Punkte in Flensburg gefährden Piloten-Lizenz
Charakterlich nicht geeignet
Wer im Straßenverkehr zu fleißig Punkte sammelt, darf auch nicht mehr am Himmel herumfliegen: In Niedersachsen wurde einem auffälligen Fahrer die Fluglizenz entzogen
Lüneburg - Über den Wolken ist die Freiheit nicht grenzenlos. Das musste der Inhaber einer Fluglizenz als Privatpilot feststellen. Seine Lizenz wurde nicht verlängert, weil er zahlreiche Verkehrssünden am Boden begangen hatte.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) deutete das darauf hin, dass der Lizenzinhaber nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten sind.
Das OVG bestätigte in einem Beschluss (Az.: 7 LA 88/11) die Auffassung des Luftfahrtbundesamts, das eine Überprüfung der Tauglichkeit des Piloten durch ein flugpsychologisches Gutachten angeordnet hatte.
Der Pilot war innerhalb von vier Jahren mehrmals bei Verstößen im Straßenverkehr erwischt worden. Viermal überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h und einmal sogar um 50 km/h. Außerdem hatte er in diesem Zeitraum eine rote Ampel missachtet.
Aha,
klingt nach gehetztem Außendienstler oder "Manager" unter Termindruck... wie immer halt...
Wird bei Flugpsychologischen Gutachten automatisch das Kraftfahrt-Bundesamt befragt oder wurde der Pilot hier "angeschwärzt"? Würde mich mal interessieren....🙄
Wäre in der heutigen Zeit ja nicht das Problem, das zu vernetzen. Wieso auch nicht?
Grüße
Forster
totaler blödsinn.... wird mir jetzt auch der segelschein oder die windsurflizens-entzogen .... oder darf ich keine börsengeschäfte mehr machen oder kunden beraten weil ich charakterlich ungeeignet sein soll? man könnte mir ja auch noch die kinder und haustiere entziehen aufgrund der "charakterschwäche". Vielleicht sollte ich mir einen vormund suchen ....
Was hat denn das eine mit dem anderen zu Tun?
Vielleicht ist das ganze auch nur vorsorglich eine Prevention, dass die Leute sich auch dort an die Regeln halten, wo es wichtig ist? Wenn sie sozusagen den Job gefährden damit, oder ihren Spaß? Wieso sind dann LKW Fahrer auch bestraft, wenn sie mit einem Auto scheiße bauen? Wäre genauso, nach deiner Aussage, falsch!!!
Grüße
Forster
Achso auf dem Börsenparkett, auf Gewässern etc. kann ich also keinen Schaden für Leib und Leben anstellen Oo Hunde scheinen für dich auch keine Gefahr zu sein und Kinder kann man ruhig schädigen Oo
Deine "Argumentation" erscheint mir stark kurzsichtig....
"Präventiv" (hier richtig geschrieben) ist hier das Schlüsselwort.... Mit Prävention kann ich vieles rechtfertigen, aber die Einschränkung eines Menschen ohne vorhergehendes Fehlverhalten in diesem Bereich ( in diesem Fall Luftfahrtrecht) halte ich für falsch.
P.S. mit dem LKW befinde ich mich selten im deutschen Luftraum ... außer er steht im Laderaum eines Flugzeugs und normalerweise fahre ich dann gerade nicht 😉 Flugzeuge fliegen übrigens auch nicht im Straßenverkehr ....
Ok, dann hast du mich Missverstanden. Du schreibst, dass es vollkommener Blödsinn ist. Das es jetzt so eine verknüpfung gibt, hat nichts mit zu tun, das die andere Verknüpfung nicht auch noch entstehen kann. ABER: Mal ein Beispiel: Börse schadet nur dich selbst oder bringt dir selbst was. Was ist beim Schifffahren, Auto fahren, Flugzeug fliegen aber der Fall? Wenn man wirklich alleine da auf der Straße, Luft, Wasser wäre, sieht es anders aus, ist man das aber? Somit kann man diese beiden Gegenstände nicht vergleichen oder sogar gleich bestrafen...
Tiere und Kinder sind auch ein anderes Thema. Aber schon näher dran.
Wie schriebst du: ""Deine "Argumentation" erscheint mir stark kurzsichtig....""? Ich will die Aussage mal ein wenig abändern: ""Deine "Argumentation" ist nicht zusammenhängend....""
Grüße
Forster
Ich reduziere mal deine Aussage auf deine Kernaussage: Alle Bereiche in denen man mit anderen Menschen interagiert (also diese auch schädigen kann), sollten abhängig von den eigenen Entscheidungen im Straßenverkehr sein und gegebenenfalls ebenfalls eingeschränkt werden.... und genau an diesem Blödsinn setzt meine Kritik an.
Nur, dass ich damit gar nicht angefangen habe, sondern du selbst. Du fingst mit irgendwelchen Möglichkeiten an, die mit dem einen gar nichts zu tun haben.
Grüße
Forster
Wenn man natürlich die Aussage eines anderen selbstständig ändert und verkürzt, ja dann kommt man zu so einem Schluss und der ist in der Tat völlig blödsinnig. Aber das wurde so nie geschrieben!
Ist ja alles schön und gut, und sicherlich muss man bei Verkehrsdelikten auch irgendwo eine Grenze setzen.
Aber mal ganz ehrlich - ist man bei einer Geschwindigkeitsübertretung pro Jahr (bei wieviel Gesamtkilometern wurde jetzt nicht dazugeschrieben), und einmal in 4 Jahren (!) eine Ampel überfahren, für alle anderen Dinge des Lebens "charakterlich nicht geeignet" ??
An Piloten werden höhere Anforderungen gestellt als an Führerscheininhaber 😉
Der "Bereich" wäre das führen eines Fahrzeuges. Dieses Vorgehen halte ich dann für angemessen, wenn ein oder mehrere schwere Verstöße mit solch einem Fahrzeug begangen worden wäre. Ein paar Geschwindigkeitsübertretungen halte ich nicht für ausreichend und auch nicht für schwer genug, um solch eine Sanktionierung zu rechtfertigen.
Beispiele für schwere Verstöße bzw. Vergehen wären IMHO wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen oder das Begehen einer Straftat mit Hilfe des Fahrzeuges. Vielleicht könnte man als Anhaltspunkt auch die Anordnung einer MPU gelten lassen. Ob das für den vorliegenden Fall für die Verkehrsverstöße angeordnet wurde, kann ich dem Artikel nicht entnehmen.
Der Gesetzgeber hat IMHO festgelegt, was er summarisch beim Vorliegen mehrerer Verkehrsverstöße macht. Dafür gibt es das Punktekonto in Flensburg.
Stimmt "nicht ganz".
Zugegeben, es wäre dann aber nicht so reißerisch gewesen, wenn man sich an die Tatsachen gehalten hätte:
http://openjur.de/u/642154.html