Ratgeber: Fünf unterschätzte Bußgeldfallen
Der grüne Pfeil darf erst nach "Stopp" überfahren werden
Nicht nur bei zu schnellem Fahren werden Bußgelder fällig. Auch an Bahnübergangen, beim grünen Pfeil oder beim Parken kann eine Strafe drohen. Ein Anwalt klärt fünf Fälle auf.
Aschaffenburg - Zu schnell fahren kostet, falsch parken auch. Die meisten Autofahrer haben wegen eines solchen Delikts schon einmal Post von der Bußgeldstelle bekommen. Doch der Bußgeldkatalog ist lang und umfasst mitunter unerwartet teure Strafen. Frank Häcker, Rechtsanwalt aus Aschaffenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV), klärt fünf Bußgeldfallen auf.
Zebrastreifen und riskantes Parken
Wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, riskiert 80 Euro Bußgeld. Was unter "mäßig" zu verstehen ist, sei Auslegungssache der Gerichte, erläutert Häcker. "1967 gab es ein Urteil, das 30 km/h noch als mäßig ansah." Das ist heute natürlich nicht mehr zeitgemäß. Der Anwalt rät, knapp vor dem Überweg nicht viel schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Mit 15 Euro Bußgeld schlägt das Parken an schlecht einsehbaren Stellen auf den ersten Blick nicht allzu heftig zu Buche. "Das Delikt wird oft vor Gericht verhandelt, wenn es deshalb zu einem Unfall gekommen ist", weiß Häcker. Wer also hinter einer Kuppe oder einer Kurve parkt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann das Gericht unter Umständen eine Teilschuld feststellen - dann wird es teuer.
Grüner Pfeil und Alkohol am Steuer
Der grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Eine geniale Erfindung, wenn man sie richtig nutzt. Häcker erklärt: "Autofahrer müssen an der Linie des quer kreuzenden Fußgängerwegs abstoppen." Das sei wie bei einem Stoppschild. Hält man beim Grünen Pfeil nicht an, ist das ein Rotlichtverstoß. War die Ampel dann länger als eine Sekunde rot, winken für das vorschnelle Abbiegen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Fahren unter Alkohol ist kein Kavaliersdelikt. Wer mit einem Promillegehalt zwischen 0,5 und 1,1 gemessen wird, muss 500 Euro zahlen und einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. Wiederholungstäter zahlen stetig mehr. "Beim dritten Mal können Gerichte von Vorsatz ausgehen", sagt Häcker. Dann kostet es 3.000 Euro Bußgeld, und der Fahrer erhält ein Fahrverbot von drei Monaten.
Wer ab einem Pegel von 0,3 Promille einen Unfall baut oder mit mehr als 1,1 Promille erwischt wird, begeht eine Straftat, erläutert der Experte. In diesem Fall ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Und es kann richtig teuer werden. «Denn die Strafe wird in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet», erklärt Häcker.
Unbeschrankter Bahnübergang
Das Signal im Andreaskreuz leuchtet, doch ein Zug ist weit und breit nicht zu sehen. Wer nun Zeit sparen will, riskiert nicht nur sein Leben. "Das Überfahren der Gleise kann 290 Euro Bußgeld kosten, wenn man dabei erwischt wird", weiß Häcker aus einem aktuellen Fall zu berichten. Auch der Führerschein war dann für einen Monat weg. Wer Schranken oder Halbschranken umfährt, muss übrigens noch viel mehr zahlen: 700 Euro und drei Monate Fahrverbot blühen dem Verkehrssünder für dieses riskante Manöver.
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Irgendwie ist das auch nichts Neues, dass man auch für andere als die üblichen Regelverstöße bestraft werden kann.
Ach man darf nicht betrunken Auto fahren? Das hätte ich ohne diesen Artikel gar nicht gedacht...
Naja, zumindest beim Grünpfeil auf Schild sind nicht alle Leute vorschriftenfest weil der ja aus der Ostzone übernommen wurde.
Eselsbrücke:
- Leuchtender Grünpfeil in Ampel > freie Fahrt
- Grünpfeil auf Schild > vor dem Abbiegen vollständig anhalten sonst ist es wie über die rote Ampel rauschen.
Wer den grünen Pfeil in den letzten 25 Jahren nicht kapiert hat der wird es auch in den nächsten 25 Jahren nicht hin bekommen.
Ist schlicht falsch. Muss man die dpa-Meldungen immer so copy&paste übernehmen ?
Das Haltgebot wird von der ROT zeigenden Ampel ausgesprochen, nicht vom Grünpfeil.
Ein Rotlichtverstoss liegt vor, wenn man an der roten Ampel nicht hält. Völlig schnuppe, ob da ein Pfeil auf einer Blechtafel dran ist oder nicht.
