Unfall mit Raser: Teilschuld bei missachteter Vorfahrt

Der Raser ist nicht automatisch allein Schuld

MOTOR-TALK

verfasst am Sat Jun 25 11:35:05 CEST 2016

Überhöhte Geschwindigkeit ist bei einem Unfall nicht gleichbedeutend mit voller Schuld: Wer einem Raser die Vorfahrt nimmt, muss mithaften.

Eine Autofahrerin erhielt nach einem Unfall mit einem Motorradfahrer Teilschuld, obwohl dieser deutlich zu schnell unterwegs war. Sie hatte seine Vorfahrt missachtet (Symbolfoto)
Quelle: dpa/Picture Alliance

Hamm - Selbst wenn der Unfallgegner zu schnell unterwegs war: Wer die Vorfahrtsregeln missachtet, muss bei einem Unfall für den Schaden mithaften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Freitag mitgeteilt. Geklagt hatte die Krankenkasse eines Motorradfahrers, der in einer Tempo-50-Zone in Werl mindestens mit 121 Stundenkilometern unterwegs gewesen war. Dies hatte eine auf die Vorfahrtsstraße einbiegende Autofahrerin falsch eingeschätzt und war mit dem Motorrad kollidiert.

Die Autofahrerin habe das heranrasende Fahrzeug erst beim Abbiegen bemerkt, gab sie an. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Das Landgericht hatte in erster Instanz die volle Schuld bei ihm gesehen. In der jetzt mitgeteilten Entscheidung vom 23. Februar sahen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm jedoch auch die Autofahrerin in der Haftungspflicht. Aufgrund der starken Tempoüberschreitung muss der Motorradfahrer mit 70 Prozent zwar den Hauptteil des Schadens übernehmen, für den Rest muss allerdings die Autofahrerin aufkommen.

Bei ausreichender Ausschau hätte sie die hohe Geschwindigkeit des Motorradfahrers erkennen und in Folge stehen bleiben oder wenigstens schneller anfahren müssen, als sie es getan hatte, meinten die Richter. In beiden Fällen sei ein Unfall vermeidbar gewesen. Nach Angaben des Gerichts kommt es häufig zu gerichtlichem Streit nach Unfällen mit einem Raser und Vorfahrtsverletzungen.

 

Quelle: Mit Material von dpa