Unfall beim Linksabbiegen - Der erste Anschein zählt
Beim Linksabbiegen gilt besondere Vorsicht
Setzt ein Fahrzeug zum Linksabbiegen an und kollidiert dabei mit einem anderen Auto, das es überholen will, spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich gegen den Linksabbieger.
Berlin - Dieser muss Umstände für einen besonderen Unfallablauf nachweisen können, um diesen Anschein der Schuld zu erschüttern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 302 O 220/14) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
In dem verhandelten Fall fuhr der Autofahrer mit seinem Wagen hinter einem kleinen Lkw, der seine Geschwindigkeit verringerte. Der Fahrer setzte zum Überholen des Lkw an. Als sich beide Fahrzeuge auf einer Höhe befanden, zog der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug nach links, um auf ein gegenüber liegendes Grundstück einzubiegen. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Der Autofahrer verlangte Schadenersatz.
Mit Erfolg: Ein Linksabbieger habe eine besonders hohe Sorgfaltspflicht, befand das Gericht. Im Allgemeinen könne er den Unfall vermeiden, wenn er diese einhalte, insbesondere sich durch den Blick in den Rückspiegel davon überzeuge, dass die zu überquerende Spur frei sei. Der Lkw-Fahrer habe diesen Anschein hier auch nicht erschüttern können. Er habe keine Umstände genannt, aus denen sich ein möglicher anderer Ablauf des Unfalls ergeben könnte.
Quelle: DPA
Die Entscheidung ist im Grunde genommen logisch. Wie sonst sollte der Linksabbieger seiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Abbiegen Genüge tun?
So einen Unfall habe ich als junger Autofahrer in live erlebt. Ich überholte mehrere Fahrzeuge, das erste blinkte dann links und die Fahrerin bog - trotz meiner Starktonhupe - ab. Damals bekam ich die alleinige Schuld. Sie behauptete, wegen Gegenverkehrs zunächst angehalten zu haben und dann unmittelbar nach dem der Gegenverkehr sie passiert hatte, abgebogen zu sein. Natürlich vorher noch mal nach hinten gesehen. Und mehrere "Zeugen" (sie wohnte dort und alle Nachbaren hatten den Unfall beobachtet) bestätigten dies, aber keiner wusste, ob der Gegenverkehr in Mofa oder ein Panzer war.
Der Richter wie auch mein Rechtsanwalt übertrafen sich an Dummheit. Wie ich bei Gegenverkehr überhole und dann mit ihr als Abbiegerin zusammenpralle und nicht mit dem Gegenverkehr, weiß ich bis heute nicht.
Da hätte eine Revision durchaus eine gewisse Aussicht auf Erfolg gehabt.
Ohne anderslautende Zeugen? Eher schwierig.
Andererseits stellt sich für mich die Frage, wieso muss man MEHRERE Autos überholen???
Wenn diese in üblicher Manier keinen Abstand zwischeneinander lassen bzw. Lücken schließen wenn sie merken dass sie überholt werden ist dies die einzige Möglichkeit zu Überholen...
Weil sich der Rest mal wieder nicht traut, vorbeizuziehen?
Im Ausgangsartikel hätte der Unfall durch zeitiges Blinken übrigens sicherlich vermieden werden können. Wenn der Hintermann weiß, was Sache ist, setzt er in der Regel auch nicht mehr zum Überholen an. Das mal wieder an die Blinkmuffel der Nation.
(Disclaimer: Sollte der Artikel mal wieder nur die halbe Wahrheit erzählen und der Blinker betätigt worden sein, nehme ich das für diesen Fall zurück, versteh dann jedoch den Ausgang der Geschichte nicht.)
Hasse auch diese Linksabbieger in der Stadt, wenn man in an einer Kreuzung vorbeifährt die zweispürig ist und dann einer Linksabbiegt obwohl er ein eigenen Streifen hat und dann noch ausholt als ob er mit einem LKW einbiegen würde obwohl es gar nicht nötig ist und mir dabei fast reinfährt und ich ausweichen muss. Einmal bin ich ausgewichen aber nie wieder ich hupe entweder oder lass es geschehen solche Leute sollten mal richtig Autofahren üben.
