Volkswagen: Anwälte profitieren von Abgas-Skandal
Das Geschäft mit dem "Dieselgate"
Die Diesel-Affäre bei VW kostet den Konzern Milliarden. Auch bei Anlegern riss der Skandal ein tiefes Loch ins Depot. Jetzt sollen Anwälte die Verluste wieder einfordern.
Wolfsburg/London - Auf den ersten Blick gibt es im Abgas-Skandal bei VW keine Gewinner. Millionen Autos haben über Jahre zu viel giftiges Stickoxid in die Luft geblasen und damit Umwelt und Gesundheit geschadet, VW-Aktionäre haben herbe Verluste hinnehmen müssen, VW-Mitarbeiter fürchten um ihre Jobs und dem Konzern drohen Milliardenstrafen. Doch eine Berufsgruppe profitiert ganz sicher von den Folgen des Diesel-Debakels: die Juristen.
VW selbst hat zahlreiche Anwälte zur SKandal-Aufarbeitung und zur Klagenabwehr engagiert. Denn nicht nur die betroffenen VW-Fahrer sind begehrte Kanzlei-Kunden. Die Advokaten bemühen sich auch um die Besitzer von VW-Aktien. Sie wollen den Anteilseignern ihr verlorenes Geld wiederbeschaffen und daran natürlich mitverdienen. Es gibt sogar Investoren, sogenannte Prozessfinanzierer, die auf den Sieg in einem Verfahren von Aktionären gegen VW spekulieren.
Milliardenverluste an der Börse
Der Abgas-Skandal hat viele juristische Angriffe auf VW ausgelöst. Eine Flanke bilden Klagen von Aktionären. Nach Bekanntwerden der Manipulationen rauschten die VW-Aktien steil nach unten. Fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien seit Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Noch immer sind sie weit vom Niveau vor der Diesel-Affäre entfernt.
Diese Verluste wollen Anleger vor Gericht einklagen. "Unsere Klage stützt sich auf die Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten", sagt zum Beispiel Rechtsanwalt Klaus Nieding. Börsennotierte Unternehmen müssen Informationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, an ihre Aktionäre weitergeben. Sonst verletzen sie die sogenannte Ad-Hoc-Pflicht.
Volkswagen ist der Auffassung, sämtliche Informationspflichten befolgt zu haben. Man lasse die "Diesel-Thematik" derzeit unabhängig aufarbeiten, sagt ein Sprecher: "Unabhängig davon sind wir der Überzeugung, dass Volkswagen seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat."
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Aktionären, mit Klagen noch abzuwarten: "Wir müssen zunächst sehen, ob überhaupt eine Verletzung der Ad-hoc-Pflicht vorlag und wenn ja, wann VW die Aktionäre hätte informieren müssen", mahnt DSW-Präsident Ulrich Hocker. Bis die deutsche Finanzaufsicht Bafin zu einem Ergebnis kommt, dürfte es noch einige Monate dauern, sagt eine Behördensprecherin.
Diesel-Debakel könnte VW teuer zu stehen kommen
"Dass es eine Verletzung der Ad-hoc-Pflicht gab, ist eigentlich klar", meint dagegen Theo Paeffgen. Er gehört zum Vorstand des Prozessfinanzierers Foris. Es gebe bereits mehrere Anfragen von Klägern, ob Foris ihren Prozess finanziert, betont Paeffgen.
Prozessfinanzierer tragen gegen Erfolgsbeteiligung das Kostenrisiko vor Gericht. Eine solche Finanzierung kann für Kläger sehr wichtig sein: "Nach deutschem Recht muss der die Prozesskosten tragen, der verliert", erklärt der Rechtswissenschaftler Axel Halfmeier von der Universität Lüneburg. "Und die Prozesskosten richten sich nach der Höhe des geltend gemachten Schadens."
Beobachter rechnen bei VW mit einer mehrjährigen Auseinandersetzung. Im Erfolgsfall würde Foris mindestens 20 Prozent des erstrittenen Geldes erhalten.
Für Kleinanleger bleibt die Sammelklage. Das deutsche Recht bietet Aktionären mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz(KapMuG) eine seltene Möglichkeit für eine solche Klage. Rechtsanwälte und Prozessfinanzierer wie Bentham werben derzeit um Klienten, die sich einer solchen Klage anschließen wollen.
