VW: Gutachten analysiert Rechte von Kunden mit Skandaldiesel
Drei Prozent Mehrverbrauch gelten als Sachmangel
Bis Ende 2016 will VW bei allen betroffenen Dieselmotoren nachgebessert haben. Sollten die Fahrzeuge danach deutlich mehr Sprit verbrauchen, dürfen die Kunden unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wolfsburg - Volkswagen kann im Diesel-Debakel mit dem geplanten Rückruf laut einem Gutachten womöglich nicht alle Probleme aus der Welt schaffen. Sollten die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen als vorher oder "reduzierte Fahrleistungen" bringen, könnten die VW-Kunden das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern. Das geht aus einer juristischen Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag hervor, die die Grünen in Auftrag gegeben haben. Das Gutachten lag der Deutsche Presse-Agentur am Freitag vor, nachdem der "Spiegel" vorab darüber berichtet hatte.
Schon ein erhöhter Verbrauch von nur drei Prozent könne dabei einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme juristisch gesehen eine "erhebliche Pflichtverletzung" infrage, die sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige. Zudem seien auch Schadenersatzklagen denkbar.
... aber nur wenn die Gewährleistung noch gilt, schätze ich mal?
notting
PS: Dass der Spritverbrauch nach NEFZ getestet wird, ist ja klar, bevor einer kommt "Fast alle Autos brauchen mehr als angegeben!").
Wenn die Meldung inhaltlich die Aussagen des Gutachtens wiedergibt, reduziert sich der sachliche Inhalt des Gutachtens nach dem Streichen der Formulierungen "unter Umständen", "womöglich", "sollte, dürfte, könnte" auf nahezu Null.
MfG
roughneck
Ach da wird der Kunde dann den Standart- Spruch bei VW hören...."Stand der Technik" und Keiner wird wirklich widersprechen können..😆
Glaubt hier wirklich einer, das VW ernsthaft entschädigt?
KUM
Dann basteln die die Autos eben so um, daß sie zwar nicht mehr verbrauchen, aber dafür weniger Leistung haben ^^ Das kann man dann als "normale Streuung" abstempeln...
VW konnte sich bisher immer prima rausreden und das können die auch jetzt. Die machen jetzt ein paar Milliarden Euro Verlust, das kann aber auch abgefangen werden und dann geht es weiter wie gehabt... bis zum nächsten Skandal (jetzt muß man ja besonders stark sparen!) und dann geht das wieder von vorne los...
Wie will man so einen Mehrverbrauch denn beweisen? Dann müsste man ja jetzt schon ein Gutachten einholen und dann noch mal eins nach dem Update (sofern denn eins kommt).
Was willst Du denn da beweisen? Da wird dann ein NEFZ-Test gemacht und dann weiss man, was das Fahrzeug verbaucht.
Mit individuellen Verbräuchen kann man eh nix beweisen.
Leider ist das deutsche Gesetz bei sowas natürlich pro dem Hersteller... wo kämen wir den dahin wenn wir entsprechende Gesetze wie in den Staaten hätten...
Da bleibt nur eines... keine Produkte mehr von diesem Gurkenverein...
So ist es! Man wird EINEN Wagen pro Modell nach den Veränderungen testen (NEFZ) und das gilt dann. Denke ich zumindest... oder man erwartet, daß die Leute selbst nen NEFZ-Test an ihrem Wagen machen lassen - dann werden natürlich wenig Beschwerden eingehen. Die Lösung für VW!
Sag ich doch ^^
Hatte einen VW (T4 VR6) und das reicht mir! Liegt nicht nur daran daß die Karre so oder so ein Griff ins Klo war, sondern die Aussage von VW selbst, daß es völlig normal ist, wenn nach 125.000 km die Steuerkette hinüber ist und nach 200.000 km das ZWEITE Getriebe... alles normal! Bei denen gehören solche Sachen zu den normalen Verschleißteilen wie Bremsen oder Scheibenwischer!
3% = Sachmangel? Hat da jemand mal nachgerechnet? Bei 6l/100km geht es um eine Abweichung von ~0,2l/100km - das geht doch im Messfehler bzw. Serienstreuung unter.
Abgesehen davon, Sachmangel heißt IMHO nicht unbedingt Kaufvertragrückabwicklung, sondern vielleicht nur eine Kaufpreisminderung. Bei o.g. Beispiel reden wir bei 100Tkm von ~300 EUR (bei 1,5 EUR/l).
Eigentlich ist es ganz einfach. Momentan leistet so ein VW 2,0 TDI mit 110PS um die 130PS. Nach dem Update sind es dann eben die 110PS die der Kunde bezahlt hat und der Verbrauch passt auch noch.😉
Ernsthaft? Kann ich mir kaum vorstellen...
Das Kernproblem ist, dass die Händler Ansprechpartner sind. Wer also vom Kauf zurücktreten will/darf, kann nur den Händler in Regress nehmen, nicht aber den Hersteller. Ob der Händler seinen Schaden bei VW erstattet bekommt?
3 Jahre nach BGB? Und! Nach einer bestimmten Zeit hat der Käufer den Sachbeweis zu erbringen. Good Luck.
Die Politik wird schon aufpassen, daß der Endkunde VW nicht zu sehr "schädigt"