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BGH-Urteil: Abschleppen auf Kundenparkplätzen zulässig

verfasst am Fri Jun 12 15:03:22 CEST 2009

Wer vor einer Einfahrt parkt, in einer Feuerwehrzufahrt oder beispielsweise auf einem Behindertenparkplatz riskiert nicht nur ein Knöllchen, sondern abgeschleppt zu werden. Ist ja auch irgendwie logisch, man steht ja schließlich ziemlich im Weg.

Anders sieht es aus, wenn man beispielsweise auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums steht, das dachte sich zumindest der Magdeburger Fußballfan Oliver H. und übersah ganz diskret die Hinweise zur Höchstparkdauer von 1,5 Stunden und zum Hinterlegen einer Parkscheibe. Er kaufte sich noch schnell Zigaretten und machte sich auf zum Spiel des 1. FC Magdeburg. Parkplätze waren ja schließlich noch im Überfluss vorhanden.

Der Eigentümer des Grundstückes sah das hingegen anders und zwar zu Recht wie das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz entschied. Das hier greifende, sogenannte Selbsthilferecht ermöglicht es dem Grundstücksbesitzer, tatsächlich Fahrzeuge entfernen zu lassen.

Knackpunkt der Auseinandersetzung war die Aufforderung an das Abschleppunternehmen, eventuelle Falschparker in Eigenregie zu entfernen. Dieser Umstand könnte nach Meinung des Klägers Oliver H. ja eigenmächtiges Handeln des Abschleppers zu Ungunsten von Kunden zur Folge haben. Der Bundesgerichtshof macht jedoch klar: Wenn die Kriterien für einen Auftrag klar geregelt sind, steht diesem Vorgehen nichts im Wege.

 

 

Quelle: AutomaTick