Punktereform: Neue Bescheide verwirren Verkehrssünder

Bußgeldbescheide sorgen für Verwirrung

verfasst am Mon May 12 14:24:06 CEST 2014

Seit dem 1. Mai gelten neue Regeln für die Verkehrssünderdatei in Flensburg. Zum Teil gibt es in Bescheiden aus dem Vormonat noch Punkte nach dem System vor der Reform. Kein Grund zur Sorge.

Am 1. Mai 2014 wurde der Bußgeldkatalog aktualisiert. Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 27 km/h innerorts gibt es nun einen statt drei Punkten
Quelle: picture alliance / dpa

Köln - Nach dem Inkrafttreten der Punktereform am 1. Mai sorgen Bescheide des neuen Fahreignungsregisters in Flensburg bei Verkehrssündern für Verwirrung. Laut dem ADAC Nordrhein häufen sich derzeit Anfragen, warum in einigen Bescheiden, die nach dem 30. April zugestellt wurden, Verkehrsverstöße nach alter Punktezählung geahndet sind.

Es handelt sich dabei um Dokumente, die noch im April erstellt wurden, erklärt der Club. Betroffene bräuchten die Behörde nicht um eine Korrektur zu bitten: Die ausgewiesenen Punkte würden automatisch in das neue System umgerechnet.

Beispielhaft führt der ADAC Nordrhein einen Drei-Punkte-Bescheid für einen Tempoverstoß mit 27 km/h innerorts an, für den es nach neuer Regelung nur noch einen Punkt gibt. Auch wenn es im Schreiben anders angegeben ist, werde nur ein Punkt im Register vermerkt. Ein anderer Fall: Für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette ist im Bescheid ein Punkt ausgewiesen. Dieser ist hinfällig, weil es seit Mai nur Punkte für sicherheitsgefährdende Verstöße gibt.

Mit einem Verkehrsdelikt einhergehende Bußgelder werden dagegen in ausgewiesener Höhe kassiert: Wer in seinem Bescheid zum Beispiel für den Umweltplaketten-Verstoß noch nach altem Recht mit 40 Euro zur Kasse gebeten wird, braucht dem ADAC Nordrhein zufolge nicht zu befürchten, dass die Behörde nachträglich noch die Differenz zum neuen Bußgeld von 80 Euro einfordert. Im Zuge der Punktereform sind die Bußgelder für viele Delikte gestiegen.