Bayern: Bußgeld bei Veröffentlichung von Dashcam-Videos
Bis zu 300.000 Euro Bußgeld für Dashcam-Veröffentlichungen
Bayern hat als erstes Bundesland ein Bußgeld für die Veröffentlichung sogenannter Dashcam-Videos festgelegt. Bis zu 300.000 Euro Strafe können für den Datenschutz-Verstoß verhängt werden.
Ansbach - In Russland ist es gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.
Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben.
Andere Bundesländer könnten nachziehen
Dashcams sind Videokameras, die während der Fahrt Bilder aufzeichnen. Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. "Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen", gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig.
Die Datenschutzaufsicht in Bayern reagierte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von August. Das Gericht hatte festgestellt: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später im Internetportal Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu
übergeben.
Aber fürs private Fotoalbum schon, oder wie lese ich das jetzt?
Im neuen Firefox kommt doch TOR wahrscheinlich schon eingebaut - dann kann Bayern ja mal in Kasachstan und Nordkorea und Tubekistan versuchen die IP Adressen und Nutzernamen zuzuordnen mit denn die youtube accounts erstellt wurden 😆
Der Filmer zeigt doch sich nicht selber bei dashcam Videos, wie will man denn den dann zuordnen, wenn das nicht gerade der google Smartphone Account ist?
Das ist doch wie die google Suchergebnisse, die regional unterdrückt werden bzw "gelöscht" sobald TOR im firefox Standard ist ist das doch auch wieder sinnlos?
Ja.
Damit ist zumindest in Deutschland das Todesurteil für diese Dashcams gesprochen, denn das war ja wohl der Hauptzweck: Als Videobeweis im Unfallfall dienen, um die eigene Unschuld am Unfallgeschehen zu beweisen.
Wenn man das jetzt nicht mehr darf (oder noch nie durfte?) ....... was soll man dann mit den Dingern?
Ist schon skurril: Da müssen Telefonfirmen alle Gespräche für 6 Monate speichern (von allen Bürgern! wir sind alle Verdächtige Terroristen!), da spionieren lustig BND, NSA und andere Geheimdienste all unsere Daten aus, aber der Privatmann darf nicht solche Beweisaufnahmen verwenden, die mit so einer Dashcam gemacht wurden, um sich zu entlasten.
Das ist eine Ungeheuerlichkeit ersten Ranges, eine Verhöhnung der Bürgerrechte. Na ja, unsere Grundrechte werden ja nach und nach alle abgeschafft: Unverletzlichkeit der Wohnung? Pustekuchen, das war mal, jetzt darf jeder Dorfpolizist sich Zugang zu JEDER Wohnung verschaffen ohne richterlichen Beschluss, wenn "Gefahr im Verzuge ist".
Verbot der Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges? Pustekuchen, der Angriff auf Serbien wurde nachträglich vom Verfassungsgericht legalisiert, wir dürfen jetzt auch einfach so jedes andere Land angreifen.
Zur Zeit arbeitet man fleißig an der Aufhebung der Freizügigkeit, indem man Ausreisewilligen die Papiere abnimmt ........ kommt das den früheren DDR-Bewohnern nicht irgendwie bekannt vor?
Aber der dumme Deutsche wählt dennoch fleißig immer wieder Mutti Merkel ..........
Grüße
Udo
Jau, den Gedanken hatte ich auch zuerst.
Wenn staatliche Stellen jeden Pups abhören, mitlesen, registrieren und speichern, ist alles easy.
Aber wenn sich der Michel ne Cam ins Auto pappt und den Straßenirrsin veröffentlicht, ist der Teufel los.
Ich möchte auch gerne Bußgelder verhängen dürfen!
Andererseits: Nur weils staatliche Stellen machen, wird ja auch nichts draus, was man im normalen Leben haben möchte.
Ach jetzt geht das wieder los...
Bevor wieder irgendwelche Leute irgendwelchen Quark verbreiten: Dash-Cams sind weiterhin ERLAUBT! Das veröffentlichen gegen den Willen von gefilmten Personen ist NACH WIE VOR verboten!
...wenn Videos nicht an die Polizei gehen dürfen um Verstöße zu dokumentieren, dann sind ja auch alle stationären Überwachungskameras die die Öffentlichkeit filmen illegal und dürfen zur Strafverfolgung nicht verwendet werden... Denn da ist kein großer Unterschied...
...da hat man in Bayern wieder mal nicht zu Ende gedacht... 😆
Erst die Maut, jetzt dieses Desaster....🙄
D.h., man darf diese Kameras verwenden zur eigenen Entlastung z.B. bei einem Unfall. So versteh ich das Urteil. Das wäre dann auch OK.
Ja, so verstehe ich das auch!
Bei dem Urteil ging es um jemanden, der wirklich alle möglichen Fahrfehler zur Anzeige gebracht hat. Mehrere Dutzend, die alle nichts direkt mit ihm zu tun hatten!
Wenn man aber privat für sich filmt und zufällig seinen eigenen Unfall damit dokumentiert, dann ist das was ganz anderes! Dann entscheidet der Richter im jeweiligen Einzelfall, ob dieses Beweismittel anerkannt wird oder nicht.
Gut so! Der Prangermentalität muss Einhalt geboten werden!
Richtig so, die verkappten Verkehrserzieher und selbsternannte Hilfspolizisten sind doch selbst die schlimmsten Linksspurschleicher und Mittelspurpenner, die sich mit den Anzeigen nur irgendeine Ersatzbefriedigung verschaffen, weil ihr Gemächt zu klein geraten ist.
Mit "Prangermentalität" oder "Verkehrserzieher/Hilfspolizisten" hat das hier rein gar nichts zu tun...
Erst mal lesen und verstehen!
Hab letztens eine gefilmt, die bei rot über ne Kreuzung gefahren ist. Die stand an der roten Ampel und ist dann plötzlich los gefahren... es ist zum Glück nichts passiert, wir haben dann herzlich gelacht!
Und nein, ich hab das dann nicht zur Anzeige gebracht! Wäre es aber zu nem Unfall gekommen und es würde Aussage gegen Aussage stehen, dann wäre das Video vielleicht hilfreich gewesen...
Bin da ganz deiner Meinung. Im Unfallfall (doofes Wort irgendwie) als Videobeweis völlig okay. Ich glaube in so einem Fall kann die Polizei das Gerät sogar beschlagnahmen und die Aufnahmen auswerten, sollte man sich drüber im klaren sein!
Für Youtube und andere öffentliche Medienportale jedoch völlig indiskutabel. Selbst wenn die Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden, finde ich das schon grenzwertig was da manchmal hochgeladen wird.
Wo ist "hier"? 😕🙄
Ich filme keine Frauen. Ich gehe wenn dann mit ihnen zum Essen oder sonstwas. Wenn ich das Bedürfnis sie zu filmen verspüren würde, wäre ich Regisseur geworden
Ein echter Ehrenmann!
Hätte, hätte, Fahradkette..., aber ja, dann wäre es hilfreich und im Zweifel sogar zulässig. Also bitte nicht anderen unterstellen sie könnten weder lesen noch verstehen. Du bist manchmal ein wenig vorschnell. Warum, weiß ich nicht
Das rate ich dir auch... klick
Und da wird auch beschrieben, um was es in diesem Verfahren ging.