Radfahrer absichtlich zu Fall gebracht: Freiheitsstrafe
Bewährung für böswilligen Beifahrer
Auch der Beifahrer kann belangt werden, wenn er aktiv und gefährdend in den Straßenverkehr eingreift. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Hamm - Um mit dem Auto einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu verursachen, muss man nicht selbst am Steuer sitzen. Auch der Beifahrer ist dazu in der Lage. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG), auf das der ADAC hinweist (Az.: 4 RVs 159/16).
Ein Mann fuhr mit dem Auto in der Stadt und wollte rechts abbiegen. Da zog ein schneller Radler rechts am Auto vorbei und bog kurz vor dem Auto rechts ab. Um nicht zu kollidieren, musste der Autofahrer stark abbremsen. Über den Radler ärgerte er sich so sehr, dass er mit seinem Beifahrer beschloss, ihn zur Rede zu stellen.
Er gab Gas, holte den Radler ein und steuerte sein Auto vor diesen, um ihn zu stoppen. Der Beifahrer öffnete dazu auch seine Tür ein Stück weit. Der Radler fiel hin und verletzte sich schwer.
Das sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, urteilte die erste Instanz. Dagegen wehrte sich der Beifahrer. Er habe das Auto nicht gesteuert und sei somit auch nicht der Täter. Das OLG sah das anders und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die es zur Bewährung aussetzte.
Selbst zu lenken, sei gar nicht nötig gewesen, denn das Auto sei nicht zur Fortbewegung genutzt worden, sondern ganz gezielt zur Nötigung oder Verletzung. Bewusst habe der Beifahrer die Tür geöffnet, um den Radler zum Stopp zu nötigen, was ihn zum Mittäter mache.
Das Urteil ist so keine Überaschung.
Noch dazu kommt hier mit zum Tragen, dass wohl eine ,,Selbstjustiz,, stattfinden sollte. Oder ist es neuerdings Aufgabe eines Jeden, Andere auf ihr Fehlverhalten ,,hinzuweisen,, und möglicherweise gleich zu ahnden ?
Der Fahrer hätte gut daran getan, die Sache mit dem scharfen Bremsen auf sich beruhen zu lassen. Man kann ja sein Gesicht im Auto zur Faust ballen, aber sich dann noch als Hilfssheriff aufzuspielen, ging ein bissel zu weit.
Ein Stück weit verstehen könnte man es, wenn der Radfahrer das Fahrzeug beim Vorbeifahren getroffen bzw. verbeult hätte. Da man hier davon ausgehen kann, dass der Radler stiften geht.
Wenn man sich die Kamikazevideos der Radler ansieht... nunja... und niemanden zur Rede stellen, weil man sich dabei als Hilfssheriff aufspielt... ebenso nunja, wobei das wohl auch gesünder ist in unserer kranken Welt, da liegt man nämlich selbst schnell im Krankenhaus oder ist wie hier vorbestraft, womöglich weil´s der Radler durch seine halsbrecherische "Schwalbe" drauf anlegt.
Ich war aber nicht dabei, wird schon alles seine Richtigkeit haben. Aggression hat tatsächlich im Straßenverkehr nichts zu suchen, wenn auch gerne ausgelebt... wo denn auch sonst?
(sicherlich nicht daheim bei der Frau und den Kindern!)
Kamikazeverhalten von manchen Radlern hin oder her.
Es kann nicht sein, daß Fahrer und Beifahrer dadurch so in Rage geraten, daß man einen Radler ausbremst und zu Fall bringt.
Gibt aber auch mehr als genug Blinkmuffel unter den Autofahrern und durchaus besteht die Möglichkeit, daß hier nicht geblinkt wurde.
Schon die Aktion noch schnell ein Auto rechts zu überholen... ist so, doch gar nicht durch die StVO erlaubt, hat also was von... und selbst auf dem Radweg sollte man an Kreuzungen eben genau wegen der Blinkmuffel und Schulterblicksverweigerer (noch zusätzlich zur ohnehin teis miserablen Übersichtlichkeit) aus eigenem Überlebensinstinkt langsamer machen.
