Recht: Unfall wegen Wildwechsel
Beim Wildunfall kann die Aussage des Fahrers ausreichen
Wer bei einem Ausweichmanöver wegen kreuzendem Wild verunfallt, kann von seiner Versicherung entschädigt werden. Dazu reicht unter Umständen die Aussage des Fahrers.
Bad Segeberg - Weicht ein Autofahrer aus, um einen Wildunfall zu vermeiden, und baut dann einen Unfall, muss er beweisen, dass ein Ausweichmanöver geboten war. Sonst zahlt die Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht. In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Bad Segeberg jedoch schon die glaubwürdige Aussage des Autofahrers als ausreichend an.
Vollbremsung wegen Wildwechsel
Bei schneeglatter Fahrbahn war der Mann mit etwa 50 bis 60 km/h unterwegs, als vor ihm zwei Rehe über die Straße liefen. Um einen Unfall zu vermeiden, machte der Autofahrer eine Vollbremsung. Er kam ins Rutschen, drehte sich und prallte gegen einen Baum.
Das Amtsgericht entschied, dass es richtig gewesen sei, eine Kollision mit größeren Wildtieren zu verhindern. Auch bei schneeglatter Fahrbahn dürfe der Autofahrer die Vollbremsung einleiten, wenn er mit geringer Geschwindigkeit gefahren sei, zitiert die Deutschen Anwaltsauskunft aus dem Urteil. Als Beweis für den Wildwechsel genüge die Aussage des Fahrers.
Beweise am Unfallort sammeln
Wurde ein Wildunfall verhindert, sollte man versuchen, Beweise zu finden, empfehlen die Juristen. So könnte man den zuständigen Jagdpächter informieren und fragen, ob es frische Wildspuren an der Unfallstelle gebe oder selbst Spuren fotografisch festhalten. (Az: 17 C 65/14)
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Hupen , was die Troete heer gibt wenn hinter mir keiner ist Bremsen , Tiere
verscheuchen / ist einfach ;-)
hm. und ich hab immer extra dr.dolittle geholt, um das wildschwein zu befragen🙄
Betonung liegt auf "größeren Wildtieren", denn wer bei einem Eichhörnchen....;-)
Zählt eine Vollbremsung auch zu einem Ausweichmanöver?
Deswegen sollte man eine Dashcam haben.
Der ultimative Live-Splatterfilm für zuhause...;-)
Und wenn es keine Spuren gibt, hat vllt. noch jemand den passenden Huf in Griffnähe.😎
Das habe ich mich auch gefragt..
Der hier genannte Autofahrer hat kein Ausweichmanöver eingeleitet, sondern lediglich versucht, durch eine starke Bremsung den Unfall zu vermeiden.
Ausgewichen ist er keinesfalls.
Er hat versucht, eine Kollision zu verhindern. Vllt spricht der Richterspruch hiervon?
Davon wird der Richter wohl sprechen.
Es geht aber um die Art und Weise, wie man das versucht. Denn eine Vollbremsung ist (zumindest mMn) kein Ausweichmanöver.
Bei einem Ausweichmanöver riskiert man zumindest teilweise seinen Versicherungsschutz. Da gibt es die unterschiedlichsten Rechtsprechungen, pauschal lässt sich da nichts ableiten.
Also bleibt es dabei: Lieber Bremsen und draufhalten, anstatt auszuweichen.
Generell glaubt die Polizei sicher keinem der bei Schnee von der Fahrbahn abkommt und es dann auf ein angebliches "Ausweichmanöver" wegen Wildwechsel schiebt. Die Angaben sind ja oftmals nur eine Schutzbehauptung für mangelnde Fahrkenntnisse oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Generell zeigt die Polizei die Leute an, wenn eindeutiger Wildwechseln nicht feststellbar ist, was auch gut ist. Könnte ja jeder kommen und angeben, dass er wegen Wild bremsen musste. So blauäugig sind unsere Beamten gottseidank nicht.