Steuern, Kennzeichen, Zulassung: Änderungen rund ums Auto 2015
Das ändert sich 2015
Abmeldung online, Kennzeichenmitnahme, verschärfte Regeln beim Kurzzeitkennzeichen, neue Schadstoffnormen: Lest hier, was sich im Jahr 2015 rund ums Auto ändert!
Berlin - Jedes Jahr hält der Gesetzgeber einige mehr oder weniger begrüßenswerte neue Ideen für uns Autofahrer bereit. 2015 bleibt der große Wurf jedoch aus: Es gibt keine Punktereform und über die Pkw-Maut wird nach wie vor gestritten. Stattdessen ist die Oldtimer-Szene stinksauer. Diese und weitere Änderungen kommen 2015 auf Autofahrer zu:
Fahrzeugabmeldung online
Über eine zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden können Fahrzeuge ab Januar 2015 von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis zur Online-Identifizierung.
Außerdem brauchen Nutzer die neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium.Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.
Kennzeichen mitnehmen
Wer in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen.
Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Das bedeutet: Umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.
Kurzzeitkennzeichen
Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss.
Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk. Insbesondere in Oldtimer-Liebhaberkreisen wird die neue Regelung scharf kritisiert.
Automatischer Notruf
Im Januar müssen alle EU-Staaten mit dem Aufbau einer Infrastruktur für das automatische Notrufsystem begonnen haben. Fertig sein soll das System bis Ende 2017. Das gibt eine EU-Richtlinie vor.
Eine EU-Verordnung wiederum fordert von Autoherstellern, neue Pkw-Typen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab dem 1. Oktober 2015 mit eCall auszustatten. Einige Hersteller bieten Notrufsysteme schon jetzt an. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere wichtige Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf.
Der Notruf, der auch manuell ausgelöst werden kann, soll durch schnellere Unfallhilfe die Zahl der Verkehrstoten deutlich senken. Kritiker sorgen sich um den Datenschutz.
Privilegien für Elektroautos
Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bald Sonderrechte für Elektroautos möglich. Dazu hat das Bundeskabinett das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet. Es tritt Anfang Februar 2015 in Kraft, wenn Bundesrat und Parlament zustimmen.
Das EmoG erlaubt Kommunen, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu gestatten. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen E-Autos gekennzeichnet werden - wie genau, steht noch nicht fest.
Kfz-Steuerbefreiung
Hier ein Schritt vor bei der E-Auto-Förderung, dort einer zurück: Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, sollte sich den 31. Dezember 2015 merken. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ab 1. Januar 2016 wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.
Strengere Abgasnorm
Alle Neuwagen müssen ab 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Neue Diesel dürfen pro Kilometer dann nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen.
Die meisten Autohersteller bieten schon länger Euro-6-Motoren an, viele erneuern jetzt ihre Motorenprogramme. Die neue Norm kann bei vielen Dieselmotoren nur durch eine Harnstoff-Einspritzung erfüllt werden. Dabei wird der Zusatz "Adblue" in den Abgastrakt eingespritzt und muss zusätzlich getankt werden.
Quelle: dpa/bmt
Die neue Regelung zur Kennzeichenmitnahme gefällt mir! Ist simpel und spart Geld. Alle anderen Regelungen aber finde ich mehr oder weniger hirnrissig.
Insbesondere dieser Satz beim Thema Kurzzeitkennzeichen hat mich stutzig gemacht:
Wenn ich (Stuttgarter) in Hamburg ein abgemeldetes Auto zum TÜV fahren will, darf ich das Kennzeichen nicht aus dem Stuttgart mitbringen. Sondern ich muss das Teil in Hamburg oder Pinneberg holen. 😕🙄 Da hat jemand kräftig mitgedacht...
Ist denn die Kennzeichenmitnahme bei Umzug neu??? Dachte, das gab es auch schon 2014...
Gibt es schon Daten für die EURO-7-Abgasnorm?
Seit 2012 konnte bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes das Kennzeichen mit genommen werden - das es nun bundesweit möglich ist, ist neu.
Gesteigerter verschleiss (bei identischer Materialauswahl) und höherer verbrauch😜 Mehr ist mir noch nicht bekannt😉
Wenn jetzt ein Münchner mit hamburger Kennzeichen herumfahren kann, könnte man die Ortskennzeichen doch gleich ganz aufgeben und durch einen neutralen Buchstaben/Zahlen-Code ersetzen.
Aber Neu ist das auch bei Fahrzeugwechsel / Haltewechsel das Kennzeichen mitgenommen werden kann
LG Hennaman
Die Digitalisierung der nervigen und zeitaufwändigen Prozesse finde ich einen Schritt in die richtige Richtung. Das ist super. Das Thema Kurzzeitkennzeichen wurde hier ja schon mehrmals Diskutiert, dazu sage ich jetzt mal lieber nichts... :-)
Achso! Danke! 😊
Also wenn ich jetzt in Dresden wohne und kaufe ein Auto von Privat in München, dann kann ich in DD mit M rumfahren? Hm... so schnell wird man zum ,,Wessi''. 😆
Ich glaube, das galt nicht mal für alle Bundesländer. In Ba-Wü haben nur einige Landkreise mitgespielt. Ansonsten hätte ich noch meine Ludwigsburger Nummer 😊
Das wäre der nächste Schritt. Dafür sind die Lokalpatrioten aber noch nicht bereit. Für die wurden ja vor wenigen Jahren erst abgeschaffte Ortskennzeichen wieder eingeführt.
Aber nur, wenn das Ding angemeldet ist und TÜV hat. Anderenfalls bekommst du dein Auto gar nicht nach Hause transportiert. KZK sei Dank 😆
Beim derzeitigen Kontrolldruck auf deutschen Straßen seitens der Polizei, seh ich schon viele Leute die einfach mal eben irgend ein Kennzeichen an den Gebrauchten pappen und damit von A nach B fahren. Der Bürger findet einen Weg. Auch wenns ziemlich hart bestraft wird:
https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html
Ansonsten, wieder mal viel Bullshit und wenig nützliches. Und das mit der Kennzeichenmitnahme. Nett. Ich wohn an der Landesgrenze Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen ist auch in Sicht. Kann ich also demnächst mir ne Karre aus Wismar holen und als Ossi rumgurken 😆
PS: Innerhalb SH konnte man das Kennzeichen schon jetzt immer mitnehmen. Bei einem Umzug von Kiel nach Lübeck, darf man also die Kieler Nummer eh behalten.
Für all den Ärger den man mit den komplexen Abgasreinigungssystemen bei Dieselmotoren haben wird, kann man schonmal ein entsprechendes Forum einrichten...
Sehe ich genauso. Die Strafe spielt höchstens für die Polizeistatistik eine Rolle. Wie oft wird man denn kontrolliert? Sofern man ein normales Auto mit gültigem TÜV-Siegel hat und nicht fährt wie die gesengte Sau, liegen die Kontrollen im Promillebereich.
was ich finde...
das kurzzeitkennzeichen mit HU ist sinnvoll... wenn ich ohne Kennzeichen zum (nächstgelegenden) Tüv und wieder zurück fahren darf! dafür sind die Dinger ja da gewesen!
für die restlichen 5 Tage muss HU drann sein, man bewegt sich im öffentlichen Verkehr und die Verkehrsicherheit ist wichtig!
dazu aber auch noch was ! die Kosten bei der Zulassung müssen Deutlich geringer werden. 30 Euro plus 34 Euro Nummernschild... dazu dann das Kurzeitkennzeichen... bei den Hackt es doch gewaltig.