Unfall mit Raser: Teilschuld bei missachteter Vorfahrt
Der Raser ist nicht automatisch allein Schuld
Überhöhte Geschwindigkeit ist bei einem Unfall nicht gleichbedeutend mit voller Schuld: Wer einem Raser die Vorfahrt nimmt, muss mithaften.
Hamm - Selbst wenn der Unfallgegner zu schnell unterwegs war: Wer die Vorfahrtsregeln missachtet, muss bei einem Unfall für den Schaden mithaften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Freitag mitgeteilt. Geklagt hatte die Krankenkasse eines Motorradfahrers, der in einer Tempo-50-Zone in Werl mindestens mit 121 Stundenkilometern unterwegs gewesen war. Dies hatte eine auf die Vorfahrtsstraße einbiegende Autofahrerin falsch eingeschätzt und war mit dem Motorrad kollidiert.
Die Autofahrerin habe das heranrasende Fahrzeug erst beim Abbiegen bemerkt, gab sie an. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Das Landgericht hatte in erster Instanz die volle Schuld bei ihm gesehen. In der jetzt mitgeteilten Entscheidung vom 23. Februar sahen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm jedoch auch die Autofahrerin in der Haftungspflicht. Aufgrund der starken Tempoüberschreitung muss der Motorradfahrer mit 70 Prozent zwar den Hauptteil des Schadens übernehmen, für den Rest muss allerdings die Autofahrerin aufkommen.
Bei ausreichender Ausschau hätte sie die hohe Geschwindigkeit des Motorradfahrers erkennen und in Folge stehen bleiben oder wenigstens schneller anfahren müssen, als sie es getan hatte, meinten die Richter. In beiden Fällen sei ein Unfall vermeidbar gewesen. Nach Angaben des Gerichts kommt es häufig zu gerichtlichem Streit nach Unfällen mit einem Raser und Vorfahrtsverletzungen.
Quelle: Mit Material von dpa
und mal wieder ein thread mit popcornpotential.
Cool. Eine gute Nachricht für alle Raser. 120 in 50er Zone ist doch nichts 😆
motorradfahrer zahlen für ihr fehlverhalten immer unverzüglich mit ihrer gesundheit oder ihrem leben.
Muss man also Suizidgefahr bei rasenden Bikern vermuten?
... und dann am besten kein Licht an am Motorrad/Roller/etc. ...
Aber ich frage mich echt, welche Beschleunigung bzw. welche Geschwindigkeit die Autofahrerin hätte bringen müssen, um den Unfall zu vermeiden.
Bzw. das muss ja eine extrem gut einsehbare Straße (sind ja innerorts i.d.R. schmäler als außerorts - bzw. wenn doch außerorts -> Baustelle?!) ohne parkende Autos sein, dass man jmd. mit >120km/h überhaupt rechtzeitig sehen kann. Also bei dermaßen derben Geschwindigkeitsüberschreitungen und den angenommenen Sichtverhältnissen, könnte man ruhig mind. 95% dem Raser aufbrummen.
notting
PS: Was mich auch wundert: Dass der Motorradfahrer das überlebt hat...
Und es gibt immer einige, die das Risiko gerne eingehen und sich einen Dreck um Limits scheren. 120 bei erlaubten 50. Respekt. Wenn einem nichts am Leben liegt... Im übrigen gehe ich davon aus, daß dieses Urteil keine Allgemeingültigkeit hat und immer einer Einzelfallbetrachtung unterliegt. Bei ausreichender Sicht auf eine große Distanz mag das Urteil angehen, kann aber bei anderen Sichtverhältnissen anders beurteilt werden.
Alleinschuld??
Viel zu kompliziert und wenig umsatzträchtig...
Teilschuld: das generiert den doppelten Umsatz bei den Versicherungen und der Richter hat es auch nicht unnötig schwer...
Warum kompliziert, wenn es so einfach gehen kann... - Gute Nacht, Deutschland...😮
Motorradfahrer, die derart schnell "fliegen", kann man ohne weiteres, als
potenzielle Organspender betrachten. Wenn Diese Wider erwarten überleben,
dann als bemitleidenswerte Krüppel. Ersteres ist für Sie die bessere Lösung.
( Für unsere Kranken natürlich auch)
Vielleicht liest Dies EINER und denkt ein wenig darüber nach..........
Jeder wäre eine Verbesserung des derzeitigen Zustands................
Mal an die Physik gedacht?
Je nach Szenario sind ein paar Varianten denkbar:
(a) Die Autofahrerin ist abgebogen, der Motorradfahrer in die Seite
(b) Die Autofahrerin abgebogen, der Motorradfahrer hintendrauf
(c) Die Autofahrerin abgebogen, der überholende Motorradfahrer ihr vorne rein.
