Ratgeber: Experten klären Verkehrsirrtümer auf
Die Wahrheit über neun weitverbreitete Verkehrsmythen
Rechtsfahrgebot, Nötigung durch Lichthupe oder Freihalten eines Parkplatzes: Irrtümer sind bei diesen Verkehrsfragen weit verbreitet. Experten lösen die Trugschlüsse auf.
Berlin - Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, innerorts sind nur 50 km/h erlaubt und in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft verstoßen Autofahrer gegen diese Regeln. Noch schlimmer wird es, wenn sie sich dabei im Recht wähnen. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC und Daniela Mielchen, Vorrstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), klären neun der bekanntesten Verkehrsirrtümer auf.
Mythos Nr. 1: Fahrradfahrer gehören nicht auf die Straße
Autofahrern würde es womöglich das Leben erleichtern: Doch Radler sind keineswegs zum Fahren auf dem Radweg verdammt. "Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße", sagt Markus Schäpe. Denn die sei schließlich für Fahrzeuge vorgesehen. Die Pflicht zur Nutzung des Radwegs ist eigentlich eine Ausnahme und gilt nur, wenn der mittels eines blauen, runden Schildes ausgeschildert ist. Diese Beschilderung darf aber nicht willkürlich erfolgen, erläutert Schäpe. "Nur wenn eine besondere Gefahr besteht, darf der Radweg ausgeschildert werden." In zahlreichen Fällen in den vergangenen Jahren mussten die Behörden die Schilder deshalb wieder abmontieren.
Mythos Nr. 2: Frühzeitig die Spur wechseln
Sei es wegen einer Baustelle oder weil sich eine zweispurige Fahrbahn planmäßig auf eine Spur verengt: Hier gilt beim Einordnen auf die verbleibende Spur das Reißverschlussverfahren. Vielen Autofahrern scheint aber nicht bewusst zu sein, wie man da genau vorgeht: "Viele Leute haben offenbar Angst, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden und wechseln viel zu früh.", sagt Gerhard von Bressensdorf. Dadurch werde der Verkehr auf der Spur, die weiterführt, unnötig aufgestaut. "Das Gesetz ist hier ganz eindeutig: Man wechselt die Spur erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens, der aufhört." Wer das richtig macht, zieht zwar oft den Ärger derjenigen auf sich, die früh wechseln, doch nur so wird der Verkehrsraum optimal ausgenutzt.
Mythos Nr. 3: Rechts überholen ist strikt verboten
Dass man mit dem Pkw innerorts auch rechts überholen darf, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Doch auch auf mehrspurigen Landstraßen oder Autobahnen ist das unter bestimmten Bedingungen erlaubt. "Zum Beispiel, wenn man in einer durchgehenden Kolonne fährt", sagt von Bressensdorf. Die Fahrzeugschlange auf der rechten Spur darf also an der, die auf der linken fährt, vorbeiziehen. Das gilt sogar unabhängig von der Geschwindigkeit. "Es muss aber eine Kolonne ohne Lücke sein", so von Bressensdorf. "Sobald die Schlange abreißt, gilt wieder Überholverbot."
Auch ein einzelnes Fahrzeug darf gelegentlich rechts überholen. "Aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt", sagt von Bressensdorf. Diese Werte hätten sich in der Rechtsprechung durchgesetzt.
Mythos Nr. 4: Lichthupe ist Nötigung
Man kennt das aus dem Rückspiegel: Ein ungeduldiger Autofahrer versucht, sich freie Bahn zu schaffen, indem er mehrfach aufblendet. Gerne wird da der Vorwurf der Nötigung erhoben. Oft zu Unrecht, wie Daniela Mielchen weiß. "Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird." Man darf also sogar hupen. "Nötigung wird daraus allerdings, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt", sagt Mielchen.
Mythos Nr. 5: Wer auffährt, hat Schuld am Unfall
Fährt ein Autofahrer einem anderen hinten auf, ist er tatsächlich meist der Schuldige. "Es gilt der Beweis des ersten Anscheins", erklärt Daniela Mielchen. Und der spreche dafür, dass der Hintermann zu wenig Abstand eingehalten hat, zu schnell oder unaufmerksam war. Wenn der Auffahrende nachweisen kann, dass der Vordermann beispielsweise eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat, kann ihn das entlasten. "Auch das Bremsen für Kleintiere wie einen Igel oder Frosch wird von Gerichten übrigens als grundlos eingestuft."
Mythos Nr. 6: Auf Autobahnen muss man stets rechts fahren
Meist, aber nicht immer gilt das Rechtsfahrgebot. "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder Autos fahren", erklärt von Bressensdorf. Grund für diese Regelung sei, dass man verhindern will, dass die Autos Schlangenlinien fahren müssen. "In der Praxis beobachten wir aber leider oft, dass die rechte Spur frei ist, die mittlere etwas voller und die linke ganz voll. So wird der Verkehrsraum viel zu schlecht ausgenutzt."
Mythos Nr. 7: Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken
Hartnäckig hält sich der Irrtum, man müsse nicht blinken, wenn man auf einer Vorfahrtsstraße abbiegt. Dabei gilt: Ob man blinken muss oder nicht, entscheidet die Fahrtrichtung. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen. "Selbst wenn Sie gar nicht anders können, als links abzubiegen, weil rechts etwa eine Einbahnstraße einmündet, müssen Sie blinken", sagt von Bressensdorf.