Zuständig ist das Landgericht Braunschweig. Dort sind bislang fast 50 Klagen von Anlegern gegen VW eingegangen, wie Gerichtssprecherin Maike Block-Cavallaro sagt. Viele davon seien mit Antrag auf Musterklage verbunden. Wer Musterkläger wird, entscheidet das Oberlandesgericht. Dennoch stellen sich die Kanzleien so dar, als sei es nur noch Formsache, dass genau ihre Klage als Musterklage angenommen wird. Das erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Sozietät, ist also kostenlose Werbung, die noch mehr Kläger anlockt.
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Das soll einer verstehen... Verluste sind doch erst dann entstanden, wenn man seine Anteile auf den Markt geworfen hat. Und selbst dann: warum sollen Aktionäre bessergestellt sein, als die Besitzer der Autos?
Eben... Soweit hat auch noch kein Anwalt "profitiert" zum profitieren brauchts Geld und Geld wird erst in ein paar Jahren fliessen. Entweder am Ende der Verfahren oder nach einem Vergleich.
Der ganze Artikel sieht nach Quoten Erfuellung aus: 3 Beitraege betreffend VW pro Tag egal welchen Bloedsinn man schreibt. 😆
Pete
Du kannst die Anteile natürlich auch behalten bis du 100 Jahre alt bist und behaupten du hättest keinen Verlust gehabt. Ändert aber nichts an folgender Tatsache: Das Geld steht nicht mehr zu deiner Verfügung, sondern ist weg.
Profitieren tut in erster Linie die Journaille und damit auch Motor-Talk, denn auch dieser Artikel wird wieder Klicks und somit auch Einnahmen jenseits von Gut und Böse generieren. Das Thema ist ja auch nicht schlecht, denn jetzt kann der Plebs hemmungslos über Anwälte allgemeinen und über amerikanische Anwälte im besonderen herziehen, die selbstverständlich viel zu viel Geld für ihre Arbeit bekommen…
… eigentlich eine gute Gelegenheit, mal wieder 'ne Runde Bullshit-Bingo zu spielen… 😉
Juristen profitieren erstmal nicht generell von der Geschichte. Die Richter am LG Braunschweig bekommen nämlich den gleichen Beamtensold, unabhängig davon, wie viele VW-Klagen anhängig sind.
Wenn, dann profitieren Rechtsanwälte. Und selbst das bezweifle ich in diesem Fall: VW zeigt ja recht deutlich, daß sie sich im Abgasskandal so teuer wie möglich verkaufen wollen. Wenn ich als Rechtsanwalt VW verklage, habe ich also einen Gegner, der sich mit sehr viel Aufwand gegen meine Klage verteidigt. Das macht mir extrem viel Arbeit.
Grundsätzlich bekommt ein Anwalt seine Gebühren jedoch nur als streitwertabhängige Pauschale. Bei 100.000 € Streitwert sind das ca. 3.800 € für das gesamte Verfahren. Rechnen wir jetzt nur einmal mit 25 Stunden Zeitaufwand für die Instanz (Besprechung mit dem Mandanten, Rechtsprechungsrecherche, Schriftsätze schreiben, Gerichtstermine wahrnehmen), komme ich auf 150 € die Stunde. Das ist aber noch nicht der Gewinn, weil ja noch die Kanzleikosten abgehen. In großen Kanzleien ist die Kostenquote gerne bei 40 %. Bleiben also noch 90 € Stundenlohn. Vor Steuern und Sozialabgaben.
Klar kann der Anwalt auch eine Zeithonorarvereinbarung abschließen. Nur bekommt der Mandant diese Gebühren nach dem Prozeß von VW nicht ersetzt. Ob die Prozeßfinanzierer eine Stundenvereinbarung akzeptieren, wage ich auch mal zu bezweifeln.
Reibach macht also nur der Anwalt, der 10 Mandanten und mehr in der Sache vertritt. Und selbst wenn: Hätte VW nicht betrogen - oder wenigstens sofort nach Auffliegen des Betruges richtig reagiert, dann wären die ganzen Klagen jetzt nicht notwendig. Warum sollen die Anwälte also keinen Umsatz machen?
