Audi: Ex-Manager in Deutschland festgenommen
Dieselaffäre: Erste Festnahme in Deutschland
In der Dieselaffäre um Audi gab es die erste Festnahme in Deutschland. Laut Medienberichten ist der Ex-Manager für die Abgaskontrollsysteme zuständig.
München - Bei den Ermittlungen gegen Audi in der Diesel-Affäre ist erstmals in Deutschland ein Beschuldigter festgenommen worden. Ihm werden Betrug und unlautere Werbung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft München II am Freitag bestätigte. Der Mann sei am Montag festgenommen worden und sitze in Untersuchungshaft. Wer er ist, welche Rolle er in der Diesel-Affäre spielt und was ihm genau vorgeworfen wird, wollte die Behördensprecherin nicht sagen.
Laut "Spiegel Online" und "Bild" handelt es sich um einen ehemaligen Manager der VW-Tochter Audi, der bis 2015 ein Team von Ingenieuren geleitet haben soll, das für die Abgaskontrollsysteme der Modelle für den US-Markt zuständig war. Gegen den 60-jährigen Italiener haben zudem die US-Behörden Strafanzeige gestellt. Sie werfen ihm Verschwörung zum Betrug und Verstöße gegen US-Umweltrecht vor.
Er soll Teil der Verschwörung gewesen sein, bei der der vorsätzliche Abgasbetrug und damit die Verletzung des Luftreinhaltegesetzes beschlossen und angeordnet wurde. VW räumte die Manipulationen nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden im September 2015 ein und musste bereits 22,6 Milliarden Euro an Rechtskosten zur Beilegung von Klagen in Nordamerika wegen der Affäre verbuchen.
Ermittlungen auf Europa ausgeweitet
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte Mitte März ein Verfahren wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung bei Audi eingeleitet. Dabei ging es zunächst um Abgas-Manipulationen in den USA, später wurde es auch auf Fahrzeugverkäufe in Deutschland und Europa ausgeweitet.
Während die strafrechtliche Verfolgung in den USA mit den Vergleichen auf Konzernebene beigelegt wurde, versuchen die dortigen Behörden weiter mit Nachdruck, persönlich Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Der nun ins Visier geratene Ex-Audi-Manager ist bereits der achte Mitarbeiter des VW-Konzerns, gegen den das US-Justizministerium Strafanzeige gestellt hat.
Einer wurde Anfang des Jahres in Florida verhaftet und wartet derzeit in Haft auf den Beginn seines Strafprozesses. Ein weiterer hatte im September 2016 ein Schuldgeständnis abgegeben und einen Kronzeugen-Deal ausgehandelt. Er befindet sich gegen Kaution auf freiem Fuß und erwartet seine Urteilsverkündung.
Keine Auslieferung an die USA
Die anderen vermutet die US-Justiz in Deutschland, von wo ihnen keine Auslieferung droht. Erst im Juni berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR, die USA hätten sie über die Polizeiorganisation Interpol zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben.
Ohnehin ist der Skandal, von dem weltweit rund elf Millionen Dieselwagen betroffen waren, für VW und Audi noch lange nicht ausgestanden. In Deutschland ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Betrug gegen fast 40 Beschuldigte. Daneben gibt es in Europa zahlreiche Klagen von Aktionären sowie zivilrechtliche Klagen von Autobesitzern. Bislang sträubt sich der VW-Konzern außerhalb von Nordamerika gegen Entschädigungszahlungen.
Quelle: dpa
Verstehe... Italiener.. den kann man ja ausliefern. Der Rest ist sicherlich "nicht auffindbar".
Der Rest ist durch Artikel 16 Grundgesetz erst mal geschützt.
Für den Italiener wird es eng.
Die brauchen nicht "nicht auffindbar" sein,siehe GG Art 16 (2)
Mich wundert nur, dass von den angeblich 6 durch Interpol zur Fahndung ausgeschriebenen VW-Mitarbeitern, keiner über die Suchfunktion gefunden werden kann.
https://www.interpol.int/notice/search/wanted
Das sind offenbar nur die "Most Wanted", sonst wäre die Liste unendlich. LOL
@ chitchat,
das Zietieren einzelner GG Artikel ist leider nicht Zielführend.
Laut Art.116 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Die anderweitige gesetzliche Regelung ist der Bezug auf das RuSTAG 1913.
§ 1 RuSTAG
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare
Reichsangehörigkeit besitzt.
Besitzt der guter Mann die Staatsangehörigkeit die Ihn schützen könnte ?
bora2004
Eben. So schwer kann das Verständnis der entsprechenden Gesetzestexte doch nun auch nicht sein...
Kein Grund, Spacken wie Winterkorn und Piëch nicht in Haft zu nehmen. Verdunklungsgefahr in einem schwerwiegenden Fall von Steuerhinterziehung wäre ein guter Haftgrund gewesen. Natürlich darf man nicht Monate vorher öffentlich Ermittlungen ankündigen. Wahrscheinlich war das dem Politfilz aber zu heikel, weil die vorher wüssten wie gespielt wird.
Wieso hat man eigentlich nicht gleich ein Foto und einen Steckbrief veröffentlicht? Bei der Beschreibung der personenbezogenen Merkmale ist eine Identifizierung im Falle des Falles doch recht einfach.
Weil der Verdächtige einen festen Wohnsitz hatte und nicht flüchtig war.
Es wäre diesbezüglich schon sinnvoll, wenn man die Frage nicht aus dem Kontext reißt.
Mit der Aufschrift:
WANTED!
Martin Wiko
Dead or alive!