Dieselskandal: Kraftfahrtbundesamt muss Akteneinsicht gewähren
Deutsche Umwelthilfe bekommt Akteneinsicht
Die Deutsche Umwelthilfe forderte Einsicht in die Kommunikation zwischen VW und KBA. Die gab es bisher nur komplett geschwärzt. Jetzt urteilte ein Gericht auf Freigabe.
Schleswig - Das Kraftfahrtbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen im Zuge des Abgasskandals Akteneinsicht gewähren. Ausgenommen sind personenbezogene Daten.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab damit am Freitag einer entsprechenden Klage des Verbandes statt. Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von VW in den Akten vorliegen sollten. Immerhin seien allein in Deutschland 2,4 Millionen Halter von VW-Dieselfahrzeugen von der Rückrufaktion betroffen.
Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Remo Klinger, begrüßte die Entscheidung. „Nun kommt hoffentlich Licht in den Dieselskandal", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Denn es ist immer noch unklar, wie es zu der Anordnung bloßer Softwareupdates kam und warum bis heute keine Bußgelder zu zahlen waren." Das KBA war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
DUH will Inhalte einsehen
Die DUH will den gesamten Schriftverkehr zwischen dem Bekanntwerden des Dieselskandals am 18. September 2015 und dem 15. Oktober 2015 einsehen, der sich mit der Rückrufanordnung bei VW befasst. Am 15. Oktober ist die Anordnung ergangen.
In der mündlichen Verhandlung ging es unter anderem um eine Akte mit 581 Seiten, die unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von VW sowie auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen komplett geschwärzt worden war. Das Gericht kritisierte, dass das KBA die Schwärzungen der gesamten Akten unter anderem wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen „völlig ungeprüft" von VW übernommen habe - obwohl es zunächst der Meinung gewesen sei, dass die Akteninhalte nur teilweise unkenntlich gemacht herausgegeben werden können.
Auch ob laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einer ungeschwärzten Herausgabe entgegenstehen, sei von Seiten des KBAs nicht hinreichend dargelegt worden, bemängelten die Richter. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Akteneinsicht: VW schwärzt, DUH klagt
Dem Urteil ging ein mehrstündiger, zum Teil hitzig geführter Austausch darüber voraus, ob die Interessen der Öffentlichkeit oder die Interessen von VW auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegen - und ob eine Akte mit 581 komplett geschwärzten Seiten tatsächlich nur Geheimnisse enthalten kann.
Die DUH klagt in Schleswig indes nicht nur auf Akteneinsicht in Sachen Rückrufanordnung, sondern auch gegen die Rückrufanordnung an sich. Diese sieht die DUH als nicht ausreichend an. Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht die Klage als unzulässig abgelehnt. Der Verband ist nach Ansicht der Richter nicht klageberechtigt. Über den Inhalt der Klage wurde damals nicht verhandelt. Gegen das Urteil legte die DUH Berufung am Oberverwaltungsgericht ein.
Quelle: dpa
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Richtig So!
Bundesrepublik Absurdistan. Ein Verantwortlicher, der eine völlig geschwärzte Akte vorlegt gehört sofort gefeuert und alle, die entsprechende Regel zitieren ebenfalls. Wenn das KBA sich von VW beeinflussen lässt oder ließ ist das ein politischer Skandal der bis in höchste Kreise Köpfe kosten muss.
+1
Hoffentlich der Anfang vom Ende dieser Staatsaffäre!
Hoffentlich nimmt der ganze Zirkus dann ein Ende und die betroffenen Konzerne und Ämter bluten für ihre Vergehen.
Dieses hin und her, ohne irgend welche Ergebnisse, ist einfach nur noch lächerlich und peinlich.
Und ich wette, das tun sie auch.
Ich denke es wird Zeit für die Wahrheit. Die Anwälte haben genug verdient.
VW? schon wieder...
ist doch schön dass der Staat Teil ist vom Unternehmen. Kann eigentlich keinen Nachteil sein...für VW...
Na es bleibt ja noch zur Not der Schredder.
http://www.sueddeutsche.de/.../...icht-und-ohne-konsequenzen-1.3243031
Am besten macht das dann aber eine syrische Flüchtlingsfrau schwarzer Hautfarbe, die ein Praktikum beim KBA macht und aus einen Missverständnis das geschreddert hat statt für den eiligen Versand zu verpacken, ein bedauerlicher Einzelfall.
Und jeder der dann nur denkt das sei vielleicht Absicht denkt das doch nur weil er ein frauenhassendes Nazi Schwein ist 😆 😆
Ich finde das schon echt auch witzig, was das KBA da abgegeben hat und hätte gern gesehen wie da der Mitarbeiter bei der DUH geschaut hat, als er das Paket übergeben und dann das erste mal durchgeblättert hat, hatte der doch sicher entweder die Kinnlade am Boden oder sich auch kringelig gelacht.
Ich freue mich über das Urteil und hoffe, wir bekommen jetzt endlich mal etwas versprochene Transparenz....
Mit Industrie freundlichen Grüßen.
Dann wird die Sache endlich einmal höchstinstanzlich geklärt. 😉
Na bis zu höchstinstanzlich ist doch noch ein langer Weg und u.U. einige Jahre - das doch erstinstanzlich - auf eine Sprungrevision werden sich KBA DUH und VW kaum einigen 😆
Und dann bleibt doch auch noch nach der dt u.U. die EU Gerichtsbarkeit - vielleicht rechnet man beim KBA schon welche Restlebenserwartung Resch hat.
Geld für Anwälte und Sachverständigen Gutachten etc ist für den Bund kein Thema ob das 100.000 oder 10.000.000 kosten ist da sicher egal, kostet den Beamten/Politiker selber nichts.
Meine Güte müssen die viel Dreck am Stecken haben oder warum wehren die sich so verzweifelt?
Wie war das nochmal als es um die grundlose Bespitzelung der Bevölkerung ging? Wer nix zu verbergen hat, braucht es auch nicht fürchten!
Na dann: raus mit den ungeschwärzten Unterlagen oder könnten diese etwa Teile der Bevölkerung verunsichern...womöglich die Illusion des Rechtsstaats zerstören?
Wo kämen wir den da hin, wenn man sich vor dem Pack/Pöbel moralisch erklären müsste...
Würde mich nicht wundern wenn die geschwärzten Zeilen absolut belanglos waren um die DUH zu verscheißern. Analog zu dem S-Bahn-Fahrer, der vor der Fahrkartenkontrolle weg läuft und dann 2 Kilometer später seinen gültigen Fahrausweis vorzeigt. 😆