Umfrage: Neue Auflagen für Kurzzeitkennzeichen
Braucht das Kurzzeitkennzeichen strengere Regeln?
Die Regierung will den Missbrauch des Kurzzeitkennzeichens verhindern. Dafür werden die Auflagen verschärft. Was haltet Ihr von den neuen Regeln?
Berlin – Das Kurzzeitkennzeichen bietet Autokäufern viele Freiheiten. Abgemeldete Fahrzeuge sind fünf Tage lang versichert und dürfen für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten auf die Straße. Bestandene Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Umweltplaketten sind nicht erforderlich. Nur ein verkehrssicherer Zustand muss gewährleistet sein.
Kurzzeitkennzeichen: Nur noch mit TÜV
Das soll sich nun ändern. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat einer neuen Regelung zugestimmt, die die Auflagen für das Fünf-Tage-Blech verschärft. Der Bundestag muss nur noch einige Formulierungen und Verbesserungen des Bundesrates bestätigen.
Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse in die Heimat überführen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist.
Zudem darf das Kennzeichen nicht mehr an ein beliebiges Fahrzeug angebracht werden. Wichtige Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer müssen bereits beim Antrag bekannt sein. Die Zulassungsstelle trägt sie maschinell in die Papiere des Kurzzeitkennzeichens ein. Bisher übernahm das der Antragsteller, sobald der Verwendungszweck der Bleche feststand.
Immerhin: Erstmals seit dem 1. November 2012 dürfen die 03er- und 04er-Bleche bei jeder beliebigen Zulassungsstelle beantragt werden.
Umfrage: Weniger Missbrauch oder Nutzen?
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt oder für Spritztouren missbraucht werden. Was haltet Ihr von den neuen Regeln? Sind sie gerechtfertigt? Oder nehmen sie den Fünf-Tages-Blechen ihren Sinn? Habt Ihr eine andere Meinung oder sogar einen besseren Lösungsvorschlag? Nehmt an unserer Umfrage teil.
Hier haben wir für Euch Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen zusammengetragen.
Damit kann ich meinen originalen Golf II GTI G60 in der Ecke stehen lassen. Echt super!
HU kommt nicht in Frage.
Ich hoffe diese blödsinnige Entscheidung wird schnellstens rückgängig gemacht!
Und wieso nicht?
Wäre genauso ohne Nährwert wie das Wechselkennzeichen in der Form wie es bei uns eingeführt wurde.
Typisch Politiker, die haben einfach keine Ahnung. Wie soll man jetzt ein Fahrzeug in der Ferne kaufen? Ich habe es die letzten Male immer so gehalten, dass ich mir ein Kurzkennzeichen besorgt habe und dann am Wochenende in der Ferne ein oder mehrere Fahrzeuge besichtigt habe (Privat und Händler) und nach der Entscheidung direkt die Schilder ran, das Fahrzeug in die Papiere eingetragen und mit dem gekauften Fahrzeug nach Hause gefahren bin. Jetzt müsste ich mir mehrere Schilder mitnehmen und vorab schon alle Daten von den Besitzern haben? Dies fällt natürlich aus Kostengründen weg und eine rote Nummer ist ja auch nur bis zum Nachbarkreis erlaubt.
Also nur noch Autos/ Wohnwagen usw. teuer in der Nähe kaufen, danke liebe VOLKSverräter....
Gruß Danny
Wie schon im vorherigen Artikel geschrieben wurde,
für Privatkäufer wird es in Zukunft fast unmöglich noch
Privat zu kaufen.🙄
Die einzigen Nutznießer sind die Ali und Murats mit roten Nummern
vom Fähnchenhandel.
Klarer Fall von gut gemeint und schlecht gemacht.😤
Was wieso nicht?! HU?
Ich sehe doch nicht ein, die volle HU zu bezahlen, obwohl ich den Wagen nur ca 10 Tage im Sommer bewege!
Ausserdem möchte ich nicht das ein sogenannter "Prüf-Ingenieur" mit meinem Auto rumspielt.
Das Auto wird dadurch nicht besser. Schon an den Gedanken daran, das das Auto sinnlos die Bühne rauf und runter geht und dadurch die Gefahr besteht die Schweller einzudrücken, gehe ich dieses Risiko auf keinen Fall ein.
Da wurde wieder mal was reguliert was keiner Regulierung bedarf. Völlig unnötig und vor allem komplizierter als vorher. Und natürlich teurer. Also was soll der Mist? Toll gemacht liebe Volksverräter.
Ging doch bisher auch nicht !
VOR Antritt der Fahrt mußte die rote Karte vollständig (und korrekt) ausgefüllt und unterschrieben werden.
