Polizei erwischt Ford Fiesta mit selbstgebautem "Kuhfänger"
Diese Wertungsprüfung kann er abschreiben
In der Umgebung von Erwitte übte ein 23-Jähriger mit einem Ford Fiesta das Rallye-Fahren. Ohne Zulassung, dafür mit "Kuhfänger". Jetzt drohen ihm schwere Konsequenzen.
Erwitte - Schon beim Foto muss man zweimal hinschauen. Sind das Teile einer Schrankwand, die da an der Front des alten Fiesta hängen? Nein, es scheint sich doch um an die Stoßstange geschweißte Metallträger zu handeln. Der Seitenspiegel hängt an ein paar Kabeln, Matsch bedeckt Fenster und Blech.
So griff die die Polizei Soest einen 23-Jährigen in der Nähe von Erwitte auf. Der junge Mann war mit dem Kleinwagen auf Feldwegen und in einer Kiesgrube unterwegs. Gültige Kennzeichen hatte sein Auto nicht. Nach Angaben der Polizei übte der Mann das Fahren im Rallye-Stil und dachte, dass dies auf nicht-öffentlichen Feldwegen erlaubt sei. Dass Teile der von ihm befahrenen Wege als öffentliche Straßen gelten, war ihm nach eigener Aussage nicht klar. Das Auto hatte er erst am Vortag von einem Bekannten erworben.
Zwei Anzeigen für den Hobby-Rennfahrer
Der Wagen wurde nicht stillgelegt. Nachdem die Polizei den Mann belehrt hatte, ließ dieser den Wagen mit einem Trailer zurück nach Hause schleppen. In der Nähe das Tatorts hielten sich Bekannte des Fahrers auf. Er beteuerte, diese seien nicht mit dem Auto gefahren.
Die Beamten veranlassten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Als Strafen drohen dem Fahrer jetzt Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Quelle: Pressestelle Polizei Soest
Früh übt sich gut.
Gleich kommen die leute die gegen dr. hatz gewettert haben, was hätte könnte würde passieren können.
Gut... das war sicher nicht das intelligenteste, was der Fahrer jeh gebracht hat, aber mit einer Freiheitsstrafe drohen, weil ein erwachsenes Kind etwas Spaß haben wollte finde ich dann doch fraglich. 🙄
Auch kein Geniestreich, diese Aktion, allerdings hat er scheinbar niemanden gefährdet und sich einsichtig gezeigt. Mal sehen, ob ein strenger Richter wieder mal ein Exempel statuieren will oder den Rallye-Amateur mit einer milden Strafe dazu anhalten will, sich vorher mal hinreichend zu informieren.
Dies gelesen:
... und dachte, dass dies auf nicht-öffentlichen Feldwegen erlaubt sei...
und das gedacht:
Warum überlässt so einer das Denken nicht einem Pferd, das hat den grösseren Kopf? 😜
Gruss
Steuerkatze
Es ist schwer heutzutage noch ein bisschen Spaß zu haben.
Na das Problem ist hier wohl nicht die Nicht-öffentliche Strasse, sondern, dass Teile davon eben doch öffentliche Strassen waren.
Sonst sollte das kein Problem darstellen - oder?
hier ist aber die Polizei in der Beweispflicht.
"das Teile der von Ihm befahrenen Wege als öffentliche Straßen gelten…."
Eine öffentliche Straße kann ein geteerter Feldweg sein, das ist richtig. Fährt er aber auf einem richtigen Feldweg, die NIE öffentlich sind, dann hat er kein Problem.
Blöd nur, wenn er den offiziellen Zufahrtsweg zur Kiesgrube genommen hat, und da kein Privatstraßenschildchen hing...
Eigentlich nicht.
Es ist nur schwer heutzutage gute Bildung genossen zu haben.
Verlässlich "nie öffentlich" ist höchstens der Weg ÜBER ein Feld, aber normale Verbindungswege "hintenrum" zwischen Dörfern sind eigentlich immer Wege von der Gemeinde. Und zudem gelangt man gar nicht auf diese Wege, ohne auch ganz offensichtliche Nebenstraßen mit StVO zu nutzen.
Das Ganze kann man nun so oder so sehen : OK, vielleicht war er noch ein wenig jugendlich drauf und wollte halt mal "Rally-Auto" spielen, wegen dem braucht nun wirklich niemand in den Knast zu kommen. Andererseits hat so eine Konstruktionsweise natürlich schon eine böse Wirkung, wenn tatsächlich mal ein Passant vors Auto kommt
Ist halt immer schwierig.......als ich knapp 15 Jahre alt war, hab ich mein Peugeot-Mofa auf knapp 100 km/h frisiert, wurde letztendlich erwischt und mußte 100 DM bezahlen, in zwei Raten. Da hätte theoretisch auch Alles Mögliche passieren können. Aber ich fand die Strafe und die Stillegung damals sogar schon recht fies. 😉
Willkommen im Land der Spaßbremsen und Regelerotiker.
Es droht niemand. Eine mögliche Rechtsfolge der Tat ist nun mal die Freiheitsstrafe. Das zu nennen, ist nur richtig. Dass niemand für solchen Kleinkram in den Knast wandert, ist ein anderes Thema.
Welcher wahre Petrolhead hat diese JugendSünden nicht auch begangen?😆
Doch natürlich. Wenn er den Wagen mit dem Trailer abgeholt hat, dann könnte er ihn auch mit Trailer hingebracht haben. Man darf seinen PKW auch ohne Umweltplakette in einer Umweltzone parken, sofern man ihn dahin bekommt ohne den Motor zu starten (Hebekran o.ä.).
Da der junge Mann niemanden gefährdet hat sehe ich da keine Ähnlichkeiten 😉