Recht: Abschleppen eines Anhängers ohne Kennzeichen
Der Bootsanhänger hing zu Recht am Haken
Wer seinen Anhänger ohne Kennzeichen am Fahrbahnrand abstellt, riskiert abgeschleppt zu werden. Das gilt auch, wenn das Nummernschild gestohlen wurde.
Ansbach - Das Abschleppen eines am Straßenrand geparkten Anhänger ohne Kennzeichen ist rechtmäßig. Die Kosten dafür muss der Halter tragen. Darauf weist der ADAC, in Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az.: AN 10 K 15.00699), hin.
In dem konkreten Fall brachte die Polizei an einem Bootsanhänger ohne Kennzeichen am Straßenrand die Aufforderung an, diesen innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Da dies nicht geschah, ermittelte die Polizei die letzte Halterin. Der Aufforderung, den Anhänger wegzufahren, kam sie nicht nach. Schließlich schleppte die Polizei den Hänger ab. Die Kosten stellte sie der Halterin in Rechnung.
Diese verweigerte die Zahlung und legte Widerspruch ein: Der Anhänger sei zum fraglichen Zeitpunkt zugelassen gewesen, lediglich das Nummernschild sei gestohlen worden. Somit habe keine Sondernutzung vorgelegen, der Anhänger sei regelmäßig bewegt worden.
Die Sache ging vor Gericht, das im Urteil der Behörde Recht gab. Einen Anhänger langfristig ohne Kennzeichen abzustellen, sei eine Sondernutzung. Auch die Zulassung des Fahrzeugs ändere nichts daran, denn ohne amtliches Kennzeichen sei der Anhänger nicht fahrbereit gewesen. Auch sei die Klägerin mehrfach erfolglos aufgefordert worden, den Anhänger wegzufahren. Außerdem habe sie genügend Zeit gehabt, ein Ersatznummernschild zu besorgen.
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Quelle: dpa
Richtige Entscheidung !! Wer meint, seinen Anhänger wochenlang ohne Nummerschild auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen zu wollen, muss damit rechnen. Eigentlich hätte er gleich in die
Schrott-Presse gehört. Das wilde Abstellen von Anhängern auf immer weniger Parkfläche muss eingedämmt werden.
Gruß,
Zusätzliches Bußgeld - wenn der Anhänger regelmäßig ohne Kennzeichen gefahren wurde. Die Lady war stur und darf jetzt die Rechnung bezahlen. Find ich ausgesprochen richtig.
Hinn und wieder nach seinen Fahrzeug sehn ,wegen es kann ja
Was geklaut -werden oder geklaut worden sein......./
sollte nicht unbeobachtet sein
Ich hab mal nachgeschaut:
In Berlin bekommt man frühestens am 22. August einen Termin "Kraftfahrzeugkennzeichen ersetzen – nach Diebstahl oder Verlust eines Nummernschildes". Wer nicht rechnen möchte, das sind 10 Tage.
Es ist hier unmöglich, so einer Forderung nachzukommen. Die Dreitagesfrist ist eine Unverschämtheit seitens der Polizei.
Wo liegt das Problem? Mit der Terminbestätigung zur Polizei gehen und gut is´.
In Bayern ist noch Ordnung + Recht vorhanden! 😜
Es waren mehr als 3 Tage. Die Aufforderung am Anhänger zusätzlich Halter ermitteln und diesen mehrmals zum wegfahren auffordern.
Und Ansbach liegt m.W. nicht in Berlin. Bei uns z.B. (Emsland) gehe ich morgens kurz vor 8 Uhr zum StVA und spätestens eine Stunde später nach Erledigung der Neu-Anmeldung wieder hinaus. Einmal war das ganze sogar in weniger als fünf Minuten erledigt, da war ich der erste.
Die Lady hatte hier doch nur keinen Bock, sich um ihren Kram zu kümmern.
Solche paradiesischen Verhältnisse gibt es nicht überall. Vor einem Jahr mußte man in Berlin auf eine Ummeldung 6 Wochen warten. Leider läßt es die Bürokratie in Deutschland nicht zu, ein Auto irgendwo in Deutschland oder in der EU online anzumelden. Dann gäbe es Konkurrenz und nicht endlose Wartezeiten.
Tut mir leid, daß ich nicht den Terminplan Ansbach gewählt habe. Wenn der Staat dort liefert, muß auch der Bürger mehr leisten. In dem Fall finde ich die 3 Tage angemessen. Die Androhung des Abschleppens sollte aber schriftlich erfolgen, wenn der Besitzer ermittelt werden kann. Man nicht verlangen, an einen Bootsanhänger, der wegen Parkplatzmangel vielleicht auch noch weit von der Wohnung entfernt in einem Gewerbegebiet abgestellt ist, täglich das Vorhandensein eines Nummernschildes oder Aufklebers zu kontrollieren.
Am 4. März wurde der Aufkleber angebracht, den Anhänger binnen 3Tagen zu entfernen...
...am 11. März wurde der Halter schriftlich aufgefordert das Fahrzeug bis zum 25. März zu entfernen...
...am 7. April wurde der Anhänger schließlich abgeschleppt.
D.h. der Anhänger stand mindestens einen Monat und 3 Tage, ohne dass der Besitzer sich einen feuchten Kehrricht um den Hänger geschert hat...abgeholt wurde der Anhänger im übrigen dann am 30. April!
Hallo, Dr. Mok
So viele Details standen nicht in der Meldung hier.
Es kam also eine schriftliche Mahnung, die Fristen waren fair und die Halterin hat's verpennt.
Mich hat diese Dreitagefrist gestört. Da ist hier nur mit Bestechung was zu machen, kann dann aber auch nach hinten losgehen.
Was hat dich daran gestört? 😕
Das ist auch die übliche Frist die Anwendung findet, wenn z.B. temporäre Halteverbote u.ä. aufgestellt werden...
In drei Tagen hast du in Berlin nur die Möglichkeit selbst mit einem passenden Anhänger abzuschleppen oder eben abschleppen lassen.
Ich würde dann mal den Termin zu dem ich wieder ein gültiges Kennzeichen habe der Polizei mitteilen und hoffen, daß ich nicht abgeschleppt werde, weil mein Einspruch verschlampt oder nach Vorschrift gearbeitet wurde. Mein Vertrauen in die Vernuft bei Behörden ist sehr begrenzt.