Steuerfreie Tankgutscheine für Mitarbeiter
Bis 44 Euro steuerfrei tanken
Wollen Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter einen Tankgutschein schenken, sollten sie die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschreiten. Ab da fallen Steuern an.
Berlin - Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn und Gehalt mit Tank- oder Geschenkgutscheinen belohnen. Sogenannte Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber direkt eine Sache erhält oder sich diese aus einem Warensortiment bei einem Dritten aussuchen kann. Eine solche Sachzuwendung kann daher auch ein Gutscheins sein. Auch die Berechtigung bei einer Vertragstankstelle gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte bis zu einem Betrag von maximal 44 Euro zu tanken, wird als Sachbezug angesehen. Der 44-Euro-Betrag ist eine Freigrenze. Aber Vorsicht: Wird der Betrag nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
"Wer als Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mehr als nur einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro pro Monat zur Verfügung stellen möchte, hat außerdem die Möglichkeit, jeden weiteren Gutschein pauschal als sogenannte Sachzuwendung zu versteuern", erklärt Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund. Der Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Beim Mitarbeiter müsste der zusätzliche Tankgutschein dann nicht individuell versteuert werden.
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Das dürfte wohl nur Angestellte in höheren Positionen betreffen, die eh einen Firmenwagen haben. Zumindest habe ich noch nie gehört das irgendeiner meiner Bekannten/Verwandten/Freunde einen Tankgutschein bekommt. Da werden dann eher noch Zuschläge zusammen gestrichen.
Sag das nicht 😊 In dem Mittelständischen Unternehmen in dem ich IT mässig tätig bin gibts die mind immer 5-6 Monate im Jahr als "Weihnachtsgeld" Schon nicht verkehrt... besser als garnix... hier in der Ostfrisieschen Tiefebene hat jeder ein Auto um zur Arbeit zu kommen da macht das Sinn.
Genau für die macht es gar keinen Sinn, da bei denen der Sprit eh vom Arbeitgeber zu tragen ist und sie die private Nutzung zu versteuern haben.😉
Das gibt es öfter, als du denkst und wird von Arbeitgebern gerne als Gehaltserhöhung verkauft.....auch wenn es vom Gesetzgeber so nicht gewollt ist und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen ist. Beide Seiten sparen sich damit die Sozialabgaben und Steuern.
Ich arbeite als Kreditsachbearbeiter bei einem großen deutschen Finanzinstitut. D.h. wir prüfen Kredite auf ihre auszahlbarkeit. Wenn wir einen Betrugsfall entdecken, bekommen wir einen Tankgutschein. 😉
Also in sofern macht es vielleicht doch sinn, auch für die "kleinen" Angestellten ohne Dienstwagen. 😉
So was würde ich jetzt aber auch nicht unbedingt als 08/15 Job bezeichnen, der Realschulabschluss + Ausbildung voraus setzt - dort arbeiten nun mal ~80% (?) aller Leute 😉
Da dürfte es sich aber um einen anderen Fall handeln, als den hier geschilderten.
Was steht denn da für ein Nennwert drauf? 44 €? Glaub ich eher nicht.
Heißt bei mir:
Fahrkostenzuschuss und richtig, wurde Pauschal-Versteuert als Lohnerhöhung angeboten.
Ist zwar je Monat um einiges mehr, aber weil keine Sozialabgaben, das nix in die Rentenkasse, oder Anrechnung auf evtl. AL-Geld !
Ne, in der Regel sind das 20-EUR-Gutscheine pro Betrugsfall. Der Arbeitgeber möchte uns einfach dafür belohnen, wenn wir von der Bank schaden abgewendet haben. Auch wenn dies in keiner Relation zu dem potentiellen Schaden steht, machen wir andererseits nur unseren Job. Ich habe auch öfter mal mehr als 60 EUR im Monat an Tankgutscheinen erhalten. Dann war eine Steuernachzahlung auf meiner nächsten Entgeltabrechnung fällig. Der Arbeitgeber hat dies aber übernommen ohne mir etwas vom Netto abzuziehen.
Momentan läuft es wohl so, dass der Gutschein bei Überschreitung der 44 EUR im darauffolgenden Monat ausgehändigt und abgerechnet wird.
Sehr clever.😆😆😆
Einen Tod muss man halt immer sterben.😉
Der von dir geschilderte Sachverhalt ist aber ein anderer als der hier im Beitrag dargestellte.
Den Tankgutschein könnte dein Chef dir noch zusätzlich geben.
Der würde auch nicht als AG-Leistung bei deinen Werbungskosten angerechnet werden.
Anders als die pauschal versteuerten Erstattungen.😉
Danke für die Info !
Muss ich beim nächsten PG mal dran denken !
Wie war das mit dem "Spatz in der Hand und die Taube auf dem Dach" ! ?😉
Hi,
habe das beim vorletzten PG mal angesprochen 😆. Ein paar wochen später die mündliche Antwort (sinngemäß)
"Gibt es nicht, da zuviel Arbeit für die Personal / Lohnbuchhaltung 🙄"
Hatte es schon befürchtet und seitdem weiß ich endgültig, wieviel (Wert) - Schätzung die Firma für mich übrig hat: fast nix 😆 ... die nächste Lohnerhöhung kommt bestimmt.
Einmal nen Dauer-Gutschein auszustellen ist natürlich erhebliche Arbeit.
Oder auch das einmalige Einpflegen des Fahrtkostenzuschusses......is klar.🙄
Es muss nicht immer ein Tankgutschein sein! Wer dem geneigten Arbeitgeber lieber seine Stromrechnung als steuerfreien Zuschuss überlassen möchte, google mal, was sich kreative Promoter unter Stichwort "M4LOHNt" sonst noch ausgedacht haben.