Walliser Kennzeichen versteigert: 160.100 Franken
Das teuerste Nummernschild der Schweiz
In der Schweiz können Wunschkennzeichen ersteigert werden. "VS-1" war einem Autofahrer nun die höchste Summe wert, die bisher erzielt wurde.
Sitten - 160.100 Schweizer Franken, umgerechnet 159.000 Euro - so viel war einem Autofahrer aus dem Schweizer Kanton Wallis das Nummernschild "VS-1" wert. Es ist das höchste Gebot, das in der Schweiz jemals für ein Kennzeichen abgegeben wurde. Wie der "Walliser Bote" online berichtete, hatte der Bieter "Matrans" kurz vor Auktionsschluss am Dienstagnachmittag den Bieter "AA1960" um 100 Franken ausgestochen.
Die Schweizer Kantone haben schon lange erkannt, dass Autofans viel Geld für besondere Nummernschilder ausgeben. Mit den Einnahmen aus den Auktionen verbessern sie die eigene Haushaltskasse. Die Einnahmen sollen für "Aufgaben von allgemeinem Interesse" genutzt werden. 2013 hat "SG-1" dem Kanton St. Gallen 135.000 Franken in die Kassen gespült. Um denselben Betrag hat "TI-10" 2011 den Kanton Tessin reicher gemacht.
Spitzenreiter ist Zürich, wo die Verkäufe jährlich 2,5 Millionen Franken zum Budget beitragen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das jedoch wenig: Ein Geschäftsmann in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat 2008 zehn Millionen Euro für das Kennzeichen mit der Nummer 1 bezahlt. Der Brite Afzal Kahn, Inhaber des Fahrzeugveredlungsbetriebes "Kahn Design", hat vor drei Jahren sein "F-1"-Schild für knapp 12,4 Millionen Euro verkauft.
In Deutschland ist es nicht möglich, ein spezielles Nummernschild zu ersteigern. Ein Wunschkennzeichen kostet einheitlich 10,20 Euro, eine Reservierung 2,60 Euro.
Quelle: dpa
Wichtig zu wissen ist, dass im Gegensatz zu D, wo das Kennzeichen zum Fahrzeug gehört, gehört in der Schweiz das Kennzeichen der Person.
Heisst, wird ein Fahrzeug verkauft, wandert das Kennzeichen an das neue/andere Fahrzeug der Person.
Man behält das Kennzeichen ein Leben lang, es sei denn man meldet das Fahrzeug, z.B. wegen Umzug in einem anderen Kanton an.
Pepe
PS: Trotzdem irre der Preis für ein KfZ.-Kennzeichen
Das Kennzeichen gehört eigentlich immer noch dem Kanton. Der Besitzer kann es einem direkt Verwandten weitergeben, jedoch nicht an eine 3. Person verkaufen. Zieht er in einen anderen Kanton, "darf" er also das teure Blech zurück geben.
Sollte man hier auch mal einführen. Mich würde es nicht stören, wenn jemand mit so einem Kennzeichen herumfahren würde und es gibt sicherlich Leute, die für gewisse Kennzeichen viel Geld hinblättern würden.
Das ist wahre Umverteilung. Geld von den Wohlhabenden auf freiwilliger Basis nehmen, ohne eine werthaltige Gegenleistung zu bringen 😆
Haben die in Deutschland da was reformiert? Früher war es so, daß ein Kennzeichen an den Wohnsitz des Besitzers gebunden war. Wechselte der Besitzer in einen anderen Kreis oder verkaufte den Wagen in einem anderen Kreis, dann wechselte auch das Kennzeichen.
Anders ist es in GB. Hier ist wirklich das Kennzeichen während der gesamten Lebensdauer an das Fahrzeug gebunden. Wenn sich ein Käufer in Schottland einen Gebrauchtwagen kauft, der in London zum ersten Mal zugelassen wurde, muß er das Londoner Kennzeichen weiter benutzen. Allenfalls die Hoheitskennzeichnung darf er auf SCO und solange der Brexit noch nicht vollzogen ist, auf die blaue Standard EU-Kennzeichnung ändern oder die Hoheitskennzeichnung entfernen, was in Deutschland ja verboten ist.
Keine Regel ohne Ausnahme. Wunschkennzeichen kann man auch in GB kaufen und sie sind nicht an das Fahrzeug und den Besitzer gebunden, können also weiterverkauft werden.
Die spinnen die Schweizer😆
Die Bürger vielleicht, die Behörden sind clever.
Äh nein.
Mittlerweile ist das völlig Wurst, man zahlt nur die obligatorischen ~15 EUR für ein "Wunschkennzeichen", was allerdings immer noch billiger ist als ~30 EUR für neue Schilder. Wobei ich das schon dreist finde, wenn ich den Wagen lediglich ummelde und das Kennzeichen behalten will von einem "Wunschkennzeichen" zu sprechen.
Man kann die Kennzeichen ja auch nach einem Wohnortwechsel behalten, was ich jedoch noch nicht raus gefunden habe und was mir auch niemand beantworten konnte, ob ich die Kennzeichen nach dem Wortortwechsel und anschließenden Fahrzeugwechsel trotzdem behalten kann, oder ob ich für das neue Fahrzeug (bspw. 6 Monate nach Umzug gekauft) dann ein Schild mit jeweiliger Ortskennzeichnung brauche.
In der Tat, die Deutschen haben da was reformiert! 😉
http://www.autozeitung.de/...eim-umzug-bundesweit-mitnehmen-89631.html
VS - 1 hört sich verdächtig nach einen gewissen Rennfahrer an 😉
Peinlich ...
Danke für den Hinweis. Was ich aber noch nicht rausgefunden habe:
Wenn ich in Berlin wohne und z.B. über das Internet einen Gebrauchtwagen aus Dresden kaufe, kann er dann das Kennzeichen behalten oder muß es auf ein berliner Kennzeichen gewechselt werden?
Für ein Wunschkennzeichen habe ich noch nie Geld ausgegeben. Wenn ich eine Auswahl habe, nehme ich die kürzeste Nummer, die ohne Zuschlag zu bekommen ist.
unbestätigten gerüchten zufolge kommt jetzt mangels masse das kennzeichen nicht wie vorgesehen an einen maybach, sondern einen fiat panda😎
ist vielleicht der wahre snobismus😆
kleine anekdote am rande:
hier haben mal linke idioten einem armen kerl das auto (edelsuff) zerkratzt und mit nazischwein besprüht, weil er
'888' als kennzeichen hatte.
bloß das der gute ein chinese ist und die 8 für die (eigentlich alle) abergläubischen chinesen eine glückszahl ist und für reichtum und glück steht.
nun, in diesem fall hats wohl nicht ganz gewirkt🙄