US-Kanzlei gegen Volkswagen: Was die "Musterklage" bedeutet
Die wichtigsten Fragen zur neuen VW-"Sammelklage"
Die US-Kanzlei Hausfeld klagt gegen den VW-Konzern. Das Verfahren soll als Muster für alle Betroffenen des Diesel-Skandals dienen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Braunschweig/Berlin – VW-Kunden haben es nicht leicht hierzulande. Anders als in den USA können sie bislang nicht auf Schadenersatz hoffen, wenn ihr Auto mit dem Skandal-Diesel EA189 fährt. Wer seinen VW loswerden will, muss sich an den Händler wenden und gegebenenfalls einklagen, den Kauf rückgängig machen zu können. Mal klappt das, mal nicht.
Richter beurteilen bei uns stets den Einzelfall. Mit all seinen Besonderheiten. Sammelklagen wie in den USA gibt es nach deutschem Recht nicht. Und wenn die VW-Kunden ihr Verfahren gewinnen, dann läuft die Rückabwicklung nach Kaufrecht. Der VW-Besitzer darf sein Auto zurückgeben, bekommt den Kaufpreis erstattet, muss sich aber eine Nutzungsgebühr anrechnen lassen.
Mit einer neuen Klage soll nun alles anders werden. Das hofft die US-Kanzlei Hausfeld, die auf Verbraucherschutzklagen spezialisiert ist. Sie hat sich den Fall eines Eos-Fahrers ausgesucht, um ihn als eine Art „Musterklage“ durchzufechten. Das Verfahren läuft vor dem Landgericht Braunschweig. Am Ende soll eine Entscheidung stehen, auf die sich Kunden in ganz Europa berufen können.
Wie argumentieren die Anwälte?
Die Klage richtet sich nicht gegen einen VW-Händler, sondern gegen den VW-Konzern selbst. Weil VW Manipulations-Software in die Autos eingebaut hat, hätten sie nie zugelassen werden dürfen. Der Käufer des Eos habe daher „einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen“, sagte der deutsche Kanzlei-Sprecher Hausfelds der Nachrichtenagentur dpa. VW müsse das Auto zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Ohne Abzug von Nutzungsgebühren.
Hausfeld beruft sich dabei auf EU-Recht. Die europäischen Typgenehmigungen der betroffenen Fahrzeuge seien nie gültig gewesen, argumentieren die Anwälte. Die Rückrufe und das Software-Update würden daran nichts ändern. Das soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigen. Die Anwälte erwarten, dass das LG Braunschweig ihn anruft.
Die Argumentation ist nicht neu. Auch andere Kanzleien haben bereits Klagen gegen den Volkswagen-Konzern angestrengt, bei denen sie sich auf EU-Recht berufen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt nach eigenen Angaben bundesweit in „mehreren hundert Fällen“ EU-rechtliche Fragen für Mandanten überprüfen. Auch vor dem Landgericht Braunschweig sei eine solche Klage anhängig gewesen. Das Gericht wies sie jedoch ab. Demnächst beschäftigt sich im Berufungsverfahren das OLG Braunschweig damit.
Wie wird daraus eine „Muster-“ oder „Sammelklage“?
Anders als andere Kanzleien arbeitet Hausfeld mit my-right.de und wirbt über die Seite Klienten für die Klagen gegen VW. Betreiber des Portals ist die financialright GmbH, ein Hamburger Inkassounternehmen, das sich von VW-Käufern die Forderungen gegen den Konzern abtreten lässt. Die Anwälte würden so bereits mehr als 100.000 Autobesitzer vertreten, teilen sie mit.
Die „Musterklage“ des Eos-Fahrers ist insofern nur ein Auftakt. Wenn das Landgericht Braunschweig der Argumentation folgt, könnten weitere Ansprüche gebündelt von Hausfeld geltend gemacht werden. Zunächst will Hausfeld weitere Einzelklagen in München und Berlin einreichen.
Ein Muster für andere Fälle wird daraus, weil die Argumentation keine Besonderheiten berücksichtigen muss. Sie dürfte sich auf jeden Fall anwenden lassen, in dem ein Auto mit EA189-Motor vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde.
Was können VW-Besitzer erwarten?
VW-Fahrern, die ihre möglichen Ansprüche abtreten, verspricht my-right.de auf der Internetseite „bis zu 5.000 € Schadenersatz oder Rückkauf durch den VW-Konzern“. Woher die Summe von 5.000 Euro stammt, wird nicht klar. Die Anwälte empfehlen den Rückkauf, weil „der Wertverlust im Einzelnen noch nicht absehbar ist“. Nach ihrer Argumentation würden Autofahrer gegen Rückgabe des Autos den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Ein Risiko sei damit nicht verbunden, my-right.de geht auf eigene Rechnung und eigenes Risiko gegen Volkswagen vor. Und verlangt nur im Erfolgsfall eine Provision – in Höhe von 35 Prozent.