Wer die Kennzeichen dennoch (mißbräuchlich) für mehrere Fzg nutze wird das nach wie vor machen
Wie auch im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht reichen die Regeln (und das Strafmaß), es muß nur mal richtig angewandt, u. Strafmaß ausgeschöpft werden ! (Buschkowski, Heisig, Sarrazin)
Hier wird ehrbaren Bürgern grundsätzlicher Hang zu Mißbrauch, Owi`s u./o. Straftaten unterstellt.
Warum stellt der Bundesrat eigentlich nicht die ganze Regierung unter Generalverdacht der Korruption, Pädophilie, Steuerhinterziehung, Trunkenheitsfahrten und was es DA schon alles gegeben hat (und gibt) ? ? ? ? ?
Leck mich am Ohr, was hier wieder gesundes Halbwissen am Start ist.
Mein lieber Mann... Völliger nonsens teilweise.
only bad news are good news
Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse in die Heimat überführen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist.
(Zitatende)
Auf welche Rechtsgrundlage sich der gute Serial da wohl bezieht😕
Ohne jetzt hier ins Detail zu gehen bzw. den Gesetzesbeschluss wörtlich zu zitieren - nur so viel sei gesagt:
Die direkte unmittelbare Überführungsfahrt (auch eines TÜV-abgelaufenen PKW !) zur künftigen Heimat(-kreis) Zulassungsstelle um dort vor Ort eine Zulassung zu erlangen -also logischerweise auch zuvor "daheim" TÜV'en- ist ganz klar auch in Zukunft möglich, gewünscht und im Bundesrat Beschluss 335/14 vom 19.09.2014 bereits vorgesehen.
Also so wie ich das verstanden habe kann man die Kurzzeitkennzeichen beantragen bekommt sie auch, muss aber dann sofort zum tüv? oder kriegt man die Kennzeichen ohne Tüv garnet erst??
Die geplanten Einschränkungen passen ins Bild: Die unheilige Allianz der Auto-Hasser geht einen weiteren Schritt um Auto-Liebhabern in die Suppe zu spucken. Aktuell bewege ich 2-3x im Jahr einen 85ziger Saab mit Kurzzeitkennzeichen, damit er bis zur H-Abnahme keine Standschäden bekommt. Das wäre dann in Zukunft auch vorbei. Enteignung durch wirkungslose Umweltzonen, Behördenwillkür bei der 07-er Erteilung- langsam reichts. Wann nimmt die Politik endlich zur Kenntnis, dass auch ein Auto ohne Kat umweltfreundlicher und ressourcenschonender ist (da bereits produziert) als jedes neue (Elektro-)Fahrzeug?
Müssen die beim SVA wohl rausrücken 😆
Und ich muß damit erst nach Hause fahren um ihn (TÜV-) fertig zu machen
zwecks Erlangung der HU 😆 😆 😆
Die da Oben sind wohl immer noch besoffen 😆
hat man früher ein (abgemeldetes) funktionierendes Auto mit`m Seil vom Kaufort nach Hause gezogen fiel das unter "Schleppen", Schleppgenehmigung u. FS Kl. 2 erforderlich.
Hat man aber den Verteilerfinger rausgenommen wurde es legales Abschleppen eines nicht verkehrstüchtigen KFZ`s.
Das Ladenschlussgesetz wurde genauso ausgehebelt, denn:
"Kraftstoffe, Schmierstoffe und Dienstleistungen (ebenso der "Wegproviant") dürfen an jedem Tag rund um die Uhr verkauft werden"
Von zugelassenen Fahrzeugen stand da nix drin 😆 😆 😆
Hi Lexikon,
ja, Du hast Recht. Eine direkte Fahrt zur Prüfstelle ist erlaubt. Wenn ich (wie bisher möglich) ein Auto vom Verkäufer auf eigener Achse vor meine Haustür fahren möchte, dann muss es dafür TÜV haben. Ich kann also nicht am Sonntag in Bayern ein abgemeldetes Auto ohne TÜV kaufen und es mit gelbem Blech in meine Garage bringen. Das war mit Heimat gemeint.
Um es direkt zum TÜV zu bringen, genügen die entwerteten Kennzeichen. Meines Wissens gilt das aber nur für den Zulassungsbezirk und einen Nachbarbezirk mit Einverständnis der Versicherung.
Sorry für das Missverständnis.
Gruß aus der Werkstatt
Constantin
Wenn sowas strenges kommt, können die Leute froh sein, die einen großen Anhänger fahren dürfen.
Denn so habe ich bisher meine Autos verfrachtet. Ein Kurzzeitkennzeichen nannte ich noch nie mein eigen.
Außerdem ist diese Regelung mit TÜV usw. eigendlich kompletter Schwachsinn. Nur weil ein Fahrzeug noch 2 Monate z.B. TÜV hat, heißt das noch lang nicht, das dieses Fahrzeug auch Verkehrssicher ist.