Inspektion: Freie oder Markenwerkstatt?
Brauchen Garantie und Gewährleistung die Vertragswerkstatt?
Autos brauchen Inspektionen. Doch brauchen Besitzer dafür immer eine Markenwerkstatt? Oder tut es auch eine günstigere, freie Werkstatt? Ein paar Antworten.
Köln/Bonn - Es ist soweit. Die Lampe im Cockpit leuchtet, eine Inspektion steht an. Jetzt fragen sich die meisten Autofahrer: Muss ich zu einer Vertragswerkstatt fahren, um Garantie und Gewährleistung zu erhalten?
Fakt ist: Bei unregelmäßig oder gar nicht gewarteten Autos kann die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Ohne Inspektionen geht es daher nicht. "Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt", sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Außerdem könnten Fahrzeughersteller auch Kulanzleistungen verweigern, wenn das Auto in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren bei Neuwagen werde aber hiervon nicht berührt. "Hier haftet der Verkäufer für alle Sachmängel, die allerdings bei der Fahrzeugübergabe an den Kunden bereits vorhanden oder zumindest angelegt sein müssen." Dabei sei es völlig unerheblich, ob das Auto bei einer Marken-Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt gewartet wird.Gebrauchtwagen-Garantie braucht keine Vertragswerkstatt
Bei Gebrauchtwagen sieht es etwas anders aus. "Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren", sagt Rechtsanwalt Christopher Kunke von der Verbraucherzentrale NRW. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen das deutsche AGB-Recht und sind unwirksam.
Voraussetzung für die Nutzung einer freien Werkstatt sei jedoch, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführe. "Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauchers auf der Rechnung vermerkt werden", sagt Kunke.
Auf Qualität achten
Der größte Unterschied zwischen den Arbeiten einer freien und einer Vertragswerkstatt liegt bei den Kosten. "Wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, ergibt sich in der Regel eine Kostenersparnis von 15 bis 20 Prozent gegenüber der Markenwerkstatt", sagt Hans-Gerd Brauneiser von der freien Kfz-Werkstatt Rheinlandgarage in Köln. "Für jedes Fahrzeug gibt es einen speziellen Wartungsplan, aufgeschlüsselt nach Typ und Motorisierung, Zeit und Laufleistung", sagt Brauneiser. Dieser kommt vom Hersteller. Werkstätten arbeiten danach und wechseln gegebenenfalls Filter, Schmierstoffe sowie Verschleißteile nach Befund.
Doch es gebe Qualitätsunterschiede: Kunden sollten auf die Qualität der Kfz-Innungsbetriebe setzen, zu erkennen am blau-weißen Kfz-Meisterschild. Außerdem gilt: "Nicht jede freie Werkstatt hat die technische Ausstattung, moderne Fahrzeuge nach Herstellervorgaben zu warten", sagt Brauneiser. Neben neuen Abgastestern und Motordiagnosegeräten zählt dazu auch die aktuellste Software. Aufgrund von Software-Updates und in die Serie einfließenden Nachbesserungen sei es ratsam, in den ersten zwei, drei Jahren in die Markenwerkstatt zu fahren.
Außerdem bieten viele Hersteller nach der gesetzlichen Gewährleistung eine erweiterte freiwillige Garantie. Diese sogenannte Mobilitätsgarantie geben die Hersteller aber nur, wenn das Auto weiterhin in der Markenwerkstatt gewartet wird.
Weitere Tipps zum Werkstattbesuch findet Ihr in diesem Artikel.
Quelle: dpa
1. Was extrem wichtiges fehlt: Für die Gewährleistung ist _nur_ der Verkäufer zuständig, egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf! Er muss erstmal eine Möglichkeit bekommen die Reparatur durchzuführen, sonst kann er die Kostenübernahme verweigern! Natürlich kann er auch eine Werkstatt bestimmen die das macht oder eine Zusage für die Kostenübernahme unterschreiben (Rückabwicklung etc. lass ich hier mal weg).
2.
Sehr missverständlich bis falsch, da heute oftmals z. T. sogar serienmäßig Neuwagengarantie-Vverlängerungen für ab dem 3. Jahr nach der EZ drin sind, von den Neuwagengarantie-Verlängerungen die man bewusst dazukaufen muss mal ganz abgesehen. Außerdem sollte man sich bzgl. der Mobilitätsgarantie überlegen, ob man bei seiner Versicherung nicht einen entspr. Schutzbrief abschließt (war z. T. sogar schon in den besseren Tarifen zwangsweise drin) oder irgendeinem Pannendienst-Verein beitritt (ADAC, AvD, ...).
Was fehlt: Die Mobilitätsgarantie schleppt einen meist nur zur nächsten _Vertrags_-Werkstatt ab und es gibt keine Vor-Ort-Pannenhilfe (sofern in dem Fall auch hinsichtlich Platz für Ersatzteile im Pannenhelfer-Fahrzeug für alle Marken überhaupt möglich).
notting
Und als kleine Ergänzung:
Über die Herstellergarantie hinaus bieten Hersteller oft sog. "Kulanz" d.h. eine freiwillige Kostenbeteiligung wenn doch mal kurz nach der Garantie was kaputt geht. Das kann man natürlich vergessen wenn er nicht bei Vertragswerkstätten war.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das schon drin stand, bevor ich mein erstes Posting hier verfasst habe:
notting
Kulanzleistungen können sie dann nicht nur verweigern, sie werden es auch tun.
