Wer zahlt, wenn das Motorrad gegen ein Auto fällt?
Der kluge Biker parkt auf dem Hauptständer
Fällt ein Motorrad um und beschädigt ein anderes Fahrzeug, kann es kompliziert werden. Die Versicherung übernimmt bei Fahrlässigkeit keine Kosten. Ein Überblick.
Berlin - Eine kräftige Windböe, schon ist es passiert: Das Motorrad kracht auf die Seite. Zum möglichen Schaden am Zweirad kann für den Halter noch weiterer Ärger kommen, wenn das Bike im Sturz ein geparktes Auto beschädigt. "Wenn ich beim Abstellen des Motorrads nicht darauf geachtet habe, dass es gut steht, geht man von Fahrlässigkeit aus", sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV). Da auch das Abstellen oder Parken zum Betrieb des Fahrzeugs gehört, muss der Motorradhalter dann seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Klappständer reicht im Einzelfall nicht aus
Als Motorradfahrer tut man deshalb gut daran, sein Zweirad stets auf dem Hauptständer zu parken, sagt Voß. So stehe es sicher, und man riskiere in der Regel keinen Ärger, der einen teuer zu stehen kommen kann. "Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, aber wer nur den Klappständer nutzt, dem kann unter Umständen Fahrlässigkeit unterstellt werden."
Hat der Halter sein Motorrad ordentlich abgestellt, liegt die Sache anders. "Ist das Motorrad durch einen Sturm umgestürzt und hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss dessen Halter seine Teilkasko in Anspruch nehmen", erklärt Voß. Hat er keine Teilkaskoversicherung, bleibe er auf seinem Schaden sitzen.
Doch auch wenn das beschädigte Fahrzeug teilkaskoversichert ist, bekommt dessen Halter den Schaden nicht immer ersetzt. "Hat zum Beispiel jemand das Motorrad umgestoßen, haben wir Vorsatz, dann zahlt keine Versicherung", sagt Voß. Zwar müsste in dem Fall der Randalierer Schadenersatz leisten, doch wenn der nicht auffindbar ist, kann man ihn auch nicht zur Rechenschaft ziehen. Ebenfalls Pech gehabt hat der Besitzer des beschädigten Autos, wenn nicht aufzuklären ist, warum das Motorrad umstürzte. "Es gibt einfach Situationen, vor denen kann man sich nicht schützen", sagt Voß.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Waaaaaas?... O_o
Ich hab noch nie jemanden gesehn, der seine Boss Hoss aufn Hauptständer bekommt. 😆
Viele haben gar keinen Hauptständer, Herr Voß 😉
Wenn der vorhandene Seitenständer ordnungsgemäß benutzt wird ( nicht zu schräg und kein weicher Untergrund), liegt generell keine Fahrlässigkeit vor.
Ferner stimmt das ohnehin so pauschal mit der "Fahrlässigkeit" nicht, da viele Versicherungen
(gerade im Haftpflichtbereich) bei aktuellen Tarifen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten,
oder sogar generell Fahrlässigkeit NICHT ausschließen, sondern lediglich (selbstverständlich) den
Vorsatz.
Im Zweifelsfall sollte der Biker seine Versicherungspolice aktualisieren, was auch im laufenden Vertrag
(also auch unterjährig) möglich ist.
Ähnlich verhält es sich übrigens auch bei der Privathaftpflicht, in aller Regel sind die aktuellen Tarife der Versicherer so genannte Alttarifen deutlich überlegen, so daß eine Aktualisierung ratsam ist.
(Stichworte: kein Einwand der Fahrlässigkeit mehr, aktuelle Deckungssummen, Einschluß von Schäden durch eigene Kinder an dritten, selbst wenn sie unter 7 Jahre alt sind z.B. zur Wahrung des Nachbarschaftsfrieden und und und)
So ist es in in Deutschland. Fremdes Sacheigentum wird beschädigt und die Verursacher können nicht haftbar gemacht werden.
Das muss gesetzlich korrigiert werden.
Kfz müssen gegen unbeabsichtiges Wegrollen abgesichert werden:da Moppeds keine Feststellbremse
haben, sollte der 1.Gang eingelegt sein.( Fahrlässigkeit,sehr interessant bei Personenschäden)
Beim nächsten Treffen,beobachtet mal die Biker:99% suchen den Leerlauf!!
Es werde Sommer,Grüsse aus HH
Reinhold.A.Schindler
Wieso können die Verursacher nicht haftbar gemacht werden? Das können sie sehr wohl. Aber man muss sie kennen. Was willst du denn gesetzlich regeln? Wie man Unbekannte aufspürt? 😉
Grüße vom Ostelch
Hallo, wenn beide Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand parken, da wo sie rechtlich ja hingehören, wo gegen soll dann das Motorrad fallen, oder macht das Krad einen Purzelbaum nach vorn??? oder hinten??
Soviel zum Thema ordnungsgemäßes Abstellen.
In diesem Sinne,
Dann hast du den Artikel nicht verstanden.
Wenn er fahrlässig handelt ist er schuld und seine Haftpflicht zahlt.
