Wohnwagen dürfen nur zwei Wochen am Straßenrand parken
Caravan nach zwei Wochen umsetzen
Auf öffentlichen Straßen müssen Caravan-Besitzer ihr abgekoppeltes Gefährt spätestens nach zwei Wochen umsetzen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro.
München - Abgekoppelte Wohnwagen dürfen maximal für zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkflächen abgestellt werden. Dann müssen Caravan-Besitzer ihr Gefährt umsetzen, erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger.
Nach einer "wirksamen" Unterbrechung der Abstellfrist beginne sie erneut, ein halbstündiges Umherfahren reiche dafür aber nicht aus. Verstöße werden mit 20 Euro Bußgeld geahndet. Die zweiwöchige Abstellfrist gilt nicht, solange der Wohnwagen hinter einem Pkw hängt. Auch Wohnmobile dürfen unbegrenzt am Straßenrand parken, wenn es keine Beschränkungen durch Zusatzschilder gibt.
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Mein Fahrlehrer hat mir damals beigebracht den Wohnwagen einfach um einen halben Meter zu verschieben. Die Politessen würden zum Beweis einen Strich senkrecht zur Fahrbahn auf dem Reifen machen und wenn man den ein Stück versetzt ist der Strich nicht mehr da wo er als Beweis sein sollte 😆
Wird aber sicher unterschiedlich gehandhabt. Wobei ich jetzt auch nicht wüsste, warum ich einen Wohnwagen wochenlang auf der Straße abstellen sollte (und nicht in der Garage oder dem Grundstück).
Weil für den Parkplatz auf einem Privatgrundstück kein Geld mehr da war...
notting
Das ist recht altmodisch, eigentlich notiert man sich die Ventilstellung, sollte diese sich auf beiden Seiten identisch verändert haben erkennt man den Trick mit dem Vorrollen, denn bei der geringsten Kurvenfahrt verändern sich die Seiten.
Solange der Anhänger zugelassen und versichert ist, kann er normalerweise auf einem als Parkplatz erlaubten Platz stehen so lange er will. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Auto, welches ich auch beliebig lange parken darf...
Das ist wiedermal typisch Deutsch.
§ 12 StVO:
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Das sind ja wieder tolle Regeln bei "euch" in Deutschland. Muss mal schauen, wie das bei uns in Österreich gehandhabt wird.
Wir haben unseren WoWa zwar unter dem Carport stehen (sofern nicht eingestellt), aber z.B. die Schwiegereltern parken ihr WoMo (sofern auch nicht eingestellt) immer in ihrer Straße vor dem Haus (ist aber eine Anrainerstraße) und das sicher länger als 2 Wochen am Stück.
Wo soll man denn das Ding hinfahren bitte? Ein WoMo mit Alkoven kann man nicht eben schnell in die Garage stellen!
Und wenn ich in einer Wohnhausanlage wohne, keinen oder nur einen zu kleinen Parkplatz habe, vor dem Haus auf der Straße ist aber ausreichend Platz, wieso soll ich den WoWa nicht mit Kennzeichen dort abstellen dürfen? 🙄
Bei manchen Regeln und Gesetzen fragt man sich, wer auf so einen Mist gekommen ist...
Ein WoMo ist aber kein abgekoppelter Wohnanhänger, sondern ein KFZ für das entsprechend Steuern bezahlt werden. Daher kann das auch beliebig lange auf öffentlichen Parkplätzen parken.
Seit wann sind Anhänger steuerfrei?
Wer behauptet das?
zunächst einmnal solltest du dich mit dem unterschied zwischen einem WohnMobil und einem WohnWagen auseinander setzen!
warum sollte man mit fahrzeugen bzw. anhängern, die nur wenige wochen im jahr genutzt werden, den eh schon knappen parkraum blockieren (und den nachbarn das fenster damit zustellen)?!
bei lkw's oder deren anhängern die regelmäßig in wohngebieten parken wird sich ja auch immer seitens der anwohner das maul zerissen...
es gibt genug möglichkeiten so ein teil außerhalb des öffentlichen parkraumes abzustellen...aber das würde ja geld kosten!
Als Zuhälter macht das schon einen Sinn... 😜 😉
Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug. Stellt man einen Anhänger länger als 14 Tage im öffentl. Verkehrsraum ab, liegt eine Sondernutzung vor, für die man ab dem 15. Tag täglich mit einem Bußgeld von mind. 20Euro belangt werden kann.
Sag mal, gehts bei dir noch? Wieso versuchst du mir zu erklären, was ein Wohnmobil und was ein Wohnwagen ist? Ich bzw. meine Familen besitzt beides und ich denke nicht, dass es dir zusteht, mir diesbezüglich irgendwelche Lehrstunden zu erteilen, Herr Doktor Schlau....
Und nein, ich wohne nicht in einer Wohnhausanlage, sondern einem Einfamilienhaus, wo ich meinen WohnWAGEN auf meinem Grundstück geparkt habe, sofern ich ihn nicht extra wo eingestellt habe und dafür auch BEZAHLE.
Du kannst dir also deine unterschwelligen Anschuldigungen in meine Richtung sparen. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass mich diese Regel jemals treffen wird.
Ich kenne allerdings Leute, die einen Wohnwagen besitzen, jedoch leider nur in einer Wohnhausanlage leben, deren einziger Parkplatz so eng ist, dass der Wohnwagen dort nicht abgestellt werden kann.
Und ja, sie zahlen auch für einen Einstellplatz, aber er selbst so ein Fahrzeug besitzt und auch nutzt (das tust du scheinbar, sonst würdest du solchen Unfug nicht schreiben), der weiß, dass man vor Antritt eines Urlaubs das Ding einmal jährlich reinigen, warten, Bestandsaufnahme, etc. machen muss. Bei uns dauert das meistens länger als 2 Wochen und ich hätte keine Lust, das Fahrzeug, was wie schon erwähnt wurde, ein eigenes Kennzeichen besitzt und somit auch KFZ-Steuer und Versicherung entrichtet, nach 2 Wochen von den Tragstützen ablassen müsste und dann damit weiß ich wohin fahre, nur um es dann wo anders wieder abzustellen, weil ich erst 3 oder 4 Tage später in den Urlaub fahre.
Aber klar, wenn man sich selbst mit der Materie nicht auszukennen scheint, ist es leicht hier mal wieder schlaue Sprüche und unterschwellige Anschuldigungen von sich zu geben!
weil du wild WoWa und das WoMo deiner schwiegereltern durcheinander würfelst!
anschließend fragst du:
allerdings geht es hier nicht um WoMo's sondern um WoWa's...
das lässt sich, wenn man sich viiiiiiel zeit lässt - binnen zwei werktagen erledigen!