Recht: Wann darf ich den Mehrzweckstreifen benutzen?
Diesem Zweck dient der Mehrzweckstreifen
Häufig findet man auf Bundesstraßen, abgetrennt von der Fahrbahn, einen Mehrzweckstreifen. Wann und wofür dieser genutzt werden darf, erklärt die Prüforganisation Dekra.
Stuttgart - Auf Bundesstraßen können Autofahrer häufig Mehrzweckstreifen sehen. Die 1,50 bis 1,80 Meter breiten Streifen sind durch eine Markierung beziehungsweise einen ununterbrochenen Strich von der Fahrbahn abgetrennt, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Die Bundesanstalt für Straßenwesen definiert einen solchen Bereich als "befestigten Seitenstreifen für die Aufnahme des Landwirtschafts-, Mopeds-, Rad- und Fußgängerverkehrs, der auch von haltenden Fahrzeugen benutzt werden kann". Aber dürfen ihn auch normale Autofahrer nutzen?
"Grundsätzlich ist das nicht erlaubt", sagt Dekra-Unfallexperte Andreas Schäuble. Dieser Streifen sei in der Regel nur Fahrzeugen mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung wie zum Beispiel Traktoren vorbehalten, um dem schnelleren Verkehr ein Vorbeifahren zu ermöglichen. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wenn plötzlich ein langsam fahrendes Fahrzeug vor einem auftaucht und man abrupt abbremsen muss."
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu in Paragraf 5: "Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden." Besagte Regelung gilt laut StVO allerdings nicht auf Autobahnen."Dessen ungeachtet kann es durchaus Situationen geben, in denen auch Autofahrer den Mehrzweck- beziehungsweise Seitenstreifen nutzen, dort anhalten oder ausweichen dürfen", verweist Schäuble auf wenige Ausnahmen. So zum Beispiel im Pannenfall, in speziell ausgeschilderten Baustellenbereichen oder zum Bilden einer Rettungsgasse, wenn dafür sonst kein anderer Platz zur Verfügung steht. Auf Autobahnen kann der Seitenstreifen auch durch automatische Verkehrsleitsysteme freigegeben werden, um so bei hohem Verkehrsaufkommen frühzeitig Staus zu vermeiden.
Wer allerdings den Seitenstreifen etwa bei Staubildung vor einer Ausfahrt als Abkürzung nutzt, dem droht laut StVO neben einem Bußgeld von 75 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.
Quelle: dpa
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Ich lese mal "Mehrzweckstreifen" und mal "Seitenstreifen".
In der deutschen StVO finde ich von diesen Wörtern aber nur "Seitenstreifen".
(Die österreichische StVO kennt aber "Mehrzweckstreifen".)
Liebes MT-Fachforum und -Fachjournalisten: wie wäre es, wenn man sich unter einer .de Webadresse auf bundesdeutsches Recht bezieht und bei evtl. Ausnahmen eindeutig darauf hinweist, dass es sich um ausländisches Recht handelt?
Sonst führt Ihr hier plötzlich Linksverkehr ein oder noch schlimmere Sachen. 😉
Alles schön und gut, nur kontrolliert das halt keiner. Manchmal hat man dadurch Probleme, sich ordnungsgemäß auf der Ausfädelungsspur einzuordnen, weil auf dem Seitenstreifen ein Fahrzeug nach dem nächsten vorbeischießt.
Den Part mit dem sicheren Überholen langsamerer VT (im Sinne der StVO), verstehen viele VT aber leider generell nicht, wenn man mal betrachtet wegen was für Tempounterschieden überholt wird und dafür entsprechend auch zu schnell gefahren wird.
StVO, Paragraph 5, Absatz 6 ist hierbei die Quelle der Wahl.
tomS, danke für den Hinweis. Es handelt sich in dem Artikel oben wohl tatsächlich um den Seitenstreifen und ich hörte das Wort "Mehrzweckstreifen" zum ersten mal und da es das Wort in Deutschland nicht gibt, vergesse ich es gleich wieder.
Standstreifen sagte man früher einst auch mal. Ich benenne ihn auch heute noch so.
Warum benutzen eigentlich die Rettungsfahrzeuge und Polizei in Staufällen nicht diesen Mehrzweckstreifen, sondern quellen sich durch eine oft nicht funktionierende Rettungsgasse?
Weil der Standstreifen für liegengebliebene vorgesehen ist.
Die Rettungskräfte würden dann dort ihren eigenen Stau eröffnen und hätten Schwierigkeiten in die Rettungsgasse rüberzukommen.
Moorteufelchen
Ich denke das "gilt nicht auf der AB" bezieht sich nur auf das mit dem Seitenstreifen. IMHO muss z. B. ein auf der AB fahrendes Fahrzeug mit 62km/h v_max (oder eines was wg. Motornotlauf auch deutl. <80km/h fährt) ab und an von der AB runter um die LKW durchzulassen, wenn gerade z. B. nur 2 Spuren/Fahrtrichtung und auf der linken LKW-Überholverbot.
notting
Wissen die Schwertransporte davon?
Mit einem großen Flügel einer Windkraftanlage oder 150 Tonnen Gasturbine im Gepäck ist es gar nicht so einfach, überhaupt mögliche Stellen zu finden. Ab und An ist dann halt Start und Ziel. Oder Ende des Lkw-Überholverbots. 😉
Aber Parkplätze und Rasthöfe sind auch Bestandteil der AB. Nur halt eine Nebenfahrbahn.
Ich glaube, keiner dreht dem den Hals um, der dort den schnelleren Verkehr vorbeilässt.
Ich hatte es mal als PKW mit AH dran, dass jmd. mit ca. 60km/h vor mit rumgegurkt ist (normaler PKW mit AH) und ich halt auf der Bundesstr. mit 2 Spuren/Fahrtrichtung wie z. B. LKW auch Überholverbot hatte. Hab auch schon im Bereich um Baustellen Traktoren auf der AB gesehen die gerade so dort fahren dürfen, also Vollgas knapp über 60km/h heißt...
notting
Darf man in Deutschland auf der BAB die Standspur dafür nutzen oder nicht? Eine eindeutige Regel gibt es dafür in Österreich: JA! In Deutschland gibt es hier eine eindeutige Regelung, nur wischiwaschi
Wofür sollte das nötig sein? Wenn alle in ihrer Spur möglichst weit nach außen fahren, passt auf einer BAB in der Rettungsgasse selbst das größte Einsatzfahrzeug gut und gerne durch. Es wird dir aber sicher niemand den Kopf abreißen, wenn du die Linie zur Standspur touchierst oder leicht überfährst. Schön wäre nur, würde überhaupt eine Rettungsgasse gebildet.