Mythos Nr. 8: Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten
Einen Parkplatz für den in Kürze eintreffenden Bekannten freizuhalten, das kann einem doch keiner verbieten. Oder? Der Gestzgeber sieht das anders. "Die Parklücke ist für Fahrzeuge da.", sagt Markus Schäpe. Insofern gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. "Man will das natürlich niemandem raten, aber als Autofahrer dürfte man sogar langsam auf den Fußgänger zufahren, um ihn zu veranlassen, die Lücke freizugeben", sagt Schäpe. Wer sich als Fußgänger dagegen wehrt, indem er sich etwa gegen das Auto stemmt, begeht eine Nötigung. Im Alltag sollte von beiden Maßnahmen abgesehen werden, damit solche Situationen nicht eskalieren.
Mythos Nr. 9: Auch auf Parkplätzen gilt rechts vor links
"Das ist wohl einer der größten Irrtümer überhaupt", sagt Gerhard von Bressensdorf. "Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss sich untereinander verständigen." Eine Ausnahme gilt nur auf Parkplätzen mit großen Verteilerstraßen, von denen kleinere Parkstraßen abzweigen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn ob eine solche Situation gegeben ist, kann man schwer erkennen. "Man ist in jedem Fall gut beraten, wenn man nicht auf seinem vermeintlichen Recht besteht. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme fährt man deutlich besser."
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Keines dieser 9 Punkte dürfte ein Mythos sein, alles Dinge die klar sein sollten...
+1
Wer dies für Mythen hält/hielt, der sollte lieber zu Fuß unterwegs sein.
Hier beginnt das Sommerloch, loch, loch, och,och ch,ch, h, h, vorsicht,
da kommt das Nächste....................
Der einzige Punkt, bei dem ich mir zumindest nicht 100% sicher gewesen wäre, ist das Rechts-Vor-Links auf Parkplätzen.
Wie sieht es denn aus, wenn an der Einfahrt zum Parkplatz das "Hier gilt die StVO"-Schild steht?
Und ab wann ist eine Verteilerstraße als solche anzusehen?
Konnte keinen Mythos ausmachen. Wenn da jetzt gestanden hätte: "Auf MT kommen gut recherchierte, fehlerarme Artikel.". Aber so ...
Wie verhält es sich eigentlich bei den Schilderbrücken, oftmals wird die Fahrspur schon mehrere Kilometer vor der Engstelle gesperrt. Eigentlich muss man ja bis zum Hindernis fahren, aber das rote Kreuz verhindert das ja.
Wenn die Spur gesperrt ist, ist sie gesperrt. Egal ob es ein Hindernisse gibt, die Spur darf nicht befahren werden.
Persönliche Meinung: Es ist echt Mist, schön wenn man drauf hingewiesen wird, aber drei Schilderbrücken vorher die Spur freihalten zu müssen und dann oftmals nicht mal mehr ein Hindernis zu sehen das nervt schon.
Obwohl Mythos 9 stimmt so nicht ganz. Das Gesetzt unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Parkplätzen. Öffentlichen Parkplätze können von jedem Autofahrer befahren werden z.B. ein Supermarktparkplatz, nicht öffentlichen eben nicht.
Auf öffentlichen Parkplätzen gilt daher die StVO, auch ohne ein Hinweisschild.
Auf nicht öffentlichen Parkplätzen bestimmt der Eigentümer die Regeln.
Das sind ja zwei paar Schuhe. Wenn man eine gesperrte Fahrspur benutzt, wirds auf jeden Fall teuer, wie hier kürzlich in MT zu lesen war. Warum die Spur gesperrt ist, spielt keine Rolle. Das andere ist das Einfädeln vor einer Einengung, da gilt nun mal dass bis zum Ende der Spur vorgefahren werden muss und dann nach dem Reißverschlußprinzip eingefädelt wird. Leider klappt das selten, weil offenbar vielen Fahrern diese Regel nicht bekannt ist.
Grüße vom Ostelch
Ob bekannt oder nicht, wer sich für intelligent hält, was ja mindestens 99.9% tun, der sollte selbst darauf kommen, dass es klüger ist bis zum Schluss zu fahren.
Verstehe nicht wovor die Leute angst haben, dass sie bis Weihnachten da stehen?
Das ist genauso wie mit der Hetze in Baustellen.
Ich spiele da gern immer das Pendel, welches dafür sorgt, dass die Schlange hinter mir nicht zum Stillstand kommt.
Während sich vor mir alle ständig einen Abbremsen, schließe ich, mit konstanter Geschwindigkeit, zum Ende der Baustelle immer sauber auf.
Gruß Thomas
Es ist paradox. Es hat sich wohl, in Unkenntnis der Verkehrsregeln, so eine Haltung etabliert, dass es unhöflich oder Drängelei ist, bis ganz nach vorn zu fahren und dort einzufädeln. Die, die schon früher die Spur wechseln und damit schöne lange Kolonnen produzieren, empfinden sich wohl als rücksichtsvoller. Denn wer an der Kolonne vorbei bis zum Einfädelpunkt fährt, wird als Drängler wahrgenommen und nur mit Widerwillen reingelassen. Dabei ist genau das ja regelwidrig.
Grüße vom Ostelch
Ich nütze auch immer das Reißverschlusssystem, klappt oft außer das ist Opa Wilfried der meint er müsse mich bremsen und nötigen dabei Mittelfingerzeigen dabei wechselt er selber die Spur obwohl eine Sperrlinie ist. Manchmal wünschte mir ich hätte eine Dashcam.
Meist sind es Frauen und Männer die nicht so oft fahren am schlimmsten ist es auf dem Beschleunigungsstreifen.
Viele Leute haben wenig Verständnis für solche Sachen aber das wichtigste ist das sie immer eine Sonnenbrille tragen 😆
Hallo,
aber so was von genau, ich fahre immer bis ganz vorn, passe mich der Geschwindigkeit an und rolle mit gesetztem Blinker in die Lücke, um dann mit Tempomat weiter zu fahren, etwas den Verkehrsfluss im Auge behalten und gut is.
In diesem Sinne.