Was bedeutet das für Volkswagen?
Zunächst mal noch nichts. Das Landgericht Braunschweig hatte im oben erwähnten, ähnlichen Fall gegen den Kläger entschieden. Die nächste Instanz hat sich noch nicht damit beschäftigt. Hausfelds Ziel ist es jedoch, dass schon das LG den Europäischen Gerichtshof anruft, damit der eine Einschätzung abgibt.
Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH), wie von den Hausfeld-Anwälten erhofft, die Sichtweise bestätigen, dass die Skandal-Diesel nie auf die Straße hätten kommen dürfen, könnte es für den Konzern teuer werden. In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Autofahrer betroffen. Würde ein Großteil davon sich der MyRight-Klage anschließen, dürfte es um einen zweistelligen Milliardenbetrag gehen, wie Spiegel-Online schätzt. Für Volkswagen stünde dann die Pleite im Raum.
Wird VW jetzt verhandeln?
In den USA konnte Volkswagen Vergleiche mit den Behörden über Schadenersatzzahlungen erreichen. In Europa kommt so etwas wegen der anderen Rechtslage bisher nicht in Frage. Verbraucherschützer kritisieren das seit Langem und fordern, dass auch hierzulande ähnliche „Sammelklagen“ möglich gemacht werden sollen.
Ein Signal von Volkswagen, auch ohne rechtlichen Druck, über Entschädigungen in Deutschland zu verhandeln, gibt es bisher nicht. Zur neuen Hausfeld-Klage und dem Vorgehen der Kanzlei wollte sich VW bislang nicht äußern.
Quelle: Mit Material von dpa
Geniales Geschäftsmodell. Fehlen eigtl. nur noch irgendwelche Spam Mails dazu. das so ein Massengeschäft überhaupt legal ist? Das erinnert mich irgendwie an das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/RedTube-Abmahnaff%C3%A4re
Nur mit anderen Vorzeichen.
Es folgen nun hunderte höchst relevante Hater Kommentare, die an Intelligenz und Weitsicht nicht zu überbieten sind.
Ich fange mal an:
Better Call Saul 😆
Wenn ich das richtig verstehe, zielen sie auf die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Unmöglichkeit der Leistung nach 311a BGB?
und MotorTalk wird nicht müde mit der Pleiten-Keule zu winken, und das obwohl die Redaktion schon in einem anderen Beitrag (siehe Verlinkung) nicht den gewünschten Rückhalt bekommen hat.
So ist es.
Denn nur wer sich (Hausfeld) angeschlossen hat, kann eventuell mit Widergutmachung rechnen. Minus 35%.
Von selber bewegt sich da bei VW nichts.
Zitat: Würde ein Großteil davon sich der MyRight-Klage anschließen, dürfte es um einen zweistelligen Milliardenbetrag gehen, wie Spiegel-Online schätzt. Für Volkswagen stünde dann die Pleite im Raum.
Endlich! Hoffentlich schließen sich alle der MyRight-Klage an.
Und die 400.000 Österreicher sollen auch noch dazu kommen! http://www.oeamtc.at/.../...ezueglich-stickstoffoxide-nox+2500+1636997
Wiedergutmachung? Wofür? Dafür, daß man den Schaden durch Widerruf der Typengenehmigung selbst herbeiführt? Wo ist der bezifferbare Schaden für deutsche Käufer? US-Anwalt und Inkassounternehmen, großes Kino, dann lasst mal VW pleite gehen, spätestens nach diesem EuGH-Urteil hätte es sich dann zum Glück auch mit der EU-Pseudo-Demokratie erledigt, hätte also alles auch etwas Gutes...😉
Ja, an diese kleine Anekdote dachte ich auch sofort, nach dem Werbeaufruf der Kanzlei.
... und hier noch ein nettes Zitat: "Das Einzige, das ich von Anwälten verlange, ist, dass sie bei Sonnenaufgang wieder in ihren Särgen liegen."
Kann man sich ja hochrechnen. 2,6mio Fahrzeuge mal durchschnittlich 30.000€ (die paar Touaregs mit dem eher doppelten bis dreifachen Kaufpreis mal aussen vorgelassen, gibt ja auch betroffene Polos und die Mehrheit der betroffenen Fahrzeuge werden wohl Golfs mit Grundpreisen zwischen 17-25.000€ sein) kommt für mich auf 78.000.000.000 mal so als Hausnummer. Entspricht 2 Griechenlandrettungspaketen.
