Recht: Wann darf ich den Mehrzweckstreifen benutzen?
Diesem Zweck dient der Mehrzweckstreifen
Häufig findet man auf Bundesstraßen, abgetrennt von der Fahrbahn, einen Mehrzweckstreifen. Wann und wofür dieser genutzt werden darf, erklärt die Prüforganisation Dekra.
Quelle: Picture-Alliance
Stuttgart - Auf Bundesstraßen können Autofahrer häufig Mehrzweckstreifen sehen. Die 1,50 bis 1,80 Meter breiten Streifen sind durch eine Markierung beziehungsweise einen ununterbrochenen Strich von der Fahrbahn abgetrennt, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Die Bundesanstalt für Straßenwesen definiert einen solchen Bereich als "befestigten Seitenstreifen für die Aufnahme des Landwirtschafts-, Mopeds-, Rad- und Fußgängerverkehrs, der auch von haltenden Fahrzeugen benutzt werden kann". Aber dürfen ihn auch normale Autofahrer nutzen?
"Grundsätzlich ist das nicht erlaubt", sagt Dekra-Unfallexperte Andreas Schäuble. Dieser Streifen sei in der Regel nur Fahrzeugen mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung wie zum Beispiel Traktoren vorbehalten, um dem schnelleren Verkehr ein Vorbeifahren zu ermöglichen. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wenn plötzlich ein langsam fahrendes Fahrzeug vor einem auftaucht und man abrupt abbremsen muss."
Quelle: Picture-Alliance
"Dessen ungeachtet kann es durchaus Situationen geben, in denen auch Autofahrer den Mehrzweck- beziehungsweise Seitenstreifen nutzen, dort anhalten oder ausweichen dürfen", verweist Schäuble auf wenige Ausnahmen. So zum Beispiel im Pannenfall, in speziell ausgeschilderten Baustellenbereichen oder zum Bilden einer Rettungsgasse, wenn dafür sonst kein anderer Platz zur Verfügung steht. Auf Autobahnen kann der Seitenstreifen auch durch automatische Verkehrsleitsysteme freigegeben werden, um so bei hohem Verkehrsaufkommen frühzeitig Staus zu vermeiden.
Wer allerdings den Seitenstreifen etwa bei Staubildung vor einer Ausfahrt als Abkürzung nutzt, dem droht laut StVO neben einem Bußgeld von 75 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.
Quelle: dpa
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Ich lese mal "Mehrzweckstreifen" und mal "Seitenstreifen".
In der deutschen StVO finde ich von diesen Wörtern aber nur "Seitenstreifen".
(Die österreichische StVO kennt aber "Mehrzweckstreifen".)
Liebes MT-Fachforum und -Fachjournalisten: wie wäre es, wenn man sich unter einer .de Webadresse auf bundesdeutsches Recht bezieht und bei evtl. Ausnahmen eindeutig darauf hinweist, dass es sich um ausländisches Recht handelt?
Sonst führt Ihr hier plötzlich Linksverkehr ein oder noch schlimmere Sachen. 😉
Den Part mit dem sicheren Überholen langsamerer VT (im Sinne der StVO), verstehen viele VT aber leider generell nicht, wenn man mal betrachtet wegen was für Tempounterschieden überholt wird und dafür entsprechend auch zu schnell gefahren wird.
StVO, Paragraph 5, Absatz 6 ist hierbei die Quelle der Wahl.
tomS, danke für den Hinweis. Es handelt sich in dem Artikel oben wohl tatsächlich um den Seitenstreifen und ich hörte das Wort "Mehrzweckstreifen" zum ersten mal und da es das Wort in Deutschland nicht gibt, vergesse ich es gleich wieder.
Standstreifen sagte man früher einst auch mal. Ich benenne ihn auch heute noch so.
Warum benutzen eigentlich die Rettungsfahrzeuge und Polizei in Staufällen nicht diesen Mehrzweckstreifen, sondern quellen sich durch eine oft nicht funktionierende Rettungsgasse?
Die Rettungskräfte würden dann dort ihren eigenen Stau eröffnen und hätten Schwierigkeiten in die Rettungsgasse rüberzukommen.
Moorteufelchen
notting
Wissen die Schwertransporte davon?
Mit einem großen Flügel einer Windkraftanlage oder 150 Tonnen Gasturbine im Gepäck ist es gar nicht so einfach, überhaupt mögliche Stellen zu finden. Ab und An ist dann halt Start und Ziel. Oder Ende des Lkw-Überholverbots. 😉
Aber Parkplätze und Rasthöfe sind auch Bestandteil der AB. Nur halt eine Nebenfahrbahn.
Ich glaube, keiner dreht dem den Hals um, der dort den schnelleren Verkehr vorbeilässt.
notting