Verkehrsverstöße: EU-weite Verfolgung
Die Luft soll dünner werden
Bei Verkehrsverstößen in EU-Ländern sollen Strafmandate über die Grenzen hinweg greifen. Im Prinzip ist das schon möglich. Die Regelung soll nun schärfer werden.
Quelle: dpa
Berlin/Brüssel - Wer im Ausland bei Rot über eine Ampel rauscht oder geblitzt wird denkt oft: Erstmal abwarten, ob der Bußgeldbescheid den Weg über die bürokratischen Grenzen schafft. Um schwere Verstöße im EU-Ausland besser ahnden zu können, will die EU nun den Datenaustausch verbessern.
Deutschland brachte am Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der die nationale Umsetzung in Gang bringen soll.
"Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Vergehens für einen auswärtigen Fahrer dreimal so hoch ist wie für einen einheimischen", sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kürzlich. Und fügte hinzu: "Viele scheinen immer noch zu denken, dass die Regeln für sie nicht mehr gelten, wenn sie im Ausland sind".
Dies soll sich nun ändern. Bis zum 7. November 2013 muss das EU-Gesetz in den Mitgliedsstaaten in Kraft sein.
Welche Daten sollen ausgetauscht werden?
Im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sollen ausländische Behörden folgende Daten elektronisch abfragen können: Kennzeichen und Marke des Wagens sowie Name, Adresse und Geburtsdatum des Halters.
Damit können sie dann ein «Informationsschreiben» an den Autobesitzer schicken, das den Verstoß samt der näheren Umstände nennt und die Geldbuße einfordert.
Vorgeschrieben ist die Sprache des Zulassungsdokuments des Kraftfahrzeugs - also bei Fahrzeughaltern in Deutschland ein Brief auf Deutsch.
Quelle: dpa
Um welche Verstöße geht es?
Die EU legt den Schwerpunkt auf acht sicherheitsrelevante Delikte. Darunter sind Tempoverstöße, Fahren ohne Gurt oder Schutzhelm, das Überfahren roter Ampeln sowie Alkohol, Drogen und Handy am Steuer. Falsch parken gehört nicht dazu. EU-weite Knöllchen sind seit 2010 möglich und sollen nun mehr Durchschlagskraft bekommen.
Experten bezweifeln, ob Alkohol am Steuer nachträglich ohne klare Beweise wie eine direkte Blutprobe vor Ort geahndet werden kann.
Soll der Halter oder der Fahrer belangt werden?
Laut Bundesverkehrsministerium soll nur der Fahrer, der die Verkehrsverstöße im Ausland tatsächlich begangen hat, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Die Halterdaten sollen nur benutzt werden, um den Verantwortlichen am Steuer zu ermitteln.
Wie geht es weiter?
Neben dem Bundesrat befasst sich auch der Bundestag mit den Plänen. Dabei geht es auch darum, dass deutsche Behörden Verkehrssünder im Ausland ausfindig machen können.
Unklar ist, welchen Aufwand dies für die 1267 Bußgeldbehörden in Deutschland bedeuten könnte. Genaue Zahlen, wie viele Delikte hierzulande auf das Konto von EU-Ausländern gehen, gibt es nicht.
Die Experten des Bundesverkehrsministeriums gehen nach Erfahrungen aus Thüringen davon aus, dass sie für etwa 20 Prozent der Tempoverstöße verantwortlich sind. Das wäre etwa zehnmal mehr als bisher geahndet wird.
Quelle: dpa
Ich habe in Ibiza Stadt ein Park Ticket bekommen, 65 Euro sollte das kosten. Wegen Flalschparkens.
Der Auto Vermieter meinte nur, ach müssen sie nicht bezahlen. So war?s dann auch. 😆
Da ist mal wieder ein Haufen Bla-Bla-Bla vom Verkehrsministerium.
Warum?
Weil wir in Europa unterschiedliche Rechtssysteme haben.
Beispiel:
Schon heute können Niederländer Bußgeldbescheide in Happy Germanien vollstrecken auf der Grundlage der Halterhaftung, d.h. das germanische Rechtssystem wird damit ausgehebelt.
Dafür ist sogar eine Abzockerstelle speziell eingerichtet worden.
Für Eintreibung aufgrund von Fotos vom hinteren Nummernschild.
Und brauchen dafür nicht einmal nachzuweisen, wer gefahren ist.
Nur zu kassieren, und zwar vom Halter.
Und deutsche Behörden schauen zu.
Was das Bundesverkehrsministerium behauptet ist aufgrund dieser Tatsache erstunken und erlogen.
Ich habe vor 6 Jahren auch Post aus der Schweiz wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bekommen und natürlich die Busse bezahlt, sonst hätten sie mich noch verzeigt.
Und dann liest man hier, dass man für die Zukunft plant.... blabla. Längst umgesetzt und in Kraft.
Können, oder dürfen?
Bei mir hätten die aber mit kräftigen Problemen zu rechnen und wenn deutsche Stellen gegen deutsches Recht handeln, dann gibts kräftig was auf die Pfoten.
Das glaub ich nicht, die hätten zwar gern die Halterhaftung ... ist aber nicht.
Von daher ist das Papier für die Tonne, was die Niederländer hierher schicken
Ist doch völlig OK. Ich finde das rumgemähre in DE sowieso unmöglich, von wegen Fahrer ermitteln und so. Wenn der Halter genug Tickets seiner Familienmitglieder kassiert hat, wird er dem Fahrer schon irgendwann mal einen Einlauf machen...
Und: Nur wer sich über die Regeln hinwegsetzt wird bestraft. Das vergessen die "Jammerheinis" hier gern.
Eine Vereinheitlichung ist hier aber auch schon lange überfällig.
Danke liebe EU, sonst ist wieder mal alles Fit bei euch?
Finde ich auch. Ich hätte gern eine Vereinheitlichung auf Basis der "Rechtssysteme" von Bulgarien und Ungarn.
MfG
roughneck
Wenn gewisse Subkulturen permanent Steilvorlagen für solche Initiativen liefern, darf man sich über den Brüsseler Aktionismus aber auch nicht wundern.
Ich find das deut. System super und will nicht wechseln, ich find's fair und das ist mir wichtig.
Im Moment geht es ja auch nur um eine europaweite Vollstreckung der Strafen für Verkehrsverstöße.
Daß dafür das jeweilige Recht des Staates gilt, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde und nicht das Recht des Staates, aus dem der Verkehrssünder stammt, versteht sich eigentlich von selbst.
Über den Brüsseler Aktionismus wundert man sich doch schon lange nicht mehr. Im Gegenteil. Kein Schwachsinn ist groß genug, dass man ihn den Brüsseler Eurokraten nicht zutrauen würde. Das ist eigentlich das einzig Erschreckende.
Das ein Staat ausländisches Recht, welches dem eigenen widerspricht, im eigenen Land durchsetzt, versteht sich imho nicht im geringsten von selbst. Im Gegenteil.
MfG
roughneck
Das deutsche Rechtssystem wird damit nicht ausgehebelt, denn dieses darf hier überhaupt nicht zur Anwendung kommen, da der Verstoß auf niederländischem Staatsgebiet begangen wurde, wo deutsches Recht überhaupt nicht gilt.