Recht: Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden
Der Preis für die vergessene Kinderstube
Wer im Straßenverkehr schon mal seine gute Kinderstube vergisst, sollte vorsichtig sein. Im Zweifelsfall kann das nämlich richtig teuer werden.
München - Ob verbale Entgleisungen wie "Arschloch", "Blöde Kuh" und "Wichser" oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die "ADAC Motorwelt" hin (Ausgabe 7-8/2018). Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten.
Feste Strafen für bestimmte Ausdrücke oder Gesten gibt es aber nicht. Normalerweise belegen Gerichte solche Beleidigungen mit 20 bis 30 Tagessätzen. Der Betrag hängt also vom monatlichen Einkommen ab. Vor einigen Jahren beispielsweise kostete den Ex-Fußballer Steffen Effenberg die Beleidigung eines Polizeibeamten 10.000 Euro. Punkte in Flensburg für verbale Entgleisungen gibt es übrigens seit 2014 nicht mehr.
Im Einzelfall kosteten Kraftausdrücke wie "Blöde Kuh", "Arschloch" oder "Wichser" 1.000 Euro, nennt die Clubzeitschrift des ADAC Beispiele. Ab und zu werden mehrere Begriffe auch zusammengefasst. So wurden in einem Fall für "Arschloch, Vollidiot, Depp und Hundskrüppel" einem Autofahrer zusammen 1.200 Euro aufgebrummt.Bei einem Streit zwischen einem Pkw- und einem Lkw-Fahrer, der mit Schimpfwörtern wie "Hurensohn, Bastard und Hurenbock" einherging wurden 1.600 Euro fällig. Übrigens: Auch bei Pkw-Aufklebern sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Von einem solchen mit der Beschriftung "Fick dich, Zettelpuppe" fühlte sich eine Politesse beleidigt. Dem Autobesitzer wurde eine Strafe in Höhe von 600 Euro auferlegt.
In anderen Fällen gingen Beklagte allerdings mit Begriffen wie "Wegelagerer", "Oberförster" oder auch "Komischer Vogel" gegenüber Polizisten straffrei aus.
Wer selbst beleidigt, kann sich eine Anzeige übrigens oftmals sparen. Beschimpfen sich zwei Kontrahenten im selben Streit gegenseitig, können Gerichte das gegeneinander aufwiegen - und beide freisprechen.
Quelle: dpa
Die Gedanken sind frei, wer kann sie erahnen....
Und das bloße Denken, der hinter mir viel zu dicht Auffahrende sei ein Vollpfosten o.ä. ist absolut straffrei. Und man reagiert sich oft schon bei dem Gedanken ab.
Anstatt beispielhafte Euro Beträge zu nennen, hätte man konsequenterweise die Anzahl der Tagessätze genannt.
Typisch deutsch, die sollten mal die richtigen sich vornehmen.
Ich sage nur Schutz der Kinder und Frauen in Deutschland ( Männer auch).
Aber nur weil sich hier mal angepöbelt wird.
Manchmal ist es so. Und was ist im TV nur solche Ausdrücke da sollten sie mal solche Strafen anwenden.
Aber der Bürger darf nichts nicht mal ein Aufkleber am Auto anbringen.
Es geht doch nur um Abzocke für nichts Geld verdienen vom kleinen Bürger.
Keine Panik Leute. Die guten alten Dashcam-Clips auf YT bleiben uns erhalten.
Die wenigstens Roadrage-Videos sind aus DE. 😉
ach war das nicht auch schön - "Bimmel-Bingo" bei TV Total - ist aber wohl leider alles rausgenommen worden 🙁
Wieso? 😕
Gerade hier sehe ich kein Zwei-Klassen-Recht.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Fußballstar in 20-30 Tagen sehr viel mehr verdient als lächerliche 10000€.
Die haben wohl eher mit seinem Stundensatz gerechnet!
Wenn man eine Milliarde aufm Konto hat und immer nur was abhebt?
Keine "Einnahmen"?
Wie hoch ist dann der Tagessatz?
Es fehlt die Info, dass die Klage auf dem Privatklagewege abläuft. Beleidigung stellt kein ausreichendes (öffentliches) Interesse dar, als dass der Staat sich dafür interessiert.
In der Tat ein Witz !
Seit wann kann ein Aufkleber eine Person beleidigen ?!
Aber gut, wenn man sich angesprochen fühlt sollte man den Aufkleber auf 600 Euro verklagen.
Der wird aber schweigen. 😊
Andererseits kann man mir das beweisen, daß "Ich" den Aufkleber an meinem Fahrzeug angebracht habe ?!
Kann ja behaupten, daß der der Aufkleber vorher noch nicht dran war.
Und was ist mit der freien Meinungsäußerung? Bei Elon Musk und dem Taucher ist auch nichts passiert und da war es nicht nur ein Mittelfinger, sondern eine öffentliche Ehrverletzung. Demzufolge kann ich jeden beleidigen und mich auf die Meinungsfreiheit berufen.
ich weiß nicht in welchem Staat du lebst, aber die deutsche Gerichtsbarkeit interessiert sich für Straftaten 😉
Zitat aus Artikel. "Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten."
Da hast du wohl recht. dies ist ein Witz und ich wäre gegen das Urteil vorgegangen. Es gibt mehrere urteile, die bei allgemeinen gruppenbezogenen "Beleidigungen" oder Diffamierungen keine hinreichend auf eine Einzelperson bezogene Aussage und damit Tat sehen und deshalb keine Straftat feststellten.
Beispiele: ACAB, "Alle Soldaten sind Mörder", "Wir wollen keine B....." etc.
genau so ist o.g. Spruch nicht auf eine einzelne, konkrete Person zu beziehen.... folglich: Rechtsmittel nutzen!
Beim Wort "Hurensohn" ist ja wohl klar, aus welchem Kulturkreis der Fahrer kommt.
Vermutlich noch gefolgt von Sätzen wie "Hassdu voll keine Ehre oda was?", "Isch f... deine Mutta isch schwöre" und "Isch mach disch Krankenhaus".
😆