Der Blechpfeil erlaubt lediglich das weiterfahren nach dem Anhalten zum Zwecke des Rechtsabbiegens. Übrigens auch nur von der ganz rechten Spur.
Das Bussgeld für diesen explizit im Bkat berücksichtigten Fall (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.1 BKat) beträgt übrigens 70€ (mit Gefährdung/Behinderung 120 resp. 100€) und es gibt 1 Punkt dafür, A-Verstoss. Kein Fahrverbot.
Was für ein Pseudo-Anwalt hat der dpa das 'erklärt' ? Der Erklär-Bär ?
Hin und wieder trifft man auf Leute (ja, auch hier im Osten), die bei grün leuchtender Ampel mit Grün-Blech die Bremse reinhauen, weil sie wohl irgendwo gelesen haben, dass man das muss ...
Ich erlebe es hier im Westen andersherum: ich halte vor der Haltelinie weil die Ampel rot ist (grüner Blechpfeil) und schaue, ob die "Bahn" frei ist, dann fahre ich weiter...... und von hinten fahren sie mir fast in die Karre und hupen, weil sie es nicht kapiert haben............
Bußgeldverstößen können Konsequenzen haben? Jetzt weiß ich bescheid.
Hi,
zu DDR-Zeiten brauchte man beim grünen Blechpfeil bei Rot nicht anhalten - auf manche liebgewonnene Angewohnheit verzichtet man halt nicht so gerne...
Grüße
Es gibt auch immer noch VT, welche das VOR-Einander Abbiegen bis heute nicht geschnallt haben😤
lenutomkraft.
Lies noch einmal ganz langsam was der RA geschrieben hat :
Zitat:
Der grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Eine geniale Erfindung, wenn man sie richtig nutzt. Häcker erklärt: "Autofahrer müssen an der Linie des quer kreuzenden Fußgängerwegs abstoppen." Das sei wie bei einem Stoppschild. Hält man beim Grünen Pfeil nicht an, ist das ein Rotlichtverstoß. War die Ampel dann länger als eine Sekunde rot, winken für das vorschnelle Abbiegen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Er hat nichts geschrieben oder gesagt , worüber du dich aufregen könntest.
Er hätte sagen müssen : Angehalten werden muss an der Haltelinie .
Das er sagt : Es wäre eine geniale Erfindung , darüber kann man sehr geteilter Meinung sein .
In der damaligen DDR , wo ein Auto nur als Schauobjekt an einer Kreuzung auftauchte war das Ok , aber an einer Kreuzung in Westdeutschland , wo selbst Kreuzungen mit wenig Verkehr noch so belastet sind , das der querende Fahrzeugverkehr ,einschl. Radfahrer , der Fußgängerverkehr quer , der Fußgänger und Radfahrerverkehr längs und die Schaltung der Ampel beobachtet werden müssen , damit man nicht den Wechsel verpasst .
Bei aller Regelungsvielfalt ist der Autofahrer der hier einen Unfall baut immer der Dumme , das muss einmal so direkt gesagt sein . Ihm kann immer vorgeworfen werden , er hätte sich nicht ausreichend mit den Gegebenheiten vertraut gemacht . Zahlen wird er immer müssen.
Dazu kommt während der Wartende sich noch orientiert , siehe Vielfalt des Verkehrs , blökt mit Sicherheit der Zweite oder Dritte von hinten , weil er nicht richtig sieht ,warum es nicht weitergeht , oder weil er zu dämlich ist selber alle Dinge zu beobachten oder einfach einer ist der gerne hupt .
Giovanni.
Evtl. hilft das hier ?😉
http://www.t-online.de/.../...eil-fahrerlaubnis-trotz-roter-ampel.html
Welche Fehlverhalten aus Unwissenheit mir im Straßenverkehr immer wieder auffallen:
- Beim Abschleppen macht nur der Abgeschleppte das Warnblinklicht an, nicht auch der Abschleppende.
- Die Nebelschlussleuchte wird bei leichtem Nebel eingeschaltet.
- Die Nebelschlussleuchte wird bei starkem Nebel eingeschaltet aber es wird schneller als 50 km/h gefahren.
- Bei Fahrbahnverengung wird nicht bis zur Verengung vorgefahren.
Das Reißverschlussverfahren scheint hingegen seit einigen Jahren zu funktionieren. 😱
sherlock ,
ganz gefährlich und nie verfolgt ,:
Fahrzeuge über 3,5t zGw und Anhänger werden grundsätzlich i.O. unter der Laterne oder überhaupt auf der Straße , auch ohne indirekte Beleuchtung geparkt .
Wenn es nur ein bischen diesig ist gibt Tote und Verletzte .
Die aufnehmenden Polizeibeamten geben dann noch dem Auffahrendem die Schuld.
Giovanni.
Nieder mit der DDR Schaft das Kommunisten Relikt endlich ab.
Es ist doch nur eine Abzocke von friedlichen Wutbürgern.