerkt: „Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg. Konkretisierung: Einhüftig“. Grundsätzlich sei das Parken auf Radwegen verboten.
Egal, wie stark der Wagen den Radweg blockiere: Er stehe unzweifelhaft mit zwei Rädern auf dem Radweg. Insofern sei die Verwarnung berechtigt, teilte die Stadt Duisburg auf Nachfrage von „Der Westen“ mit. Am Bußgeld führt also wohl kein Weg vorbei.
Quelle: Der Westen
Es ist schon ausgesprochen dreist, dort zu parken, obwohl man selbst feststellt, daß das Fahrzeug für den Parkplatz zu breit ist.
Ich habe für eine ähnliche Situation in Münster 35€ bezahlt. Sowas gibt es nur in Deutschland.
Definitiv nein - auch in anderen Ländern werden derartige Tatbestände sanktioniert.
Bei dem Photo ist der Überstand mit bloßem Auge zu sehen. Das ist nicht nur 1cm.
Egal, ob ihre Karre 2.55m oder 1.8m breit ist: Zu breit passt halt nicht.
Zusammen mit dem Spiegel steht der Wagen eher 30 cm weit auf dem Radweg. Toleriert die Stadt das Abstellen des Autos dort und fährt ein Radfahrer diesen Spiegel ab, wie sieht das haftungsrechtlich für die Stadt aus, die das Abstellen dort durch Untätigkeit duldete?
Also gewöhnt euch dran, dass ihr für solcherlei Abstellen ganz zu recht ein Bußgeld zahlen werdet.
Es paßt scheinbar in die heutige Zeit, wenn man sich mit der Veröffentlichung eigenen Fehlverhaltens in den sozialen Online-Medien auch noch selbst öffentlich zum Deppen macht. 🙁
Das sehe ich nicht so. Der Radweg ist an der geparkten Stelle etwas breiter bzw. durch das geparkte Fahrzeug ist der Radweg genauso breit wie am Grünstreifen hinter dem Wagen. Der Wagen ist somit nicht hinderlich abgestellt worden. Man sollte schon differenzieren, ob ein Fahzeug nur wenige cm den Radweg berührt oder ob das Fahrzeug offensichtlich die Fadfahrer hindert. Das ist hier meines Erachtens nicht gegeben.
Das Parken auf Radwegen ist grundsätzlich verboten - unabhängig davon, ob dadurch Radfahrer behindert werden oder nicht.
Leben und leben lassen lautet die Devise. Man kann dafür Bußgeld verhängen, man kann es auch lassen.
Die Karre hat auf dem Radweg nix zu suchen, fertig. Genauso wenig übrigens auf dem Gehweg.
Um die Breite geht es gar nicht sondern um das Haftungsrecht 😉
Radwege werden leider viel zu oft zugeparkt.
Um das Problem langfristig in den Griff zu bekommen, bleibt den zuständigen Stellen nichts anderes übrig, als die Zügel fester anzuziehen und Rechtsverstöße entsprechend zu ahnden.
Daß die Falschparkerin im Falle eines abgefahrenen rechten Außenspiegels auf ihren Schadenersatzanspruch verzichtet, ist eher unwahrscheinlich...
Der hintere in der Reihe hat es scheinbar mit dem Parken besser hinbekommen. Ein Juke ist nun auch nicht exorbitant breit.