Genau so ist es. Der Vermögenswert ist eindeutig gesunken und in Verbindung mit der Vorenthaltung von Informationen, durch die diese Vermögensminderung erst eintreten konnte, kann dies durchaus zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Der Gebrauchtwagenwert der TDI in den USA ist um 15% gefallen. Da kann man auch sagen: Fahr die Kiste doch bis zum bitteren ende in 30 Jahren, dann hast Du auch keinen Verlust... 🙄
Sache ist aber das der gemeine Neuwagenkaeufer alle 3 bis 5 Jahre einen neuen holt und da ist das Geld eben weg! Ohne Klage wird VW das auch nicht vergueten. Wenigstens ist die Sammelklage in den USA eine Waffe die der Kunde/Verbraucher zur Hand hat, in D ist er eh aufgeschmissen.
Pete
"Wolfsburg/London - Auf den ersten Blick gibt es im Abgas-Skandal bei VW keine Gewinner. Millionen Autos haben über Jahre zu viel giftiges Stickoxid in die Luft geblasen und damit Umwelt und Gesundheit geschadet. "
Das ist eben nicht so.
Nicht mehr oder weniger, als wenn sie eine andere Marke gefahren hätten.
Die Mogelsoftware hat keinen Einfluss auf die Abgaswerte im normalen Strassenverkehr.
https://www.adac.de/.../...est%20-%20Stickoxide%20in%20WLTC_246818.pdf
http://www.manager-magazin.de/.../...um-sauberer-sind-a-1078332-2.html
Soviel zu den Amis und ihren Vorwürfen gegenüber VW. Die sollen sich mal ihren Grand "Säufer" Cherokee
anschauen.
Fest steht, dass in Bezug auf Abgas alle hersteller Dreck am Stecken haben.
Erstens ist der ADAC Test mem Prüfstandstest, ob da die Prüfstandsoftware reingefuscht hat oder nicht, kann man nicht klar beantworten, also sollte man Test vorerst mit Vorsicht genießen.
Zweitens und wichtiger: Zumindest die Kunden in den USA, hätten anstatt sich einen Diesel zu kaufen, sehr wahrscheinlich einen Benziner oder soagr Hybriden gekauft, der der Gesundheit aufjedenfall weniger Schadet!
Dem ist eben nicht so! Ohne Betrug auf den Teststand der EPA haette VW fuer diese Dreckschleudern garkeine Zulassung gekriegt!
Die "Amis' werfen VW garnichts vor, das sind eher die EPA und CARB...
Nebenbei funzen Deine Links fuer mich nicht und wen interessiert der ADAC wenn es um Betrug in den USA geht??? 😕
Das sich Rechtsanwaelte der Sache annehmen ist doch normal? Egal in welchen Land sie wohnen. Niederlaendische Rechtsanwaelte machen ja auch mit. Wenn man mit Anwaelten aller Art nichts zu tun haben will sollte man vielleicht einfach die Gesetze einhalten und versuchen OHNE Betrug sein Leben zu fristen? 😉
Pete
Das ist für Mädchen und nicht für einen Konzern, der nach der Weltherrschaft greift!
Das stimmt natürlich. Ich will die Entwickler und Manager auch nicht von ihrer Schuld freisprechen, aber andere Hersteller haben ihre Typzulassung auch nur bekommen, indem sie die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung auf einen Bruchteil der im Straßenverkehr herrschenden Umweltbedingungen eingeschränkt haben. Allerdings emittieren deren Fahrzeuge teilweise wesentlich mehr NOx als entsprechende Modelle von VW, sodass man ganz unabhängig vom Betrug konstatieren muss, dass das Fahren eines VW der Umwelt immer noch weniger schadet. Man war bloß einfach nicht clever genug, das ganze im Rahmen der äußerst laschen Gesetzeslage zu halten, was jedoch offenbar problemlos möglich gewesen wäre. 😆
Sollten wir VW also noch dankbar sein? Das wird ja immer wirrer bei manchen im Kopf.
Das ist ja Quatsch.
Sie haben mit Ihrer Software einen Betrugsversuch gemacht.
Dafür sollen sie auch eine gewisse Strafe bekommen.
Aber die Verdrehung der Tatsachen, die da heißt, dass es besondere Dreckschleudern sind, stimmt nicht.
Beim Vergleich liegen sie im Mittelfeld.
Die Nachrüstung der Software sollte ersatzlos gestrichen werden, da sie außer Mehrverbrauch nix bringt, also kontraproduktiv ist.