Sollte finanziell harter Tobak für VW sein, Hauptaktionär Niedersachsen und Deutschland würden aber wohl stark entlastend unter die arme Greifen denn eine Pleite wäre langfristig teurer (Arbeitslosengeld, fehlende Steuereinnahmen) ...
Interessant bei der Massenklage ist nur - das es für die Gebrauchtkäufer (und sei es nur ein Jahreswagen) nicht viel bringen wird, denn nach welcher Grundlage wird hier der Kaufpreis berechnet ... Oder gehts nur um den Listenpreis ? (Noch krasseres Minusgeschäft für VW, da ja auch Rabatte verteilt wurden), kriegt VW auch eingeräumt die Gewinnmargen vom Händler wieder einzukassieren?
Wie siehts mit Leasingfahrzeugen oder Finanzierten aus? Die gehören ja nicht dem Halter. Leasing geht wohl komplett leer aus (hat ja auch keine Verluste) und Finanzierung wird dann richtig kompliziert, die Fahrzeuge gehören ja bis zur Abbezahlung der VW Bank...
Ehrlichgesagt fände ich eine Pleite VWs eher zu viel da so auch die unschuldigen Arbeiter bestraft werden - andererseits finde ich die Kundenpolitik VWs gehört hochgradig bestraft - amerikanisches Recht hin oder her hätten sie es lieber als Strafzahlung an den Staat überwiesen statt den Kunden soviel Kohle in den Arsch zu pulvern. Als deutscher komplett leer auszugehen und zu einem motorschädigendem Update gezwungen zu werden ist auch nicht schön aber in anbetracht was VW den Kunden in anderen Märkten zahlt ist das blanker hohn. VW wäre gut daran gelegen eine Vergleichsaktion zu starten und ggf die alten Fahrzeuge wenigstens mit 70% des Neupreises anzurechnen beim Kauf eines neuen Fahrzeuges ... Kommen sie ggf billiger weg...
Irgenwie verstehe ich diese auf MT immer wiederkehrende Argumentation nicht.
Jeder würde schreien, wenn das Fahrzeug, das er teuer bezahlt hat, nicht die versprochenen Funktionen aufweist. Wenn der EA 189 statt 140 PS nur 100 PS leisten würde, wäre der Protest hier riesig. Aber wenn die versprochene Abgasreinigung nicht wie vertraglich vereinbart funktioniert, soll alles o.k. sein?
Ich fahre selbst keinen VW, aber auch ich werde geschädigt. Ich muss nämlich die Abgase dieser Motoren einatmen. Und ich mag es überhaupt nicht, wenn jemand versucht mich zu vergasen.
Man kann das gut in den USA beobachten, bin gestern den I-95 Richtung Orlando gefahren, alle paar Meilen Werbetafeln mit Anwälten die sich rühmen hart für das Recht zu kämpfen. Da musste ich mal wieder schmunzeln...Ist ja ein Big Business hier, eigentlich schon eine Klageindustrie.
edit
Jetzt kommen sie wieder alle, alle die sich gerne einen VW gekauft haben. Ein anderes Fabrikat sollte es nicht sein, der Nachbar sollte doch nicht denken...
Vollends zufrieden, Image, Verarbeitung, Qualität, naja, bis auf die paar Kleinigkeiten, aber ja, dieses Auto war die richtige Wahl, eindeutig. Bis...
Ja, bis das mit dem Diesel-Skandal angefangen hat und jetzt will man den großen Reibach machen... da muss doch etwas zu holen sein, also wenn´s bei den Amerikanern geht?!
Leute, ein Diesel ist per se eine Dreckschleuder, dank legaler Abschaltvorrichtungen zum Motorschutz (ich lach mich kaputt, ach nein, vielmehr ist´s zum Heulen) fahren im Moment (es ist kalt) vermutlich 90 % der Karren ohne wirksame Abgasreinigung. Danke. Über alle Hersteller hinweg, weil´s erlaubt ist.
Ihr spart 500 € Sprit im Jahr (weil Diesel subventioniert wird!), sonst hätte ihr euch doch die Karre nicht geholt (!), also hört doch endlich das Gejammer auf, spart Geld beim Fahren und Tanken und fahrt die Kisten einfach weiter.
Danke. 😊
Bitte diesen Schwachsinnsthread hier schließen. 😮