Datenschutz: Automatische Kennzeichen-Erfassung
Das Recht am eigenen Nummernschild
Was laut einem aktuellen Urteil die Polizei darf, darf noch lange nicht jeder Parkhausbetreiber: Kennzeichen vorbeifahrender Autos automatisch scannen und abgleichen.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Kiel - Darf jeder private Betreiber von Parkhäusern oder Campingplätzen Fahrzeug-Kennzeichen scannen und speichern? Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat Zweifel daran. Denn die Speicherung personenbezogener Daten bedeutet einen Grundrechtseingriff und unterliegt daher strengen Kriterien.
Das Scannen von Kennzeichen durch die Polizei ist dagegen rechtlich abgesichert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch: Der Freistaat Bayern darf weiterhin massenhaft Auto-Kennzeichen automatisch erfassen und abgleichen. Die Klage eines Autofahrers dagegen wurde abgewiesen. Bayern scannt seit 2006 automatisch Kennzeichen vorbeifahrender Autos.
Der Kläger berief sich zwar auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der 6. Senat dagegen sah in der Erfassung und dem Abgleich durch die Polizei keinen Eingriff. Es sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort gelöscht werden.
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Unklare Situation bei Privat-Erfassern
Zuvor hatten der NDR und die "Süddeutsche Zeitung" berichtet: Bundesweit würden in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch Kennzeichen einfahrender Autos erfasst. Die Zahl verkaufter Kennzeichen-Erfassungs-Systeme sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Dutzende Hersteller bieten sie an. Einer von ihnen hat nach eigenen Angaben 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet. Ein anderer Produzent gibt an, in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze mit Kennzeichen-Erfassungssystemen ausgerüstet zu haben.
Eine eindeutige rechtliche Handhabe gibt es derzeit nicht. Autofahrer erfahren auch meist nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Unklar ist zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat.
Thilo Weichert sieht trotzdem enge Grenzen für die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen. Mit den Auto-Kennzeichen werden schließlich auch personenbezogene Daten erfasst, weil ein Rückschluss auf den Halter möglich ist.
Deshalb, so Weichert, müsse auf die Erfassung der Daten hingewiesen werden. Die Verarbeitung müsse zweckgebunden erfolgen, und beim Abgleich sei nur eine minimale Speicherdauer zulässig. "Wenn man eine gute Rechtfertigung hat, Kfz-Kennzeichen zu scannen und es keine Alternativen gibt, dann kann es auch zulässig sein."
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Es ist schon irre was die heute alles automatisch können:
http://www.cat-traffic.de/DE/71_html_referenzen/71_referenzen.php
oder
http://www.eso-elektronik.de/web/VREX.aspx
Da soll sich noch irgendein Ars*hloch über die Stasi beschweren.
Wo ist denn da der Unterschied?
Wo der Unterscheid liegt?
Tja lesen sollte man schon können. Der Unterschied liegt in der Speicherung der Daten. Leider ist die Entscheidung des Gerichts hier nur verkürzt wiedergegeben.
Scheiß Stasi-Arschlöcher.
Zwar nicht gelesen worum es eigentlich geht, aber schon eine Meinung. Gratulation! 🙄
Grüße vom Ostelch
Naja.....in Zeiten wo viele jeden persönlichen Kram im Internet preisgeben ist sowas ja harmlos..
Eben.
Bietet aber einen hervorragenden Anlaß für etliche Zeitgenossen, um sich mit Stimmungsmache selbst ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. 😆
"Unklar ist zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat."
Das reicht doch schon!