Gericht: Typgenehmigungen für Diesel bleiben gültig
BUND-Verkaufsstopps abgelehnt
Der BUND will einen Verkaufsstopp für Diesel mit real überhöhtem Schadstoffausstoß. Ein Gericht in Schleswig urteilte: Das wäre nicht rechtskonform.
Schleswig - Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag der Umweltorganisation BUND auf einen Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Den Beschluss vom 27. März teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der BUND wollte gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von noch zugelassenen Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 untersagt, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten Verordnung überschreiten. Viele Autos halten die Grenzwerte nur unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße. Das KBA hatte im November einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene europäische Verordnung ((EG) Nr. 715/2007) ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Zwar sei für die Zukunft die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen, teilte das Gericht weiter mit.
Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach seiner Zustellung Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Quelle: dpa
In welcher Realität leben die denn?
Vermutlich in einer Realität wie sie sein sollte. Leider verdrängt der BUND, dass die Korruption schon auf EU Ebene dermaßen hoch ist, dass das Recht des Bürgers nicht zählt, sondern eben nur der fehlgeleiteten Autoindustrie.
Man könnte es auch so interpretieren: das ein Entzug der Fahrerlaubnis, wegen nicht gemachter umrüstung, nicht eu konform ist.
Leider ein Sieg der korrupten Industrie.
Genau so absurd wie das wir Brennstäbe für marode Belgische Akw liefern😤
Interessante Steigerungsform, gefällt mir 😆
Ein Sieg der Vernunft.
Die Grenzwerte sind in Zusammenhang mit einem Labortest festgelegt worden. Dass Straßenwerte davon abweichen ist eine Selbstverständlichkeit.
Vergleiche NEFZ und RE-Werte.
Es was anderes ist es bei vorsätzlich eingesetzen Anschalteinrichtungen, die die ganze Abgasnachbehandlung einfach abschaltet.
Gott sei Dank haben wir hier Rechtssicherheit, so dass man kommende Vorschriften nicht auf in der Vergangenheit genehmigte Fahrzeuge anwenden kann. Da kann der Bund zetern und lamentieren wie er will, nirgendwo sind in der EURO5-Vorschrift Grenzwerte für den Realbetrieb auf der Straße gefordert.
Wem das nicht passt, der soll sich beim Gesetzgeber beschweren. Nicht bei den Firmen, die das erlassene Gesetz zwar ausnutzen bis zum geht nicht mehr (Verstöße dagegen wurden bisher nur einem Herstelle nachgewiesen) und auch nicht bei den Gerichten, die nach dem geltenden Gesetz Urteile sprechen.
wer damit ein Problem hat, sollte sich mal mit rechtsstaatlichen Prinzipien befassen.
Nun ja, der B.U.N.D. ist anscheinend auch käuflich, der Schatzmeister ist zb Windkraftlobbyist.
Ein Gründer rechnet ab
Die deutlicheren Worte finde ich gerade nicht.
Die DUH ist auch sehr empfänglich gegenüber Spenden und Sie beeinflussen deren Berichterstattung erheblich.
Ich wäre ja dafür das man die Finanzen der Umweltverbände und deren Führungsköpfen mal gründlich durchleuchtet und ganz nebenbei Ihnen die Benutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verbietet. 😆
Den ganzen Verbänden geht es längst nicht mehr um die Umwelt sondern rein ums Kohle scheffeln.
Lächerlich!
Aber was soll's - wegen mir dürfen die die Autos beliebig verkaufen - warum soll ein Betrugsfahrzeug nicht kaufen dürfen.
Interessanter wird es bei der Zulassung! Kann die Zulassung eines nicht konformen Fahrzeugs verweigert werden?
Sowas gab es vor vielen Jahren, als die KATs Vorschrift wurden und ab einem bestimmten Datum keine Fahrzeuge ohne KAT mehr zugelassen werden konnten. Heißt, das Auto kann ich kaufen - darf es aber nie benutzen.
Und was ist mit dem KBA, wenn es um sicherheitstechnische oder abgastechnische Probleme geht haben die doch die Berechtigung die Plakette am Fahrzeug abkratzen zu lassen - also eine Zwangsstilllegung durchführen? Machen die das jetzt?
Ich wäre für ein Betriebsverbot dieser Fahrzeuge im Sinne der Gesundheit der Bürger nach Ablauf einer Frist. Dabei muss der Hersteller die Wirksamkeit der Maßnahme nachweisen und für die Umrüstung haften!
Das könnte man dann auch bei den Franzosen (25 Jahre lang Beschiss) und FiatChrysler durchsetzen.
Der Artikel bezieht sich auf die Lückennutzer und nicht die Betrüger. 😉
Wir haben leider keine Rechtssicherheit in Deutschland / Europa. Wenn wir diese hätten, dann würden heute keine Autos verkauft werden, die die Abgaswerte nicht einhalten. Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde dem Bürger das Recht auf saubere Luft zugesprochen und es ist einfach nur traurig, dass man heute vergebens versucht dieses Recht einzuklagen.
Man braucht auch nicht den Schuldigen beim Bürger, BUND, DUH oder ähnlichen zu suchen, es handelt sich einzig und allein um das verbrecherische Verhalten aus Politik und Industrie, die hier die Rechte von Menschen mit Füßen treten.
Ich habe auch Verständnis dafür, wenn jetzt Jemand Angst um seinen Diesel hat, aber er sollte dann dich lieber mal den Hersteller verantwortlich machen, der ihm ein mangelhaftes Produkt verkauft hat. Obwohl natürlich auch jeder selbst in der Lage gewesen wäre sich selbst zu informieren,was er da eigentlich kauft.
der BUND wollte und bekam bei uns in der Gegend einen Krötentunnel, dieser wurde dann mit runden Rohren wie geplant und vom BUND gefordert ausgeführt.
Fazit: es wurde das ganze Ding von runden Rohren auf eckige Durchlässe umgebaut (Zusatzkosten 160.000,-€)
WARUM? Weil Kröten von Natur aus nicht durch runde enge Röhren kriechen (so die Begründung)
Mein Fazit: BUND netter Ökowerbeverein aber zu dumm für was Sinnvolles nur gut um Kröten rauswerfen.
;-)
Aber was solls, wenn die die dreckigen Diesel verbieten....nehm ich den Deutz D30 und fahre damit rum......der entwickelt definitiv NULL Feinstaub.
Sorry, aber mit vernünftig hat das genau nichts zu tun! Vernünftig wäre von uns Menschen die Umwelt und damit uns selbst NICHT zu vergiften!
Noch einmal: Rechtssicherheit bedeutet, dass die Gerichte nach geltendem Recht urteilen und sich keine Gesetze selber stricken, weil sie oder irgend jemand anderes die geltenden Gesetze für unzureichend halten.
Wenn Du Dich über jemanden aufregen willst, dann bitte über den Gesetzgeber, der solch ein lückenhaftes Gesetz erlassen hat. Vielleicht kann er künftige Gesetze schärfer oder wasserdichter formulieren. Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit zugelassenen bzw. typgenehmigten Fahrzeuge. So lange man da nicht nachweisen kann, dass diese gegen das zum Zeitpunkt der Typzulassung geltende Gesetz verstoßen, muss man diese weiterhin zulassen.
Das ist Rechtssicherheit. Alles andere wäre Populismus.