Zum Thema Aggression hatte ich mich bereits geäußert.
PS:
Bin Rad- und Autofahrer und kenne beide Seiten recht gut. Allerdings rechne ich eben mit den Fehlern der anderen. Gesunder Pessimismus... dann muss ich mich nicht jedes Mal extra aufregen, wenn etwas passiert, sondern freue mich viel eher, wenn´s dann doch besser läuft als erwartet.
An der Kreuzung draufhalten, weil der Autofahrer einen vorbeifahren lassen muss?
Nein, kurz bremsen, Blickkontakt und wenn der Autofahrer mich sieht, kurz lächeln, kräftig in die Pedale und vorbei...
Mit was für blöden Argumentationen manche vor Gericht ziehen, da muss man sich schon manchmal wundern.
Nun das geht ja über die normale Aggression hinaus.
Einer der Verurteilten hat auch mehrfach vor Gericht in der Verhandlung wiederholt wäre der Radfahrer nicht durch den Sturz bereits verunfallt hätte er ihn totgeschlagen, diese mehrfachen Äusserungen waren mit ausschlaggebend für die Höhe der Strafmasses.
Stimmt. Jeder andere Radfahrer wäre aufgestanden, hätte den Staub abgeklopft, hätte sich nach dem Befinden des Beifahrers erkundigt und wäre dann mit in Demut gesenktem Kopf und mit seinem verbogenen Rad nach hause gehumpelt.
Aber nein, hier macht man wieder aus einer Mücke einen Elefanten.
Zitat: "Der Radfahrer fiel hin und verletzte sich schwer."
Eben, scheiß Radfahrer, die sollte man sowieso verbieten! Die Autoindustrie verdient von Jahr zu Jahr weniger. Die Leute sollen Autos kaufen, nicht radfahren.
Und wieder einer, der Null Gripps im Kopf hat 😤
So wie du die Kraftausdrücke benutzt, möchte dich wohl keiner auf der Straße begegnen. Mitgefühl für andere Verkehrsteilnehmer ist dir definitiv fremd.
Ist doch schön, dass es wenigstens noch ehrliche Menschen gibt, die sagen was sie denken, denn dann kann man sich wenigstens ein Bild von ihnen machen... auch wenn ich diesen niemals begegnen möchte.
Und immerhin war sogar noch eine gewisse Hemmung vorhanden, denn auch das ist nicht mehr garantiert. Ein anderer hätte auf den am Boden liegenden noch eingetreten.
Bleibt als Fazit, dass man eben sowohl auf dem Rad (wie auch im Auto) besser Vorsicht walten lässt. Man sieht hier mal wieder was sich aus Lappalien entwickeln kann.
Wer weiss wie sehr der Prozess die Verurteilung und das Drumherum das nun de Ehre verletzt hat.
Immerhin ist nun die Adresse des Radfahrers den Verurteilten bzw deren Familien oder Clanmitgliedern bekannt und da der mit dem Rad unterwegs war ist er sicher nicht so weit weg dass da nicht mal wer vorbeischauen könnte und mal zusammen "Messerln" weil der Radfahrer zuckt ja wieder - wer konnte denn damit rechnen 😆
Kann es sein, dass du hier die Ironie in QuattrofoglioVerdes Beitrag übersehen hast?😆
Auch wenn es illegal war. Aber dem dämlichen Radler nimmt auch der Richter die Schmerzen nicht ab. Vielleicht hat auch der verhinderte Radrennfahrer was daraus gelernt. Oder auch nicht!
"Um nicht zu kollidieren, musste der Autofahrer stark abbremsen." steht im Artikel. Dies ist recht seltsam, googelt man etwas nach dem Urteil: Der ursprüngliche Überholvorgang (mit hoher Geschwindigkeit rechts) fand in einer Spielstraße statt und der Pkw soll dabei entweder gerade noch gestanden bzw. eben erst angefahren sein. Da kann der Radfahrer den PKW nur behindert haben wenn beide wie Deppen gefahren sind.