Anwälte könnten deutsche Blitzer lahmlegen
Die Blitz-Anarchie-Theorie
Seit Tagen geistert die Idee durch das Netz, Anwälte könnten alle Blitzer in Deutschland lahm legen? Ob das stimmt, klärt für Euch MOTOR-TALK.
Goslar – Es droht Anarchie auf deutschen Straßen. Zumindest in der Theorie. Johann-Markus Hans von der Deutschen Hochschule der Polizei hat eine Gesetzeslücke entdeckt: Stellt ein vermeintlicher Verkehrssünder die Funktion einer Blitzanlage vor Gericht in Frage, sei rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob den Anwälten und Gerichten die Original-Bedienungsanleitung des betreffenden Blitzers vorgelegt werden muss.
Was nach rechtlicher Haarspalterei klingt, könnte praktische Folgen haben. Muss das Original zum Gericht, haben die Mess-Beamten keinen Zugriff mehr darauf. Laut Johann-Markus Hans brauchen sie das Papier aber, um den Blitzer bedienen zu dürfen.
Die Folge wäre klar. Wenn genug Anwälte genügend Blitzer-Anleitungen anfordern würden, dann könnte nicht mehr, oder zumindest weit weniger geblitzt werden. Ohne Anleitung sei der Aufbau dieser komplexen Geräte nicht mehr möglich, sagt zumindest Polizeidirektor Hans. Und wer jetzt sagt: „Sollen die sich doch ‘ne Kopie machen!“, der denkt viel zu praktisch.
"Wir dürfen selbst keine Kopien anfertigen, weil die Anleitungen urheberrechtlich geschützt sind", erläutert Hans.Allianz der findigen Anwälte
"Findige Rechtsanwälte könnten praktisch über Nacht die komplette Geschwindigkeitsüberwachung lahmlegen", vermutet Johann-Markus Hans. Sie müssten schließlich nur alle Blitzer-Bedienungsanleitungen einfordern.
Das Szenario mag man für reizvoll oder brandgefährlich halten. Vor allem klingt es unrealistisch. MOTOR-TALK sprach deswegen mit Philip Leichthammer, Anwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Bußgeldsachen. Er bestätigte, dass noch nicht eindeutig geklärt sei, ob die Bedienungsanleitung eines Messgerätes überhaupt Aktenbestandteil ist. Er bestätigte uns ebenfalls: „Maßgeblich für ordnungsgemäßen Messbetrieb sind vor Gericht Aufstellung, Inbetriebnahme und Bedienung einer Messanlage strikt nach der Bedienungsanleitung des Herstellers und der einschlägigen Richtlinie des Bundeslandes für die Geschwindigkeitsüberwachung.“
Also doch!
Könnte das Licht der deutschen Blitzer also tatsächlich über Nacht erlöschen? Anwalt Leichthammer erklärt: „Wenn der Messbeamte dies [den beschriebenen ordnungsgemäßen Messbetrieb] vor Gericht versichert, glauben die meisten Richter das blind. Ob der Messbeamte damals die Gebrauchsanleitung dabei hatte, interessiert den Richter meist nicht.“
Was Leichthammer sagt, wiegt schwerer als alle Theorie. In der Praxis wird es also kaum dazu kommen, dass alle oder auch nur viele Blitzer zeitweilig außer Dienst gestellt werden.
Sollte sich so eine Situation trotzdem einmal anbahnen, hat MOTOR-TALK einen Vorschlag: Lieber Herr Hans, einfach mal bei den Herstellern der Messgeräte anrufen. Die statten die Polizei sicher mit ein paar Kopien ihrer Bedienungsanleitungen aus.
Quelle: MOTOR-TALK
Wen man sich an die Regeln hält muss man sich auch nicht vor Blitzern fürchten.
Tut gar nicht weh ... 🙄
Mich würde mal interessieren, bei welcher Gelegenheit diese Theorie das Licht der Welt erblickt hat...😆
Mit jemandem, der vorsätzlich zu schnell gefahren ist und nun nach Schlupflöchern sucht habe ich auch kein Mitleid.
Wirklich interessant sind die die Fälle bei denen Messfehler beliebiger Art dazu führen, dass unschuldige Verkehrteilnehmer gleich in mehrfacher Hinsicht mittelbar durch die Assis, die sich vorsätzlich nicht an Regeln halten mehrfach mit bestraft werden: Dadurch, dass für alle, also auch für den jenigen, der einmal in 30 Jahren ein einziges Schild übersehen hat ebenso mit den hohen Strafen belegt wird, wie die jenigen, denen wir diese Höhe der Strafen (auch wenn es in anderen Ländern noch teurer ist) zu verdanken haben.
