Knöllchen-Panne in Köln: Kein Gnadenerlass durch Behörde
Doch keine Gnade nach Kölner Knöllchen-Panne?
400.000 Mal hatte die Stadt Köln nach einer Baustelle zu Unrecht geblitzt. 35.000 Verfahren wurden eingestellt, doch die Rückzahlung gezahlter Bußgelder ist schwierig.
Köln - Nach einer Blitzer-Panne in Köln wird die Lage unübersichtlich. Was die rund 35.000 noch nicht abgeschlossenen Verfahren betrifft, ist die Lage klar: Sie wurden bereits eingestellt. Doch viele Autofahrer hatten schon bezahlt und wollen ihr Geld zurück. Das geht nicht so einfach.
Was war passiert? Von Februar bis Dezember 2016 war auf der Autobahn 3 am Kreuz Heumar 400.000 Mal geblitzt worden. Wegen des Baus einer Lärmschutzwand war das Tempolimit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde heruntergesetzt worden - es fehlte jedoch das entsprechende Schild am Ende der Baustelle. Die Knöllchen waren also ungültig.
Am Montag hatte Köln mitgeteilt, dass sie sich mit der Bezirksregierung auf einen Gnadenerlass geeinigt habe, soweit es bereits bezahlte Tickets betrifft. Im Einzelfall sollte eine Erstattung geprüft werden. "Das geht nicht, wie sich das die Stadt Köln vorstellt", sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Bodo Klein, jetzt. Das Mittel des nordrhein-westfälischen Gnadenerlasses könne nur in besonderen Härtefällen angewendet werden und gelte auch nicht rückwirkend.
Laut Bezirksregierung gibt es aber eine Alternative für die Autofahrer, ihr Geld zurückzubekommen: "Natürlich kann jetzt jeder einen Antrag bei der Stadt stellen auf Wiederaufnahme des Verfahrens." Die Stadt Köln müsse diesen Antrag bewerten und entscheiden.
Die Stadt hatte allerdings zuvor erklärt, dass alle abgeschlossenen Verfahren rechtswirksam seien und nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit hohem Verwaltungsaufwand wieder aufgenommen werden könnten.
Quelle: dpa
Ich kann die Autofahrer verstehen, allerdings steht auf jedem Strafzettel und Bußgeldbescheid, dass die Bezahlung als Schuldeingeständnis gilt. Insofern ist man da - ja, ich weiß, es ist hart formuliert - selber Schuld. Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Ich wurde geblitzt obwohl ich das Tempolimit eingehalten habe. Ich fuhr nochmal an der Stelle vorbei um mich zu vergewissern, dass ich nichts falsch gemacht habe. Es stellte sich heraus, dass an der benannten Stelle ein Tempolimit für PKWs galt (100) und eines für LKWs (60). Der Blitzer hat einfach mal pauschal alle mitgeblitzt. Drei Wochen später bekam ich dann einen Bescheid. Ich habe nicht bezahlt und Widerspruch eingelegt. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Ist immer doof wenn sowas passiert, klar. Allerdings sollte man an der Stelle auch sagen: Überall wo gearbeitet wird passieren Fehler.
Und wenn es ein "Schwarzblitzer" war, bekommst Du Wochen später einen Bescheid, dass Du irgendwo zu schnell gefahren bist. Du kannst da nichts mehr prüfen. Wenn ich Betroffener wäre, würde ich die Stadt Köln (Was hat die auf Autobahnen zu suchen!!) ultimativ zur Rückzahlung auffordern. Gleichzeitig würde ich mit einer Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger kontern.
Es kann nicht sein, dass hier widerrechtlich Anzeigen erstattet werden und man dann auf "Gnade" hoffen muss.
In der Zeitung stand, dass nur 0,5 % mit tatsächliche wesentlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurden.
peso
344
Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
Wenn man schon unbedingt Gesetze zitieren will, dann sollten sie doch wenigstens annähernd etwas mit dem Fall zu tun haben. Ansonsten macht man sich nämlich selbst ganz schön lächerlich...
