Wird das eigene Fahrrad angekettet, dürfen Besitzer das Schloss knacken
Die Lizenz zum Schlossknacken
Wird das eigene Fahrrad von einem Fremden mit angekettet, ist der Betroffene keineswegs hilflos. Das Schloss darf auf Kosten des Verursachers geöffnet werden.
Berlin - Doppelt hält manchmal zu gut - zum Beispiel, wenn jemand versehentlich ein fremdes Fahrrad mit anschließt. Laut Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) darf der Betroffene dann umgehend tätig werden. "Der Fahrradbesitzer darf das Schloss von einem Handwerker öffnen lassen und dem Schlossbesitzer die Kosten dafür in Rechnung stellen", sagt der Rechtsreferent. Zudem müsse man nicht warten und hoffen, dass der Täter wieder kommt oder ihn ausfindig machen.
Das blockierte Rad stehen zu lassen und ein anderes Verkehrsmittel zu wählen, hält Huhn nicht für sinnvoll. "Zwar hätte man beispielsweise einen Anspruch auf den Ersatz von Taxikosten", sagt Huhn. Allerdings wäre es extrem schwierig bis unmöglich, diese Ansprüche durchzusetzen.
"Ungeschützt stehen lassen darf man das Rad aber auch nicht", sagt Huhn. Entsprechend muss der unfreiwillige Schlossknacker es wieder anschließen oder sicher verwahren. "Das ist, anders als das ursprüngliche Anschließen des fremden Rades, gerechtfertigt", erläutert Huhn. Es bestehe sogar ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrrad, bis die Kosten für das Öffnen des Schlosses beglichen sind.
Allerdings sollte man zumindest einen Zettel am Rad mit den Kontaktdaten zurücklassen und erklären, warum es nun mit einem fremden Schloss gesichert ist. "Ich würde sogar empfehlen, die nächste Polizeiwache zu verständigen und dort die Kontaktdaten zu hinterlegen", sagt Huhn.
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Haha, wie du mir - so ich dir ;-)
Gilt das auch für Autos ?
https://www.youtube.com/watch?v=sD_Rs4a8njk
sodass wenn der Besitzer an sein Rad kommt, er auch das Schloss knackt und dem anderen in Rechnung stellt......😆
@technique
na sowas, da wurde im Radkasten wohl noch mehr zerstört als das Knöllchen kostet. Nun muss man beides bezahlen.
Schlaue Fahrerin.🙄
Homer vs. New York. 😆
Komisch bei der Fahrerflucht ist ein Zettel nicht ausreichend und hier soll das der Fall sein? Gerade wenn ich das andere Radl mitnehme halte ich eine Meldung bei der Polizei für verpflichtend. Zusätzlich zu einem Zettel.
Ja, das ist eine äußerst vage Sache und insofern sollte es nicht nur der beiläufige Rat sein es zu melden.
Zumal wenn ich anfange, dort vor Ort ein Schloß zu knacken und vermeintlich Aufsehen errege.
kann ich dich trösten interessiert in der stadt am hellichten tag niemand...
...stimmt. um so offener man es tut, um so eher wird es akzeptiert/normal empfunden. gab ja genug tv-berichte dazu.