Hielten sich alle an die Regeln, würde Falschparken noch mit 5€ oder einer mündlichen Verwarnung geahndet.
So auch bei den Blitzern: Wenn ich weiß, dass ich nicht zu schnell war und zu den nachgewiesenen über 30 Prozent!!! gehöre bei denen Fehler im Meßverfahren, oder der Technik zu Fehlmessungen geführt haben, will ich alle Mittel nutzen, die ich rechtlich habe mich dagegen zu wehren - so einfach ist das.
Gruß
kappa9
Es geht doch oft mehr ums Geld einnehmen als um die Verkehrssicherheit. Sieht man doch alleine schon daran, wo die Blitzer i.d.R. aufgebaut werden.
Es besteht aber offensichtlich in der fahrenden Bevölkerung eine hohe Bereitschaft, den Meßtrupps dort die entsprechenden Vorlagen zu liefern.
Gut zu wissen. Also wird die Mehrheit jetzt bei jeden unverlangt zugesandten Foto die Bedienungsanleitung anfordern... 😆
Ist das Abfotografieren des Nummernschilds an sich nicht bereits eine Urheberrechtsverletzung?
Die Polizei sollte sich auch besser um wichtige Aufgaben kümmern. Zum Beispiel die ständig zunehmenden Sachbeschädigungen, Einbrüche und Diebstähle. Aber gerade hier zeichnet sie sich durch Untätigkeit aus!
Das gehört nicht zu den Aufgaben der Verkehrspolizei. Die Kollegen vom Einbruchsdezernat werden sich bedanken, wenn man ihnen ins Handwerk pfuscht.
Gibt es dort überhaupt noch "Kollegen"? Oder besteht deren Tätigkeit nur im Aufnehmen des Vorgangs, Archivieren und zusenden eines Schriftstückes "Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte?
Blitzer können nicht nur Anwälte lahm legen, einmal Beifahrertür auf umgeholzt das Ding, oder man fährt gleich drüber 😆
Die fahrende Bevölkerung fährt, weil sie wichtigere Dinge zu tun hat, als sich an unerklärliche Tempo-40-er-Limits auf den Autobahnen zu halten.
Oder würdest du 40 oder 60 fahren, nur weil es auf der Autobahn eine Baustelle gibt (auf der kein Mensch arbeitet), aufgrund derer die Fahrbahn verengt wurde? Aus gleichem Grund gibt es ja auch auf Überlandstraßen ein Tempolimit von 60 km/h... ach nein, das stimmt ja gar nicht, da darf man 100 fahren.
Die besagten Vorlagen werden nur geliefert, weil der Tempolimitwahn in Deutschland völlig außer Kontrolle geraten ist. Man kann nicht erwarten, dass die absurden Tempolimits von 100 % der Bevölkerung eingehalten werden, irgendwie muss ein Fahrzeugführer sich ja auch hier und da mal um sicheres Fahren bemühen, anstatt ständig mit dem Fernglas nach etwaigen Schildern mit Tempolimits Ausschau zu halten.
Diese Begründung ist äußerst schwach. Damit offenbart der Temposünder ja auch noch seine Defizite beim persönlichen Zeit-Management.
Ich sehe ein anderes Problem!
Es ist grundsätzlich denkbar, dass Hersteller von technischen Geräten - welches ja auch Blitzer sind - fehlerhafte oder unvollständige Bedienungsanleitungen mit ausliefern und dies der tatsächliche Grund dafür ist, dass Polizeibehörden zum Gerät gehörende Bedienungsanleitungen den Gerichten nicht vorlegen wollen!
Bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Bedienungsanleitung wäre die EG-Konformitätserklärung und das CE-Kennzeichen unrechtmäßig vergeben worden und in der Folge hätte das Gerät nicht eingesetzt werden dürfen!
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/techarbmgv_1/gesamt.pdf
Das reicht nicht aus. Es muß grundsätzlich beweisbar sein.
Dafür die Vorlage der Bedienungsanleitung und Durchsicht eines Fachmannes für Produktsicherheit! Ich weiß, dass viele Hersteller Probleme haben die in deutsches Recht umgesezten europäischen Vorschriften zur Produktsicherheit einzuhalten!
Warum sollte die bei den Herstellern von Blizern anders sein!
Nur ohne Einsicht in die Bedienungsanleitung ist eine Bewertung, ob die EG-Konformitätserklärung und das CE-Kennzeichen zurecht vergeben worden ist nicht möglich!