Es gibt übrigens auch noch andere Garantien, die deutlich länger dauern. 3 Jahre Vollgarantie sind außer bei Billigmarken eigentlich Minimum, aber es gibt eben noch weitere Garantien wie die gegen Durchrostung, Mobilitätsgarantien oder auch Garatien auf einzelne Segmente wie die 5 Jahre bei HSD-Toyotas auf den Antriebsstrang.
Eigentlich ist die ganze Kiste doch mit der EU Verordnung Nr. 461/2010 bereits seit fast sechseinhalb Jahren einwandfrei geregelt.
Zudem gibt es auch rechtlich verbindliche Urteile zu Durchrostungs-, Gebrauchtwagen und Anschlussgarantien.
Stimmt, wie bei BMW (Billige Motoren Wagen), die geben nur zwei Jahre. Nicht mal Garantie, nur Gewährleistung. 😉
Stimmt. Aber BMW handelt es wie eine Garantie. Und auch danach gibt es Kulanz.
Ich habe beste Erfahrungen gemacht. Beispiel: Standheizung nach 25 Monaten defekt. Komplettaustausch ca. 1300,- Euro. Zuzahlung von mir 100,-. Unschön, das das Teil kaputt ging, aber vorbildlich die Handhabung. Weil es war freiwillig. Anspruch hatte ich keinen. Und der Leihwagen für die 2 Tage, Diagnose, Bestellung der Ersatzteile und Einbau, war ebenfalls kostenlos. Man könnte die 100,- also auch als Mietkosten für den Ersatzwagen ansehen...
Wenn ich da im Umfeld mitkriege, was so abläuft.... Mir fällt sofort ein Hersteller ein, der es als "Stand der Technik", sie haben die ja x mal benutzt, Lebensdauer erfüllt oder als "Bedauerlichen Einzelfall" abgelehnt hätte...
Beim Audi habe ich 5 Jahre Garantie. Der Verkäufer hatte mich damals schon drauf hingewiesen das er, auch wenn es finanziell weh tut, immer peinlichst genau nach Plan die Stempel vom Audi Autohaus abholen würde. Die Bedingungen sagen:
Während der Laufzeit der Anschlussgarantie müssen alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Ansonsten wird Audi von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit.
Ein Freund von mit hat seinen Wagen nach drei Jahren Leasing zurück gegeben, der hatte die Wartungen auch aus Zeitgründen (und wahrscheinlich Bequemlichkeit) in einer Werkstatt neben seiner Firma durchführen lassen. Audi hat das akzeptiert weil die Werkstatt mit dem originalen Audi Wartungsplan gearbeitet hat und diesen auch unterzeichnet hat.
Mir als Privatkäufer sind es die 20% Ersparnis nicht wert, auch wenn die ich die Glaspaläste nicht sonderlich mag. Zu schnell verpufft die Einsparung wenn es darum geht eine Kulanzsache von mehreren tausend Euro durch zu bekommen. Allerdings kann man ja drauf achten das Verschleißteilreparaturen im Vorfeld durchgeführt werden und der Wagen dann problemfrei und demzufolge kostengünstig durch die Inspektion / den Ölwechsel geht.
Wie kann man das denn Nachweisen, ob eine freie Werkstatt nach dem originalen Wartungsplan vorgeht? Geben die irgendwelche Zertifikate aus?
Oder reichte einfach eine Unterschrift im Serviceheft?
Hab ich das richtig verstanden:
Als Käufer eines Premiumfahrzeugs rechne ich nach der Garantie mit hohen vierstelligen Reparaturrechnungen, und gehe deshalb in Hoffnung auf Kulanz ausschließlich in die Markenwerkstatt? 😕
Wäre es nicht viel einfacher (und in Summe günstiger) sich von Anfang an einfach ein richtig gutes Auto zu kaufen? 😜
Hör bloß auf! Gibt nur wieder eine Schlammschlacht hier.
Ein richtig gutes Auto wird durch miese Zuverlässigkeit nicht schlechter. 😉
Du bekommst normalerweise bei einer Inspektion in der Vertragswerkstatt eine Inspektionscheckliste, darauf ist dokumentiert was gemacht wurde. Wenn die freie Werkstatt Dir ebenfalls ein solches Dokument aushändigt (worauf ich bestehen würde), kannst Du damit den Nachweis erbringen.
Mh, also bei Honda sind die Checklisten im Serviceheft mit drin und die Honda Werkstatt füllt diese genau aus und unterschreibt diese.
Das kann ich aber auch machen (und tue ich auch seit das Auto 4 geworden ist). 😆
Bei Ford z.B. gibt es soetwas nicht im Serviceheft. Da steht nur der km Stand, Datum und ein Stempel.
Leider wird in der Gesetzgebung vergessen, Lock-in Strategien der Hersteller unter Strafe zu stellen. Das findet sich bei der Telekom, die einen Wechsel zu anderen Anbietern erschwert, bei Softwareanbietern, die einen Wechsel mangels Kompatibilität verhindern und natürlich auch bei Autoherstellern.
Fakt ist, man bleibt der Willkür der Hersteller immer im gewissen Maße ausgesetzt. Eine unangenehme Art der Kundenbindung.