Dynamopflicht soll abgeschafft werden
Beleuchtung per Batterie künftig erlaubt
Die Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe.
Saarbrücken - Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet, prüft das Bundesverkehrsministerium die Abschaffung der seit den 1970er Jahren gültigen Regelung. Eine Entscheidung soll es noch im Frühjahr geben.
Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dem Blatt, dass eine Änderung der "lichttechnischen Vorschriften" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erarbeitet werde. Hintergrund sei, dass viele Radfahrer immer häufiger Batterieleuchten verwenden. Wer damit bislang erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. Die neue Regelung solle den Stand der Technik berücksichtigen, heißt es.
Quelle: DAPD
ist aber doof weil mit dem Dynamo die Batterien aufgeladen werden und es ist Licht auch ohne Batterien moeglich weil doch bei langer Straecke sonst die Krafft raus geht.
Batterien sind offt kapputt, nichts geht, son mist behh 😕
Und am besten wird noch die Lichtmengengrenze angehoben. Bisher sind nur winzige Kerzen erlaubt. Alles, was richtig hell macht, ist zumindest bei Fahrrädern verboten.
Es wird dir niemand verbieten einen Dynamo zu verwenden.
Nur ist dessen Leistung eben begrenzt und somit die Lichtleistung.
Auch das Laden eines Akkus (Batterien kann man nicht laden) geht damit nur bedingt. In dem moment wo deine Lampe mehr Strom verbraucht als dein Dynamo liefern kann läd dort nichts mehr.
Man könnte so nur bei Nichtbenutzung der Lampe laden.
Aber das ist alles kein Problem der Lampe sondern des Fahrer, dieser hat einfach für voll Akkus bzw. reserve zu sorgen.
Aktuell dürfen es glaube ich 40Lux sein, das ist schon recht ordentlich für die Straße. Klar mehr wäre schöner wenn die Verteilung denn entsprechend passen würde.
Nur kann man damit eben auch viel falsch machen, denn niemand überprüft die Einstellung der Lampen.
Im Gelände braucht man natürlich mehr.
Aber eine für alles wird es einfach nicht geben, dafür sind die Anforderungen zu unterschiedlich.
Es sollte dem Gesetzgeber völlig egal sein, womit ein Fahrrad beleuchtet wird.
Er hat lediglich die Bedingungen, wie Ober- und Untergrenze der Beleuchtungsstärke, Leuchtweite etc. festzulegen.
Es gibt heute Akkus die mehrere Stunden ohne Aufladung eine ausreichende Beleuchtung gewährleisten.
Ist aber nicht weit genug gedacht, denn gerade in der dunklen Jahreszeit, wo die temperaturen auch so richtig schön in den Keller fallen, ist die Kapazitätsgrenze der Batterien, oder Akkus, sehr schnell erreicht. Man stelle sich einen Radfahrer auf der dunklen Landstraße vor, der dann erst mal die Lampe auseinander nehmen muß, um einen neuen Akku/ Batterie einzubauen.
Ich wäre dafür, daß alle neuen Fahrräder mit Nabendynamos ausgrüstet werden müssen und dieser einen Akku speist, der dann mittels Kabel mit den Leuchten verbunden ist. Die heutigen, teilweise Minileuchten, die man erst zerlegen muß, um eine neue Energiequelle einzulegen, sind in meinen Augen ungeeignet.
Auch müßte dann gesetzlich festgelegt werden, daß der Radfahrer ne kräftige Buße zahlen muß, wenn seine Leuchten nicht ordnungsgemäß ausgerichtet sind. Ich erlebe es immer wieder, daß Radfahrer die Frontlampen nicht auf die Fahrbahn ausgerichtet haben, sondern scheinbar damit Flugzeugen der Weg leuchten wollen und bei Halogenlampen ist das echt gefährlich für den entgegen kommenden Verkehr.
Leider gibt es bis heute für Fahrräder keine Vorschrift, nach der man den Radfahrer bei falsch eingestellter Beleuchtung belangen kann. Die gibts nur für KFZ.
Zum Glück sehen die Ordungskräfte hier[tm] das seit Jahren pragmatisch:
"Solange Licht am Rad ist und funktioniert, passt es."
Der dt Gesetzgeber wird es sowieso wieder total verbocken. So was einfaches wie:
"Mindestens sounsoviel Lumen, egal woher" kriegen die nicht als Gesetz formuliert...
Mit B&M IQ Fly 40Lux und Nabendynamo fahre ich regelmäßig auch im Dunkeln nun schon wieder seit 5 Jahren rum. Wird Zeit für mehr Licht. Ein B&M Luxos U mit 70/90 lux ist bereits seit November vorbestellt, aber nach wie vor nicht lieferbar.
Hier mal ein Lichtvergleich: KLICK
Ich sage mal 40lux müssten sogar Pflicht sein. Alles darunter ist lebensgefährlich. Und diese kleinen(billigen) Batteriedinger sind es sowieso. Die dienen höchstens der Sichtbarkeit des Radlers, aber selber sehen tut man damit nichts.
Es gibt da schon einige Regeln, beispielsweise mind. 10 Lux und der Winkel ist auch vorgegeben.
Beleuchtung per Batterie künftig erlaubt
hallo,
diese Überschrift ist in meinen Augen verantwortungslos - sie suggeriert daß es schon so sei. WEr zahlt die Knöllchen bis dahin , die insolvente dapd oder die Starredakteure von MT ?
Etwas mehr Sorgfalt könnte auch hier nicht schaden!
DAs BM prüft - eine Entscheidung soll es noch im Frühjahr geben - eine "belastbare" Vorschrift ist das alles nicht - d.h. bis sich für den Radfahrer wirklich etwas ändert können noch viele Monate ins Land gehen. Das ganze ist die "Tinte" nicht wert die hier vergeudet wird.
Einen Trost habe ich für mich aber gefunden - viel schlechter kann dieses Forum nicht mehr werden (?) !
;-)
Gruß Blaubeer
Man sollte evtl. schon den ganzen Artikel lesen oder zumindest noch den Untertitel.
Wer so blöd ist nur wegen einer Überschrift zu agieren hat es nicht besser verdient.
Für mich ändert sich nichts: bei Rennrädern sind Batterieleuchten schon länger erlaubt...
Und was passiert bei altmodischer Dynamobeleuchtung? Richtig, der Radfahrer steht bei jedem Stop im Dunkeln...
Das schon, aber dann hat er noch immer die Reflektoren am fest installierten Rücklicht, auf die das Licht des KFZ fällt. Nur wenn der das Rücklich abgenommen hat, weil er die Batterie wechseln muß, dann siehts mau aus.
Da hat ja jemand richtig Ahnung von der aktuellen Technik.
Vernünftige Lampen haben eine Standlichtfunktion.
Ganz ehrlich: Solange immer noch Radfahrer ohne Licht herumfahren, ist es mir rotzegal, mit welcher Technik das Fahrrad beleuchtet wird. Hauptsache *irgendwas* leuchtet und man fährt die Knallköppe nachts nicht über den Haufen und ist dann noch (Teil-)Schuld.