Notarzt Alexander Hatz: Strafbefehl zurückgezogen
Dr. Hatz wird nicht bestraft
Ein bayrischer Notarzt sollte wegen Nötigung bei einer Einsatzfahrt den Führerschein abgeben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Strafbefehl zurückgenommen.
Ingolstadt – Deutschlands wohl bekanntester Notarzt heißt Alexander Hatz. In der vergangenen Woche berichteten viele Medien über den 51-jährigen. Ihm drohte nach einer Rettungsfahrt ein Fahrverbot. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Antrag auf Strafbefehl jedoch zurückgenommen. Das berichtet das Online-Portal der „Augsburger Allgemeine“ (AA).
Strafbefehl zurückgenommen: Verurteilung sei „nicht zu erwarten“
Was war passiert? Im April 2014 fuhr Hatz mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz. Ein bayrischer Autofahrer kam Hatz entgegen und fühlte sich genötigt: Er habe stark abbremsen und ausweichen müssen. Deshalb zeigte er Hatz an. Der sollte seinen Führerschein für sechs Monate abgeben und 4.500 Euro Strafe zahlen.
Das sorgte bundesweit für Aufregung. Innerhalb einer Woche unterschrieben mehr als 200.000 Menschen eine Online-Petition, die den „Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz“ forderte. Auf MOTOR-TALK diskutierten Nutzer in 267 Kommentaren über den Fall. Für die meisten war die Reaktion der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben. Darin steht: „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der (…) Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.“ Zu dieser Entscheidung habe vor allem die Schilderung des Vorganges durch Hatz geführt.
"Wie eine Welle"
Im Gespräch mit MOTOR-TALK freut sich Hatz über die Unterstützung aus dem Netz. „Es war wie eine Welle, die über uns hereingebrochen ist“, sagt der Notarzt. „Mit so viel Hilfe haben wir überhaupt nicht gerechnet.“
Eine gefährliche Situation habe es bei seiner Fahrt im April 2014 nicht gegeben. Der Vorfall ereignete sich laut Hatz auf einer gut einsehbaren Geraden.
Hatz und sein Anwalt hätten erst im Dezember 2014 vollständige Einsicht in die Akten erhalten. Der Strafbefehl sei bereits fünf Tage vorher ausgestellt worden. „Nach meiner Schilderung der Ereignisse wurde der aber zurückgezogen.“ Damit komme es nicht zu einer Verhandlung. Geldstrafe und Fahrverbot seien vom Tisch.
Quelle: Augsburger Allgemeine
Das dritte Thema zu dem Ereignis.
Naja, das wäre ja auch eine Unverschämtheit gewesen, wenn er verurteilt worden währe.
"Niemals empört etwas mehr als Ungerechtigkeit.Alle anderen Übel die wir ertragen sind nichts dagegen."
Geil dass jetzt unbeteiligte Leute Anhand eines Presseberichtes über die Höhe des Strafmaßes entscheiden dürfen.
Was genau passiert ist und die Anhörungen der Beteiligten braucht es in Zukunft nicht mehr.
aber im Motortalk steht doch das er seinen Führerschein verloren hat
"Notarzt verliert Führerschein wegen Einsatzfahrt"
🙄
Es freut mich, daß die Angelegenheit doch noch so unspektakulär ausgegangen ist.
Aber mal ein Wort an MT:
Eure Headline in einem anderen Artikel zu(eine)m Urteil war als unumstößliche Tatsache eines Urteils ausformuliert.
Jetzt müßt ihr wieder zurückrudern
Sagt mal ihr wollt doch nicht ewig-und-2o-Jahre bei MT Internetjournalismus mit Dreitages-Lesens- / Lebensdauer machen. Selbst unseriöse Zeitungen formulieren ihre Headlines seit einigen Jahren als Frage. Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand mit der hier oft gelesenen Berichterstattung mal bei der FAZ, Focus, Stern, Spiegel oder der Welt landet.
Volle Zustimmung 😊
Das Gesetz sollte auch für Notärzte gelten.
Welches Gesetz?
Und das, wo praktisch keiner am Tatort war. Faszinierend, welch' rasche Wendung Dinge nehmen.
cheerio
Die Staatsanwaltschaft hätte nach nochmaliger Prüfung entschieden das Verfahren einzustellen, da sich keine eindeutige Beweislage ergeben hätte, natürlich völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten. 😆
Andere Stimmen behaupten, die Staatsanwaltschaft hätte einen deftigen Rüffel aus München bekommen, angesichts der zweifelhaften, haarsträubenden Anklage.
Ist das MT-Rekord? Drei (!) Meldungen mit je einem Thread zu einer Geschichte.
Gruß Michael
Das erste, was ich gemacht habe, nachdem ich in Bayern meinen Wohnsitz angemeldet hatte, war, in die Partei einzutreten. Die beste Investition meines Lebens.
Wird gerade richtig lächerlich, was da passiert.
Ein Notarzt sollte mit Sicherheit Sonderrechte haben.
Aber, es darf trotzdem nicht sein, dass der beim Überholen andere gefährdet.
Wenn die Aussage stimmt, dass der entgegenkommende Autofahrer abbremsen musste und neben die befestigte Straße ausweichen musste, weil der Notarzt auf seiner Spur trotz Gegenverkehr überholt hat, so ist eine Strafe für den Notarzt durchaus gerechtfertigt.
Was wäre passiert, wenn das z.B. eine alte Oma gewesen wäre, die nicht so geistesgegenwärtig nach rechts neben die Straße ausgewichen wäre? Hätte es dann einen Frontalzusammenstoß gegeben?
Was jetzt noch viel lächerlicher ist, ist der Einknickt der Staatsanwaltschaft, nur weil Proteste aus dem Netz kommen.
keiner im Netz hat die Situation gesehen. Keiner hat einen der beteiligen angehört.
Trotzdem meinen alle, die Situtation beurteilen zu können.
In diesem Fall das Strafgesetz. Die Presse hat das zu erstickende Kind hervorgehoben und schon gingen die Couchpotatoes auf die Barrikaden. Ich will hier explizit keine Schuldfrage klären, nur sollten auch in solch einem Fall die gängigen Maßstäbe angesetzt werden. Kann ja gut sein, dass im anderen Auto Knöllchenolaf oder wer auch immer saß.