Motorsphere
BGH-Urteil: Abschleppen auf Kundenparkplätzen zulässig
Wer vor einer Einfahrt parkt, in einer Feuerwehrzufahrt oder beispielsweise auf einem Behindertenparkplatz riskiert nicht nur ein Knöllchen, sondern abgeschleppt zu werden. Ist ja auch irgendwie logisch, man steht ja schließlich ziemlich im Weg.
Anders sieht es aus, wenn man beispielsweise auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums steht, das dachte sich zumindest der Magdeburger Fußballfan Oliver H. und übersah ganz diskret die Hinweise zur Höchstparkdauer von 1,5 Stunden und zum Hinterlegen einer Parkscheibe. Er kaufte sich noch schnell Zigaretten und machte sich auf zum Spiel des 1. FC Magdeburg. Parkplätze waren ja schließlich noch im Überfluss vorhanden.
Der Eigentümer des Grundstückes sah das hingegen anders und zwar zu Recht wie das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz entschied. Das hier greifende, sogenannte Selbsthilferecht ermöglicht es dem Grundstücksbesitzer, tatsächlich Fahrzeuge entfernen zu lassen.
Knackpunkt der Auseinandersetzung war die Aufforderung an das Abschleppunternehmen, eventuelle Falschparker in Eigenregie zu entfernen. Dieser Umstand könnte nach Meinung des Klägers Oliver H. ja eigenmächtiges Handeln des Abschleppers zu Ungunsten von Kunden zur Folge haben. Der Bundesgerichtshof macht jedoch klar: Wenn die Kriterien für einen Auftrag klar geregelt sind, steht diesem Vorgehen nichts im Wege.
Quelle: AutomaTick
Man sollte schon zwischen BGH = Bundesgerichtshof und BVG = Bundesverfassungsgericht unterscheiden können. Auch wenn das Urteil hier etwas knapp wiedergegeben wurde und eine Einzelfallentscheidung ist!
interessant wäre, wer letztendlich für die kosten des abschleppens aufkommt!
Ich denke das der Parkplatzbetreiber in Vorleistung gehen muss und sich auf zivilrechtlichem Weg die Kosten wiederholen kann.
Kleiner Tipp falls euch mal sowas passiert, ihr kommt auf den parkplatz zurück und seht dass euer auto abgeschleppt wird...rennt rein in den supermarkt ab zur kasse, ne packung kaugummis für 50 cent, kassenzettel mitnehmen und ihr könnt nachweisen dass ihr zur besagten zeit gerade beim einkaufen wart, wart ihr eben 1 stunde in der tiefkühl-abteilung und habt haldbarkeitsdaetn auswendig gelernt😆...
Wer will das nachweißen dass ihr nicht drin wart? 😉
Heises Thema, aber ich denke wer etwas Fernseh schaut, weiß das es in München bei diversen Händlern schon eine übliche Vorgehensweise ist.
Schilder mit max. Parkzeit von 1 Stunde und ein Abschleppunternehmen, das den Parkplatz bewacht und abschleppen lässt. Auto wird dann in eine WSeitenstr. gefahren und kann nur gegen Entsprechende "Wucherbezahlung" wieder ausgelößt werden. Wobei ausgelößt nur heißt, das einem der Standort mitgeteilt wird.
Das ganze ist rechtens und wird auch so gelebt. Das mit dem Kassenbon klappt nicht, weil der Wächter unaauffällig darüber wacht, wer in den Laden geht und wer nicht.
Preise fürs abschleppen lagen bei 350 bis 500 Euro.
Tja teures Parken. Es sei denn, man kann dem Abschlepper folgen und sieht wo er das Fzg abstellt. Warten einsteigen und Pech für den Abschlepper.
Mfg Jogi
Ich bin mir nicht so sicher ob das als Privatmann rechtens ist (und nichts anderes ist der Händler). Hast du ein entsprechendes Urteil oder leitest du das aus dem staatlichen vorgehen ab?
Für solche probleme hab ich mir auch schon überlegt ein handy nur fürs auto zu kaufen ins auto legen anlassen dann das handy orten...gibt ja programme fürs handy...ist wohl das billigste 😉
noch billiger ist es, solche Parkplätze zu meiden 😉
Macht aber keinen weiteren Unterschies aus:
Beide von dir genannten Gerichte sprechen Grundsatzurteile die dann Allgemeingültigkeit erlangen!
Und noch billiger ist zu fuß zu gehen😆
Hmmm, pokern die Läden nicht ein wenig hoch? Wenn ich mich von einem privat abschleppenden Laden abgezockt fühlen würde, hätten die aber meinen Kaufboykott auf Lebenszeit. Incl. Stellungnahme an die Geschäftsleitung, als Mitunterzeichner nahestehende Personen.
meinst du das juckt die?
deine "stellungnahme" können die getrost auf der toilette weiterverwenden!
aber boykottier die doch, das ist wie mit den leuten die seit zig-dutzend jahren gewisse tankstellenmarken nicht anfahren.....(die marken gibts immernoch, und immer wenn die preise wieder steigen gibts neue boykottaufrufe).....
ich für meinen teil, würde es darauf ankommen lassen und die kosten die ich hatte um mein fz wiederzuerlangen notfalls vor gericht versuchen geltend zu machen...von den abschleppkosten mal ganz abgesehen, für die der auftraggeber in vorleistung treten muss.....
das ist doch schon fast normal.
Die Parkplatzbesitzer (Supermärkte etc.) haben ganz legal Verträge mit den Abschleppern (oftmals ist eine Parkraum-GmbH beteiligt). Damit brauchen sie auch nicht in Vorleistung gehen.
Die Abschlepper fahren die Fahrzeuge auf ihr Firmengelände - irgendwo vor der Stadt im Gewerbegebiet, wo man schlecht hinkommt. Das Gelände ist eingezäunt und oft zusätzlich bewacht, da ist nix mit Einsteigen und wegfahren.
Klasse Geschäftsidee ...
Ich frage mich nur ob sie mein Auto einbehalten dürfen wenn ich nicht direkt bezahle oder ob sie nicht verpflichtet sind mir das Auto herauszugeben und mir die Rechnung zukommen lassen müssen? Für meinen Geschmack grenzt nicht herausgabe an Unterschlagung, vielleicht ist ein Jurist hier der uns das allgemein sagen kann?!