Verkehr & Sicherheit News
Bundesrat beschließt Winterreifenpflicht
Wie allgemein erwartet, hat der Bundesrat heute mit der Neufassung der StVO die Winterreifenpflicht beschlossen. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung damit in Kraft und gilt damit nach Angaben des ADAC ab der kommenden Woche.
Der genaue Wortlaut der Neuregelung ist auf den ersten Blick etwas kryptisch geraten:„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrszulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.“
Ausnahmen für schwere Nutzfahrzeuge
Im Klartext: Eine zeitliche Begrenzung der Winterreifenpflicht existiert nicht. Wann immer Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte eintreten, darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Winterreifen definieren sich in der StVO durch die Kennzeichnung mit dem M+S (Matsch und Schnee, engl. mud and snow) Symbol.
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw ab einer bestimmten Größe. Hier genügt es, wenn entsprechende Reifen auf die Antriebsachse aufgezogen wurden. Auch Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind prinzipiell ausgenommen, da sie meist ohnehin mit grobstolliger Bereifung fahren.
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. In Tateinheit mit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verdoppelt sich das Bußgeld auf 80 Euro. Dafür muss das Fahrzeug jedoch bewegt werden, wer sein Auto mit Sommerreifen im Winter lediglich parkt, hat keine Bestrafung zu befürchten.
Kritik an der Neuregelung
Der Auto Club Europa (ACE) kritisiert die Ausnahmeregelung für schwere Nutzfahrzeuge. Das häufige Querstehen von LKW sei so kaum zu verhindern. Das Bundesverkehrsministerium hatte argumentiert, dass die Reifen an den übrigen Achsen solcher Fahrzeuge grundsätzlich besser für den Ganzjahreseinsatz geeignet sind als PKW-Sommerreifen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Festlegung auf die Kennzeichnung M+S in der Winterreifen-Verordnung. Dieses Symbol ist nicht geschützt oder durch den Gesetzgeber definiert. Jeder Reifenhersteller kann das M+S-Symbol auf jeden Reifen prägen, unabhängig davon ob der Pneu die Eigenschaften von Winterreifen aufweist oder nicht. Auf eine Festlegung auf bestimmte Eigenschaften wurde ebenso verzichtet wie auf eine Neufassung der Bestimmungen zur Mindestprofiltiefe.
Weiterhin sind Winterreifen bis zu einer Profiltiefe von 1,6 mm zulässig, obwohl nach einhelliger Auffassung der Hersteller und Automobilclubs die spezifischen Wintereigenschaften unterhalb einer Profiltiefe von 4 mm verlorengehen.
Polizei: Winterreifenpflicht wird nicht konsequent kontrolliert
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht unterdessen davon aus, dass die Winterreifenpflicht nicht besonders intensiv kontrolliert wird. Der Polizei fehle dafür das Personal, so ein Sprecher im Saarländischen Rundfunk. Die Polizei sieht demnach weiterhin Alkohol am Steuer und zu hohe Geschwindigkeit als Haupt-Unfallursachen an und richtet daran auch ihre Kontrollen aus.
Nach Aussage des ADAC tritt die Verordnung mit dem Passieren des Bundesrats in der kommenden Woche in Kraft. Der Reifenhandel rechnet nun noch einmal mit einem Ansturm von bisherigen Winterreifenmuffeln auf die Saisonpneus. Nach Auskunft des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk werden in diesem Herbst gute 20 Prozent mehr M+S-Reifen an den Fachhandel ausgeliefert als im Vorjahr.
Unsere kleine Serie: Gesetzesänderungen und Neuerungen 2011
Teil 1: Winterreifenpflicht
Teil 2: Führerschein mit 17
Teil 3: Das neue E10-Benzin
Teil 4: Neue und strengere Umweltzonen 2011
Teil 5: Tagfahrlicht, Steuern und weiteres
Teil 6: Neue Regional- und Typenklassen in der Kfz-Versicherung
Teil 7: Europäisches Ausland
Von Björn Tolksdorf
Quelle: MOTOR-TALK
Typisch für unsere Politiker,immer nur halbe Sachen.Das hätte man sich denn auch sparen können.🙄
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht!