Wenn er nicht fahrlässig handelt, hat der Autofahrer Pech gehabt und seine Versicherung (wenn er eine hat) muss zahlen.
Das hat nichts mit dem zu tun, was du beschreibst, weil es hier um die Schuldfrage geht und nicht, was die eigene Versicherung für Klauseln hat
Nach grober Fahrlässigkeit (auch wenn es eine riesige wandelnde interpretatorische Leerstelle ist, also nichts aussagt und demnach eigentlich nichtig ist wenn es im Vertrag auftaucht - taucht es nirgends auf dann gehört das eher ausgelacht wenn einer damit ankommt)
jetzt also noch die Fahrlässigkeit.
Wann zahlen jetzt die Versicherungen ? Bei Absicht nicht, bei grober Fahrlässigkeit nicht, bei Fahrlässigkeit nicht, bei Naturkatastrophen auch nicht, hmm bleibe nur noch das außerirdische Raumschiff was das Motorrad umschließt.
Ah ich verstehe, Besitzer und teilweise Angestellte der Versicherungen sind die Herrenrasse,
endlich haben wir diese gefunden,
ich habe so lange gesucht was das ist und jetzt weiß ich das endlich.
Da Herrenrasse muss man da nur geben und darf nichts zurück bekommen, einfach Geld dafür überweisen dass es sie gibt und uabkar hinterher rufen während man sich verbeugt.
Ja sagt das doch gleich, wozu so verklausuliert diese Tänzchen um irgendwelche Ausreden ?
Nein, wir reden aneinander vorbei: Was Du meinst ist, der Geschädigte bekäme seinen Schaden ersetzt (logo) und wäre dann aus der Nummer raus.
Jedoch geht es in dem Artikel primär um das Verhalten der Biker und bei Fahrlässigkeit kann es um Regressanspruch gehen, welcher jedoch tatsächlich davon abhängig ist, wie aktuell die Versicherungspolice (und damit die Bedingungen) sind.
Es ging mir darum das heraus zu stellen, da der Artikel sehr oberflächlich ist.
..stimmt, aber nur solange es "Topfeben" ist.
Ist ein Gefälle vorhanden, dann wird das Bike, i.d.R. entgegengesetzt der
Fahrrichtugng geparkt und logischerweise der 1.Gang eingelegt.
Frage zurück, wieivel Autofahrer parken, bei Gefälle richtig ?
Reifen zeigen Richtung Bordstein und neben Handbrems, der 1.ste Gang
eingelegt ?
Na ?
Ansonsten stimmte ich monza3cdti voll zu, viele Bikes haben gar keinen
Hautpständer, von daher, schlecht recherchiert.
Und, alleine schon aus "Eigenschutz" achtet der Biker darauf, dass sein
Bike "sicher" steht, denn Umfaller tun dem Geldbeutel oft sehr weh.
Da kann der "umfaller" schnell im 4-stelligen Bereich (Verkleidung, Fußrste,
Lenker, etc.) gelangen und datt muss nich sein.
Grüße
Dabei gibt es auch noch eine Betriebsgefahr, die immer und von jedem Fahrzeug alleine durch Existenz aus geht.
Meine Haftpflicht zahlt ja auch, wenn jemand mein Auto geklaut hat und jemand drittes dadurch zu Schaden kommt. Genau dafür ist ja unter anderem eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Stößt nun jemand aus Absicht oder Randale ein Motorrad um, so wird diese Motorradhaftpflicht den Schaden zahlen, der beim Umfallen jemand dritten entstanden ist (könnte ja auch ein Passant verletzt worden sein anstelle Blechschaden am Nachbarparker, denn ohne die Betriebsgefahr hätte es auch keine Randale geben können (weil Motorrad nicht da).
Also würde ich als Geschädigter sofort nach Regulierungsverweigerung des Hpfl.Versicherers zum Anwalt gehen und den das regeln lassen.
Natürlich ist der Halter des Motorrades haftbar zu machen . Egal ob Seiten - oder Hauptständer oder iregnwo angelehnt .
Dafür ist die Haftpflichtversicherung auch da .
Es entsteht ein Sachschaden und der wird reguliert .
Das würde ich mir etwas kosten lassen, einen Motfahrer der sein Grät schlecht gesichert abstellt in die Pflicht zu nehmen .
Giovanni.
@Guzzi97 Yepp,
nebenbei, alleine die Überschrift ist geradezu diskriminierend, aber als Kawarist mit Seitenständer und BWV geprüftem Versicherungsfachmann kann ich darüber hinweg sehen 😆
(nicht jedoch über die inhaltlichen Mängel des dpa Artikels)
Gruß vom Twin an den Eintopf 😉
Bist du Vertreter? Das lese ich ja zum ersten mal, ich bin beispielsweise tierisch neidisch auf die Haftpflicht meiner Mutter. (Gut da reden wir über ein Paar Euro im Jahr) aber da ist wesentlich mehr dabei ohne irgendwelche speziellen Zusatzleistungen bezahlen zu müssen.
Mit dem Moped ist es doch ganz einfach, sicher hinstellen oder so, dass es nirgendwo reinfallen kann. Wer es nicht schafft zahlt oder darf beweisen, dass es jemand umgeworfen hat.