Auch bei Grün für Autofahrer: Straßenbahn hat Vorfahrt
Die Straßenbahn hat Vorfahrt²
Eigentlich gilt auf der Straße nicht das Recht des Stärkeren. Außer man trifft auf eine Straßenbahn. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgericht Hamm.
Hamm - Auch wenn die Ampel für Autofahrer Grün zeigt, hat eine Straßenbahn Vorfahrt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt (Az.: 7 U 36/17 OLG Hamm). Im konkreten Fall musste ein Autofahrer beim U-Turn die Gleise in der Straßenmitte überqueren. Seine Ampel zeigte für Linksabbieger Grün, dennoch erfasste ihn auf den Gleisen die aus gleicher Richtung kommende Straßenbahn. Das Auto wurde beschädigt, der 79-jährige Fahrer verletzt.
Für diesen Unfall war allein der Fahrer verantwortlich, entschied das Gericht. Er hätte trotz grüner Ampel erst die Straßenbahn passieren lassen müssen. Das gleichzeitige Grünlicht für Linksabbieger und die Straßenbahn ist laut dem Gerichtsurteil zulässig. Sicherer ist zwar eine Ampelschaltung, die das gleichzeitige Befahren der Gleise von Bahn und Auto verhindert, Anspruch darauf hat aber niemand. An der Unfallstelle wurde die Schaltung dennoch inzwischen geändert.
Quelle: dpa
Das entscheidende Detail fehlt. War die Ampel einfach nur für Linksabbieger Grün oder handelte es sich um eine Grün-Pfeil-Linksabbieter-Ampel? Denn an solchen ist ein "U-Turn" oftmals verboten.
Ach was lese ich, Quelle dpa. Was interessieren mich Details ...
Und wieso hat sie Vorfahrt im Quadrat?
YMMD! 😆
@Goify: Könnte an der StVO liegen. § 9 Abs. 3: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Usw.
als Linksabbieger ist man immer wartepflichtig, wenn man keine eigene Ampel hat.
Das mit der eigenen Ampel lässt sich recht problemlos lösen: https://www.google.de/search?...
Einmal die Woche ans Ladegerät und du hast immer grüne Welle.
😆
simmu
Im Bericht steht normales Grün. Also kein elektrischer Grünpfeil für Abbiegende. Dann war der Klagende wohl nicht sorgfältig genug.
"U-Turn": das war doch das mit Handbremse und 180°?
Da passt was nicht. Niemals würde die Straßenbahnampel der Straßenbahn grün geben, wenn zeitgleich der Autoverkehr über eine Linksabbieger-Ampel die freie Fahrt bekommt.
Egal, ob die Autos links abbiegen oder einen U-Turn (ein Wendemanöver) machen, in beiden Fällen werden die Gleise gekreuzt.
Ich vermute, dass in dem Satz das Wort "auch" fehlt. "Seine Ampel zeigte auch für Linksabbieger Grün." Also ein Vollfarbsignal ohne Pfeile.
Es wäre dann möglich, wenn die Straßenbahn auch links abbiegt und die Gleise für die Linksabbieger links von der Auto-Fahrbahn liegen. Dann gäbe es keinen Konflikt zwischen Straßenbahn und Linksabbieger, sehr wohl aber einen Konflikt zwischen Straßenbahn und Wendern.
Aber wie schon bemerkt: An solchen Kreuzungen mit einer solchen Ampelschaltung gehört das Wenden eigentlich verboten.
Die Antwort gibt Dir das Bild.
(Die Strassenbahn ist einfach größer,schwerer und kann nicht ausweichen.)
Reicht das ????
Soso, also ein Fall aus dem Landgerichtsbezirk Bielefeld, OLG-Bezirk Hamm.
Und weshalb versieht die werte MT-Redaktion diese Meldung dann mit einem Bild der Stuttgarter U2, die auf dem Weg nach S-Neugereut mit einem Opel (dazu mit dem identifizierbaren Kennzeichen LB TB 2161) kollidiert ist?
Steht auch "Symboldbild" drunter. Ähnlich wie "Serviervorschlag". 😉
doch , die strassenbahn bekommt sogar etwas zeitiger die freigabe der lichtsignalanlage , um eben dann schon im kreuzungsbereich zu sein damit der restverkehr die bahn direkter wahrnehmen kann
Mfg Kai