Im wahrscheinlichen Fall (a) - wie lange "blockiert" man als Abbieger die Strasse? Sekunde? Wie weit nähert sich ein Motorrad in einer Sekunde? 120 km/h gleich 33 Meter. Zieht man einem 33m vor die Nase? Nein.
Im fall (b) kann man rechnen, einfach die Bewegungsgleichung auflösen. Annahme Anfangsbeschleunigung des Autofahrers mit 1.8 m/s², Verzögerung eines bremsenden Motorradfahrers ohne ABS 6-7 m/s² (entspricht ca 65m Bremsweg aus 100 km/h). Bei 50 km/h hätte ein Abstand von 20 Meter bereits gereicht, bei 120 km/h braucht es ca 100m. Zieht man einem sich auf der Vorfahrtsstrasse nähernden Fahrzeug 100 Meter vor die Nase? Nein. Mit ABS und schneller Reaktion (0.5s) kracht alles unter ca. 60m.
Im Fall (c) ist es aufgrund der Annäherungsgeschwindigkeit völlig egal wie schnell der Motorradfahrer war, es knallt wenn keiner ausweichen kann. Es ändert sich nur die Überlebenswahrscheinlichkeit.
- Auch der Motorradfahrer kann die Autofahrerin später gesehen haben als durchaus möglich (weil er z. B. gerade auf was anderes gekuckt hat).
- Auf mögl. Sichtverhältnisse (Kurve, parkende Autos, etc.) bist du gar nicht eingegangen.
- Die Bremsmöglichkeiten sind doch je nach Wetterlage und Reifen massiv unterschiedl.
- Evtl. hat der Motorradfahrer überhaupt nicht gebremst, sondern wollte mit unverminderter Geschwindigkeit rumherum fahren und a) dabei ist er ins Schleudern gekommen oder b) sie ist unerwartet nochmal angefahren (letzteres hatte ich mal mit dem Auto (50km/h) erlebt, als ich auf der Hauptstr. durch eine leichte Rechtskurve gefahren bin und eine langsam zwischen einer quasi ewigen Reihe geparkter Autos aus einer Hofeinfahrt raus ist - ich sehe ca. 10cm vom Auto, das gerade steht, denke sie hat mich gesehen - ich kucke wg. Gegenverkehr um drumherum zu fahren - check, möglich - kucke wieder auf sie -> war sie nochmal einen halben Meter rausgefahren -> war dann zu kurzfristig zum stärker Lenken...).
Wobei die Autofahrerin evtl. erstmal langsam gemacht hat bzw. nicht schneller machen konnte wg. Gegenverkehr oder vorausfahrenden VT, z. B. Radfahrer, wo der Motorradfahrer halt vorbeigeballert wäre?
notting
In so einer Situation fährt man aber nicht auf eine Vorfahrtsstraße, sondern wartet, bis sich eine ungehinderte Möglichkeit ergibt, abzubiegen. Das muss man als Autofahrer einfach draufhaben.
Ich kann dem Urteil so zustimmen. Wer von uns verlässt sich denn nicht darauf, dass wartepflichtige Fahrzeuge auch tatsächlich warten, bis man als vorfahrtberechtigter die Stelle passiert hat ? Oder ist die Vorfahrt neuerdings von der Geschwindigkeit abhängig ?
Fakt ist doch eindeutig, dass der PKW die Vorfahrt nicht beachtet hat. Und da finde ich es nur folgerichtig, dass ein Teil des Schadens auch vom Wartepflichtigen getragen wird.
Da die stark überhöhte Geschwindigkeit wohl Hauptursache für den Unfall war, ist auch klar, warum der Motorradfahrer , obwohl vorfahrtsberechtigt, den Hauptteil leisten muss.
Dann ab jetzt lange an einer Einmündung oder Kreuzung verweilen um die Geschwindigkeit der anderen abzuschätzen.
Schwachsinn. Deswegen ganz langsam für dich (natürlich alles unter der Annahme, dass man meint, dass von links her genug Platz ist):
1. Warum nicht direkt z. B. hinter einem langsamen Radfahrer rausfahren, den man aber nicht gleich überholen kann, eben z. B. wg. Gegenverkehr?
2. Warum nicht bis zur nahen Engstelle fahren? (egal ob die auf der eigenen oder auf der anderen Seite ist und bei letzterem gerade schon Gegenverkehr in der Engstelle ist)
Bzw. in beiden Fällen sollte eigentlich sollte dann eh der folgende Verkehr aus dem selben Grund schon mal langsam machen.
notting