Gericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel
Dashcam überführt Verkehrsrowdy vor Gericht
Datenschützer sehen Dashcams mit Argwohn. Ein Amtsgericht entschied nun, in bestimmten Fällen können die Aufnahmen der kleinen Autokameras vor Gericht akzeptiert werden.
Nienburg - Videoaufnahmen aus Dashcams im Fahrzeug können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, die ein betroffener Zeuge mit der Mini-Kamera aufgenommen hatte. Laut "Spiegel Online" handelt es sich um das bundesweit erste vergleichbare Urteil eines Strafgerichts (Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).
Im Nienburger Fall war der Zeuge vom späteren Angeklagten wegen vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Mann wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.
Die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess sei dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe, entschied das Gericht. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.
In Deutschland herrscht Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit von Dashcams. Datenschützer halten es für problematisch, wenn Autofahrer mit ihrer Windschutzscheibenkamera "anlasslos" Verkehrsteilnehmer filmen. Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung von Fahrzeugen, nicht aber von deren Insassen, hält das Nienburger Gericht dagegen für rechtmäßig. Sie ermögliche die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen im Straßenverkehr. Diese leide sonst oft unter einem Mangel an objektiven Beweismitteln. Vor Gericht unverwertbar seien dagegen Aufnahmen, die mit Hilfe von Dashcams Dritte filmten.
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Na dann kommen bald 2 Dashcams in mein Auto. Eine, die ständig läuft und eine zweite, die bei Bedarf angeschaltet werden kann, damit ich vor Gericht ne Chance hab. 😎 Herrlich.
Entweder Dashcam für Alle oder für Keinen. Solange ich wegen
Datenschutz keine nutzen darf, darf Sie auch nicht vor Gericht
gegen mich verwendet werden. Bei einer Verkehrskontrolle
wurde mir eindrücklich klargemacht, das die Weiternutzung
Meiner, für mich Anzeigen nach sich ziehen können. Meine ist nun
weg und auf einmal erlaubt Sie ein Gericht nachträglich.
Wer verarscht Hier Wen???
In Deutschland bekommt immer Der RECHT, der die beste LOBBY hat,
ersatzweise das meiste Geld. Bananenrepublik
zuallererst, glaube niemals einem Polizisten, er ist weder Ingenieur beim TÜV noch Anwalt bei Gericht.
Wie erkläre ich eigentlich die Aufnahmen meiner Dashcam?
Herr Richter, ich hatte da so ein merkwürdiges Ziehen in meinem linken Bein, da habe ich vorsichtshalber die Kamera eingeschaltet?
Es könnte ja so einfach sein; die Dashcam ist erlaubt für Geschehen die mich direkt betreffen (Unfallsituationen, Rotlichtverstösse etc), aber ich kann damit nicht als ordentlicher Denunziant und selbsternannter Verkehrswächter Dritte anschwärzen deren Nase mir nicht gefällt.
Wer hat diese Aussage getätigt? Einer der kontrollierenden Polizeibeamten?
In Zeiten der 360° View Autokameras fehlt nur noch der Datenrecorder ab Werk. Natürlich nur anlassbezogen und mit automatischer Löschung nach 24 Stunden für Tatenschützer. 🙄
In Russland gibt's die sofortige Hinrichtung anhand Dashcam-Videobeweis. Kläger, Richter und Henker in Personalunion, das ist schlanke Justizverwaltung!
BTW ein Richter am Amtsgericht Nienburg (niedersächsische Einöde) ist nicht das Buntesverfassungsgerücht.
Bei einem ähnlichen Fall, als mich jemand auf der Stadtautobahn ausbremste und beleidigte (lustigerweise mit "Hurensohn, wie Du fährst Auto. Ich ficke Dich..."), galt meine Aufnahme auch als Beweis. Von keiner Seite kam da eine negative Äußerung, nur dass es sein kann, dass die Aufnahme nicht als Beweis akzeptiert werden könnte.
Leider war der Fahrer auf dem Video nicht klar zu erkennen sondern nur das Kennzeichen. Tja Fahrzeug war auf Daddy zugelassen, Bruder A sagte Bruder B hatte das Auto und Bruder B wusste nicht wer an dem Tag gefahren ist. Beider waren wohl polizeilich schon bekannt, aber beim Gesichtsabgleich konnte ich mich leider nach 5 Monaten nicht mehr genau an das Gesicht erinnern.
Naja wenigstens gab es wohl für die Familie ein Fahrtenbuch...
Habe ich heute in der Zeitung auch gelesen.
Wird das nun von der Nächsthöheren Instanz einkassiert?
Schafft da doch mal Sichterheit.
Diese Hin und Her damit geht mir auf die Nerven.
Am Besten niemals allein Fahren und immer einen Polizisten, einen Anwalt und einen Priester im Auto haben.🙄
Bei autonomen Autos wird man das sowieso brauchen. Stell Dir vor es treffen sich zwei autonome Autos und es gibt KEINEN Augenzeugen!
Kommt als Feature im Cadillac CT6.
http://money.cnn.com/2015/03/31/autos/cadillac-ct6/
ich finde es in ordnung wer nichts zu verbergen hat akzeptiert es einfach mit der dashcam , es regen sich ja nur solche auf über die cam die was zu verbergen haben ,,um nicht erwicht zu werden ,,
Sorry, aber wer den Spruch noch bringt, hat meiner Meinung nach die Implikationen, die sowas mit sich bringt nicht verstanden.
Als Hinweis: Erst sind es "nur" Dash-Cams, danach das Auto mit kompletter Internetanbindung in Verbindung mit aller möglicher Software und nur noch ein kleiner Schritt zur Überwachung. Aber "wir" haben ja nichts zu verbergen. Problematisch wird es nur, wenn das in die falschen Hände gerät. Wie das ausgehen kann, zeigt die Geschichte.
Hä? Niemand zwingt dich eine Dashcam zu nutzen. die ist nichtmal Online und nur du hast die Aufzeichnungen, d.h. du kannst sie auch jederzeit unterdrücken.
Aus dem Urteil lerne ich eins:
Ich kauf mir jetzt ne Dashcam und wenn mal was ist bearbeite ich das Material zuerst und gebe es dann heraus...
Vernünftig, diese Beweise zu werten.
Die deutsche Justiz und die selbsternannten Datenschützer macht sich doch langsam lächerlich.
Die Geschädigten und Opfer sind nichts wert. Ihnen verwehrt man die Möglichkeit z.B. bei einem Unfall oder in einer Gefahrensituation durch eine Dashcam entprechende Entlastungsbeweise vorlegen zu können und zu ihrem Recht zu kommen.
Das Datenschutzrecht wird hochstilisiert, obwohl sich im Straßenverkehr täglich Millionen von Personen bewegen, die eh schon durch unzählige Kameras beobachtet werden.
Wenn jemand gezielt Personen ausspionieren möchte, ist das eh nicht zu verhindern, dafür gibt es auch Profis (Detektive, Ermittler), die bestimmt ganz andere Möglichkeiten haben, als eine Dashcam im Auto.