Wie machen die das,bei den Bergen und Massen von Schnee?
was heisst das jetzt für diejenigen die allwetter reifen drauf haben ?, oder noch besser für diejenigen die Winterreifen drauf haben aber keine M+S Kennung ?????.
Na, eine segensreiche Wohltat dass wir solch fleissige Politiker haben. Die schaffen, und schaffen, und schaffen, unermüdlich. Leider werden Sie nicht am Ergebnis entlohnt. Schon etwas schade, aber für diese Gruppe sicher gut. Sie schaffen, nix.
Reifen mit M+S sind wie vorher auch "offiziell ausreichend"(auch die Allwetter und SUV, China usw) und den "Winter"reifen der kein M+S hat musst mir erstmal zeigen denn das kann ja nur ein Randprodukt sein.
mfg
also wurde das bestehende Gesetz nur ergänzend nachgebessert.
Die besonderen Witterungsverhältnisse sind jetzt deutlich beschrieben. Mir fehlt da das eiskalte Wetter, in der die Sommerreifen hart wie Stein werden und abgehen wie ein Eishockey-Puck. Na, da wird der ADAC wieder den Politikern das Leben schwer gemacht haben und Rücksicht auf die ach so armen Autofahrer durchgesetzt haben.
Ansonsten, gratuliere, es geht doch.
hmm bin mir eigentlich sicher das manche Winterreifen keine M+S kennung haben und rede auch von Markenreifen glaube das manche nur so ein Schneeflocke Sympol haben, ich schau aber erst noch mal genau nach.
mfg
Endlich mal Nägel mit Köpfen, Sicherheit wird großgeschrieben.
Das mit den LKW finde ich subotimal gelöst. Aber immerhin sind die nicht auf das Temperaturmärchen der Hersteller eingegangen und auch nicht auf die 4mm Grenze, damit kann man leben.
hab grad noch mal bissel gegoogelt und Winterreifen gefunden von zb.Goodyear EAGLE ULTRA GRIP GW-3 ROF ohne M+S kennung !!!! aber mit Schneeflocke.
Nur das Schneeflockensymbol sagt aus, dass es sich um Winterreifen handelt.
Die Kennung M+S ist nicht geschützt und kann theoretisch sogar auf Sommerreifen sein.
So und nun ?????? Fehlt nur noch das man dann noch ne ABE mitschleppen muss die Aussagt das es Winterreifen sind !! voll Banane.
mfg
Die auf der Reifenflanke dargestellte Schneeflocke hat sich vor knapp vier Jahren europaweit als freiwilliges Hersteller-Kennzeichen von Winterreifen zusätzlich zur M+S-Markierung durchgesetzt. Angebracht wird sie an Reifen, die im Vergleich mit einem Standard-Referenzreifen mindestens sieben Prozent mehr Traktion auf Schnee bieten und zudem über einen um ebenfalls sieben Prozent kürzeren Bremsweg verfügen.
äh nein andersrum - m+s ist ein geschütztes(oder wie auchimmer) Zeichen auch wenn es wie erwähnt keine hohen Anforderungen hat.
das steht hier aber nicht:
http://ssl.delti.com/.../rshop.pl?...
mfg
Dass man immer erst mit Gesetzen die Leute zur Vernunft bringen muss ist für mich unbegreiflich...
Die Einführung der Winterreifenpflicht ist schon lange überfällig.
Dazu sage ich nur "Endlich"
Und ich hoffe auch, dass es ordentliche Busgelder hagelt wer trotzdem ohne Winterreifen den Verkehr behindert.
Vredestein Snowtrac 3 XL hat ebenfalls keine M+S Kennung
siehe hier:
http://www.t4forum.de/wbb3/index.php?page=Thread&postID=2035612
den Goodyear gibt es auch in zwei Ausführungen, einmal mit M+S und schneeflocke und einmal nur mit Schneeflocke