@Ascender
Ganz so einfach ist es nicht.
Welche Schuld haben die zahlenden Bürger jetzt eingestanden?
Antwort: Gar keine. Denn wie sich jetzt herausstellt, ist die Grundlage für jegliche Schuld gar nicht vorhanden bzw. die Schuld ist deutlich zu reduzieren.
Selbstverständlich kann man den Leuten jetzt vorhalten, sie hätten prüfen und Widerspruch einlegen können.....aber vielfach scheut man diesen Weg, weil der Verwaltungsaufwand (Einleitung eines Bußgeldverfahrens) deutlich höher ist als die die zu zahlende Strafe.
An dieser Stelle MUSS der Kämmerer die Beträge allerdings auskehren, da zu Unrecht (zuviel und auf falscher Grundlage) vereinnahmt. Fehler kann man machen, aber man sollte sie auch korrigieren. Dass es nun schwierig ist, die Kohle mangels Bankdaten zurückzugeben, ist nachvollziehbar. Müssen sich die Leute eben melden, automatisch geht da nix.
"es fehlte jedoch das entsprechende Schild am Ende der Baustelle. Die Knöllchen waren also ungültig."
unschuldig waren die wohl alle nicht! zu schnell ist zu schnell ...... haben halt nur glück das einer sich das schild ausgeliehen hat :-)
Die Stadt kann da nix zurückgeben, die Verfahren sind abgeschlossen, ergangene Bescheide rechtskräftig. Die Betroffenen hätten im Verfahren Ihre Zweifel anmelden müssen. Und wie bereits im Text erwähnt, eine Wiederaufnahme dürfte hier wohl scheitern, da werden etwas höhere Ansprüche gestellt als wenn jemand ein paar Euro zu viel zahlen musste...
Auf Köln kommt eine Klagewelle zu. Mit Sicherheit...
Weil Das nun so durch die Medien gegangen ist, werden sich Das Einige nicht bieten lassen.
Ich bezweifel sehr stark, dass aufgrund falscher Gegebenheiten, die ganzen Verfahren rechtswirksam sind. Beruhen schließlich auf falschen Tatsachen...
Aber da sollen sich die Gelehrten drum kümmern. Recht haben, und recht bekommen ist immer was Anderes. 😉
Grüße...
Es gibt hier keine Rechtfertigung.
Was hier abgelaufen ist, das ist fortgesetzter bandenmäßiger Betrug im Amt, und Amtsmißbrauch.
Mir kann keiner erzählen, das sei ein Versehen gewesen.
Betroffene sollten Strafanzeige erstatten, und den Staatsanwalt, der das möglicherweise nicht verfolgt weil eine Krähe der Anderen die Augen nicht auskratzt, den sollte man dann auch gleich anzeigen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde los lassen.
Es ist einfach unerhört, was hier abgelaufen ist, und da ist es unerheblich, ob sich Betroffene naiv sich auf die faulen ans Kriminelle grenzenden Ausreden einlassen oder nicht. Diese Beamten und ihre Helfershelfer haben auch keinerlei Skrupel, den Bürger bei Nichtbezahlung ins Gefängnis zu bringen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn! Besonders beim Kölner Regierungspräsidenten, der kriminelle Aktivitäten hinter Gesetzestexten verstecken will. Merkel hat vorgeführt was Gesetzesbruch ist, jetzt meinen sie alle es ihr nachmachen zu können.
Mit Sicherheit nicht. Der Streitwert dürfte in den allermeisten Fällen in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Rechtsstreites stehen, vor allem in Anbetracht der äußerst geringen Erfolgsaussichten.
Tecci: Rechtskräftig vllt., aber noch nicht verjährt. Im Steuerrecht gibt es Berichtigungsvorschriften auf Grund neuer bzw. nachträglich bekanntgeworden Tatsachen. Ebenso gibt's es Berichtigungsvorschriften wg. offenbarer Unrichtigkeiten bei sonstigen Verwaltungsakten. Die greifen auch bei Bestandskraft. Kann mir nicht vorstellen, dass es keine entsprechenden Vorschriften bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren geben soll. Das würde dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit widersprechen.
