Abgekoppelter Anhänger: Nach zwei Wochen sollte umgeparkt werden
Dauerparken nicht erlaubt
Vor allem in der Stadt verschärfen abgekoppelte Anhänger die Parkplatzsituation. Deshalb dürfen diese nur zwei Wochen an einer Stelle stehen, sonst droht ein Bußgeld.
Quelle: picture alliance / dpa
München - Abgekoppelte Anhänger dürfen nicht beliebig lang an einer Stelle stehen. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass der Halter seinen Anhänger nur zwei Wochen auf derselben Stelle parken darf. "Mit dieser Regelung soll dem "Überwintern" von Wohnwagen und damit der Wegnahme von Parkräumen in Ballungsgebieten entgegengewirkt werden", erklärt Johannes Boos vom ADAC. Bei einem Verstoß wird der Anhänger im schlimmsten Fall abgeschleppt. Außerdem droht dem Halter ein Verwarngeld von 20 Euro.
Um dem aus dem Weg zu gehen, gibt es einen einfachen Tipp: "Es genügt, mit dem Anhänger um den Block zu fahren", sagt Boos. Hat der Halter den Anhänger kurz ausgefahren, darf er zwei weitere Wochen stehen bleiben. Wie lange ein Hänger geparkt ist, lässt sich an den Ventilen der Reifen erkennen. Polizisten oder Kontrolleure des Ordnungsamts notieren sich deren Positionen.
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So ein Blödsinn 😉
Meine Ventile stehen oben, ich habe also um 12 Uhr geparkt. 😆
Nicht direkt die Zeit, aber man kann an der Ventilstellung relativ einfach erkennen ob der Anhänger seit der letzten Kontrolle bewegt wurde. Steht ja auch so im Artikel...
Als Münchner kenne ich genügend Nebenstraßen, meist in der Nähe von Industriezonen die mittlerweile als Dauerparkzone für Wohnanhänger gelten. In regelmäßigen Abständen treffen sich dort die Besitzer der Wohnwagen, betreiben gemeinsam bei nem Bierchen eine kleine Hänger-Rochade und alles ist wieder gut. 😉
Anheben, Rad drehen und fertig. ^^
Ventil raus und fertig.
Wo kein Ventil, da keine erkennbare Stellung
Und passen bestimmt nebenbei auf, daß der Parkplatz nicht weggeschnappt wird.
The Bud Spencer Way of Life. ;-)
Kinderkram. 2 Stapel 3DF-Steine unter die Achse, Reifen ab und gut ist. Da sieht KEINER mehr, wo das Ventil steht...
Ich finde die Regelung absoluten Käse. Man sieht vor allem im Winter nach Schneefall, das auch PKW teilweise 2 Wochen am Stück nicht bewegt werden.
Für PKW (übrigens auch Wohnmobile) besteht ja im Gegensatz zu Anhängern auch keine Parkzeitbeschränkung.
Deswegen nimmt er aber trotzdem Parkraum weg.
Herr Boos sollte sich mal einen guten Kommentar zur STVO kaufen und und gezielt lesen was da steht :
STVO § 12 3b
... Wird der Anhänger ... zum Überwintern genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung vom Beginn des Abstellens vor .
.... auch für das bloße" Umparken " von einem Parkstand zu einem anderen , sofern der der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt
Die 2 Wcóchenfrist wird auch nicht dadurch unterbrochen , dass mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zu dem Zweck unternommen wird , den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich zu parken . ( OLG Frankfurt )
Die 2 Wochenfrist ist nur dann wirksam unterbrochen , wenn andere einen reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutztem Parkstand zu parken .
Nur dann liegt bei Rückkehr ein - Parkvorgang - mit der Folge vor, dass die 2 Wochenfrist erneut beginnt .
Damit ist auch die Frage , die an anderer Stelle gestellt wurde :
Darf mein Nachbar mit seiner Mülltonne den Parkplatz freihalten ,während er einmal um den Block fährt .
Man muss nich alles wissen , auch nicht über alles reden , aber man sollte wissen, wo es steht .
Giovanni.
Kontrolliert nur keiner. Hier stehen seit einem halben Jahr zwei versiffte Wohnanhänger rum, inzwischen haben sich drei kleinere mit z.T. platten Reifen dazugesellt. Polizei hat kein Interesse (die hängt auch an 7,5 Tonner keine Strafzettel) Ordnungsamt genausowenig.
Abgesehen vom Parkplatz verschandeln die Mistdinger die ganze Straße...muss doch nicht sein.
Übrigens der Vergleich zum PKW hinkt: Wenn der mal 2 Wochen steht ist das halt so, die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit eines PKW übersteigt aufs Jahr gesehen die eines Anhängers aber deutlich.
Wird der Hänger täglich über einen längeren Zeitraum benutzt hat das gewerblichen Charakter was wiederum im Wohngebiet nix zu suchen hat.
Melde die beiden Wohnanhänger einfach den zuständigen Stellen!