Das ist hier auf den Landstraßen ein tägliches Problem. Vorne fährt ein LKW - wider Erwarten tatsächlich nur mit den erlaubten 60 (+ Toleranz=Tacho 70). Oder halt ein anderer Träumer. Und der erste PKW dahinter hält einen Sicherheitsabstand = halber Tacho. Nein, nicht die km-Anzeige, sondern den Durchmesser, also mit einigen cm-Abstand hinter dem LKW. Sehen, wann frei ist? Unmöglich. Der nächste sitzt dann zwei Meter hinter dem PKW usw. Und so entweder hinterher trödeln oder - wenn frei genug - mehrere auf einmal überholen.
Die Lady damals bremste erst ab und blinkte dann - unmittelbar vor dem Abbiegen, statt rechtzeitig. So wurden alle Lücken hinter hier schlagartig geschlossen. Am Unfallort ihre Aussage "die Hupe hab ich gehört (2 Bosch Starktonhörner), wusste aber nicht was los war und bin abgebogen".
Das Bußgeld hab ich damals akzeptiert, meinen Sachschaden zahlte meine Vollkasko. Die Selbstbeteiligung mein Opa. Wozu also Rechtsmittel einlegen. Nicht bei dem Anwalt, den ich damals hatte.
Ja, solche Feiglinge!!!
Sollten ihren Führerschein sofort wieder abgeben!
Kann doch nicht sein, dass da Leute ohne Stress auf der Straße unterwegs sind.
https://www.adac.de/.../...r_ueberholen_auf_landstra%C3%9Fen_68414.pdf
Ich schrieb sinngemäß schon in anderen Zusammenhängen, dass vor allem innerorts schwachsinnigerweise links überholen von Linksabbiegern nicht verboten ist wo man nicht seine eigene Linksabbiegespur hat (analog für rechts, evtl. mit der Ausnahme wenn der Überholer sein Manöver gestartet hat bevor der Linksabbieger links geblinkt hat).
notting
@PeterBH
sorry, aber wer in solch einer Situation mehrere Fahrzeuge ueberholt, dem sollte man den Fuehrerschein nehmen. Zumal Du ja der Meinung bist nebst Richter und Anwalt, dass der Rest der Menscheit bekloppt ist.
Erinnert mich irgend wie an diese GUS Videos in YOUTUBE. Die haben auch keinerlei Skrupel sich Unrechtsbewusst sein anmerken zu lassen
@ RGTECH
"Wenn der Hintermann weiß, was Sache ist, setzt er in der Regel auch nicht mehr zum"
Der Gute hatte ja mehrere Fahrzeuge ueberholt...........................der haette noch nicht mal eine wollluestige rotharrige Nymphomanin bemerkt, wenn diese mit dem Schluepfer gewunken haette.
Sowas ist selbstmoerderisch. Egal mit welchem Fahrzeug man ueberholt Motorrad,PKW oder NFZ.
Sehe ich das also richtig, das ich auf einer Landstraße einen links blinkenden PKW immer auf der Gegenspur überholen darf und im Schadensfall automatisch Recht bekomme, da dieser ja aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflicht schauen muss ob einer überholt? Das ist doch genauso eine Falschaussage wie: "Wer auffährt hat immer Schuld."
Was ist denn, wenn eine extra Linksabbiegerspur mit Sperrlinie vorhanden ist, ich selbst aber vor Beginn dieser Sperrlinie auf die Gegenspur wechsle? Muss der andere dann trotzdem damit rechnen das jemand kommt?
Auch eine solche Konstellation entbindet den Linksabbiegenden nicht von seiner Pflicht, vor dem Abbiegen in den Rückspiegel zu schauen und den Schulterblick anzuwenden.