Bundesfinanzhof: Dienstwagenfahrer können mehr absetzen
Der Dienstwagen wird günstiger
Wer die Kosten für seinen Dienstwagen zum Teil selbst übernimmt, kann sie von der Steuer absetzen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof.
München - Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, könnte künftig etwas Geld sparen. Trägt man als Angestellter ohnehin einen Teil der Kosten, muss das bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Damit hat sich ein Angestellter gegen sein Finanzamt durchgesetzt. Der Mann teilte sich mit seinem Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den er auch privat nutzte. Der Angestellte bezahlte 5.600 Euro Benzin im Jahr, die Firma den Rest. Diese 5.600 Euro kann der Mann nun von der Steuer absetzen - das Finanzamt hatte das anders gesehen. Bisher konnten Arbeitnehmer ihre privaten Kosten nur zum ganz kleinen Teil absetzen. Das höchste deutsche Finanzgericht hat nun aber seine Rechtsmeinung geändert, wie aus der Entscheidung hervorgeht.
Bei der Besteuerung privat genutzter Dienstwagen gibt es zwei Methoden: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel. Letztere bedeutet, dass der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Auto-Listenpreises plus einen Anteil für die Fahrten zum Arbeitsplatz versteuern muss. In dem Prozess belief sich das auf 6.300 Euro im Jahr, die das Finanzamt besteuern wollte. Laut BFH-Urteil kann der Mann jedoch seine 5.600 Euro Benzinkosten davon abziehen - versteuern muss er nur noch 700 Euro geldwerten Vorteil.
Mehr zum Thema: Leasingkosten nicht steuerlich absetzbar
Quelle: dpa
Wenn alle Angaben und Daten aus dem Artikel genau so zutreffen läuft in D mal wieder irgendwas gewaltig schief 🙄
Neiddebatte in 3-2-1!
Nein, ich habe keinen Dienstwagen, ich zahle alles selber! 😉
BTT:
Dies ist aber auch ein sehr spezieller Fall, da der Kläger den Sprit selber bezahlt, jedenfalls habe ich das jetzt so verstanden.
Was denn so z.B.? Das Urteil ist doch nur logisch.
Ja? Wenn ich privat Sprit für über 60tkm im Jahr vergondele sollte ich die Kosten von der Steuer absetzen und damit auf die Allgemeinheit abwälzen können? 😕
Absolut logisch. Normalerweise versteuert man die 1% zzgl. Entfernung als Pauschale u.a. dafür, dass man für private Zwecke Sprit verfeuert, den man nicht selber zahlt und von dem auch noch die MwSt runtergeht, hinzu kommt, dass der Arbeitgeber das absetzt. Eine Art "Wiedergutmachung" für die Staatskasse.
Zahlt man diesen Sprit nun zu einem gewaltigen Teil selber und muss den Wagen trotzdem voll versteuern, ist das nicht gerecht.
Er hat doch 5.600 € Spritkosten privat getragen, was eigentlich der Wahnsinn ist. Da sollte es doch möglich sein, diese von der Steuer absetzen zu können. Absetzen heißt nicht, dass er diese vollständig ersetzt bekommt, sondern seine Steuerlast wird gemildert.
Ziemlich frech von dem AG, den AN sogar Sprit zahlen zu lassen. Eigentlich gehören alle Kosten in die Dienstwagenregelung mit rein, denn er muss ja schon die happigen 1 % vom BLP monatlich versteuern, was eine Menge Geld sein kann, besonders wenn man nur wenig privat fährt.
BTW: Ich nutze die Fahrtenbuchmethode, sodass ich nur etwa 150 € monatlich versteuern muss. Für die paar km, die ich privat fahre, eine faire Methode für alle drei Seiten: Finanzamt, AG und mich.
Nein, bei Dienstwagen konnte der selbst gezahlte Eigenanteil schon immer "abgesetzt" werden. Er mindert direkt den zu versteuernden 1%+kmPauschale-Lohnzuschlag. Bei AN mit festem Eigenanteil wird er sogar automatisch bei der Lohnabrechnung schon mit berücksichtigt und braucht nicht über die Steuererklärung zurückgefordert zu werden.
Das ist in größeren Firmen noch nicht mal so selten, da dort den AN Fahrzeuge verschiedener Klassen und unterschiedlichen Eigenanteilen angeboten werden.
Beispiel:
Standardmäßig bekommt man bei Fa. X einen Astra ohne Eigenanteil, kann aber mit 250,- Eigenanteil auf eine E-Klasse upgraden. (jeweils AI-Leasing inkl. Sprit und 30tkm/a)
Ich glaube Du weißt nicht, was "absetzen" bedeutet. 🙄
Aus diesem Grund gehe ich von exorbitant hoher Privatfahrleistung aus. Bei Dienstfahrten wäre ja wohl eine entsprechende Erstattung des AG obsolet.
Was wäre denn, wenn er 150 km Arbeitsweg zur festen Arbeitsstelle hätte? Das sind dann 300 km täglich "privat".
Eben nicht. Und mir ist voll bewusst, was von der Steuer absetzen heißt. In dem Fall reden wir zwar nicht von 5600€, aber auch nicht von 5,60€
Nein die 1% greift schon beim "Recht" das Fahrzeug privat zu nutzen.
Das kann vom obrigen Extermfall über maximale private Kilometerbegrenzungen, Einschränkungen dass man dann den Dienstwagen anstatt Flugzeug oder Bahn nutzen muss bis zur völligen Freigabe im Rahmen der Leasingkilometer reichen.
Hatte ich bis auf den ersten Fall schon alles, es sind in allen Fällen 1% zu versteuern.
Aber 1% UND selbst gezahlter Sprit würde ich rundweg ablehnen. Vielleicht wollte er aber auch nur einen Benziner und die Flottenregelung sah nur Diesel vor. 😆
Was eben nicht? Fahrten zur Arbeitsstelle sind KEINE Dienstfahrten. Die Fahrzeit zur Arbeitsstelle ist auch keine Arbeitszeit.
Nichtsdestotrotz ist die Überschrift "Der Dienstwagen wird günstiger" angesichts dieses sehr speziellen (Einzel)-Falles schon etwas irreführend...