Ich kenne den Blitzes und fahre da mindestens 1 x in der Woche vorbei. ..auch zu Zeiten der erwähnten Baustelle.
Daher hier meine Einschätzungen:
1. Im der Baustelle war auf 60 beschränkt, über eine Länge von mehr als 2 km. Die Schilder mit 60 haben sich immer wieder wiederholt.
2. Der Blitzes ist, wie auf dem Foto zu sehen, fest installiert.
3. Nach Ende der Baustelle gab es zu keinem Zeitpunkt der baulichen Maßnahme und eingerichteten Baustelle eine eigens eingerichtete Aufhebung der Begrenzung.
4. Der Blitzer folgte ca 50 Meter nach Ende der Baustelle. Der Blitzes ist eingerichtet, weil kurz danach die dreijährige Fahrbahn auf 2 Spuren zusammen läuft und eine langgezogene, scharfe Rechtskurve folgt, bevor ca 300 Metwrweiter eine weitere zweistufige Autobahn zugeführt wird.
5. Für meine Begriffe, und so habe ich es 1988 in der Fahrschulen gelernt, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis ein dafür vorgesehenes Schild diese aufhebt oder man die regulierte Fahrbahn durch abbiegen oder abfahren verlässt.
Leider ist es besonders in NRW usus erst gar keine Schilder zum Aufheben von Geschwindigkeitsbegrenzung aufzustellen....meistens.
6. Durch Bezahlung der Ordnungswidrigkeit / Bußgelder wird der Akt rechtskräftig. Ob es Regeln gibt, die bei vorliegen falscher Tatsachen, diesen Akt trotz Rechtskraft "rückgängig-machbar" machen, weiss ich nicht. Sollte aber so sein da es sich nach meinem Empfinden um ungerechtfertigte Bereicherung seitens des Staates handelt.
7. Der zuvor zitierte GesetzesText bzgl ungerechtfertigten Verfolgung bezieht sich in erster Linie auf Strafverdolgung. Hier handelt es sich aber um Bussgelsachen, die von dem Paragraphen noch abgedeckt wären. Aber Ordnungswidrigkeiten sind durch den Text nicht abgedeckt. Also aufpassen wenn man wegen unüberlegtem Handeln nicht wegen Übler machende belangt werden will.
Meine Einschätzungen:
a) die Geblitzten hätten sich nicht darauf verlassen dürfen das die Begrenzung sich von alleine auflöst. Danach kommen 3 verschiedene Gefahrenquellen die eine weitere Beschränkung rechtfertigen
b) Die Strassenbehörden, insbesondere in NRW, sollen endlich auch flächendeckend Schilder aufstellen, die klar signalisieren, ab wann die Begrenzung vorbei ist.
c) Alle frustrierten Mecker-Onkel, die hier über Merkel, andere Politiker, den Staat und Behörden abkotzen, sollten lieber in die AfD eintreten oder an Pegida-Demos teilnehmen und den dortigen Verantwortlichen vor die Füße kotzen....aber bitte nicht hier im Forum. Behaltet Eure bornierte Scheiße für Euch!!! Ich kann's nicht mehr hören....
Die Verfahren sind abgeschlossen. Ende, Aus, Micky Maus. Das hat auch was mit dem Prinzip der Rechtssicherheit zu tun. Die einzige Möglichkeit wäre die Wiederaufnahme. Was davon zu halten ist, wurde bereits erläutert.
Evergrey ich weiß ja nicht welches Foto du dir angesehen hast, aber auf dem Foto sieht man ganz bestimmt NICHT, dass der Blitzerfest installiert ist 😉
Man sieht lediglich den Blitzer. Wie er montiert ist, sieht man allerdings nicht. Es kann genauso gut ein Mobiler Blitzer sein der zwischen oder an der Leitplanke Befestigt wurde.