Deutsche Umwelthilfe verliert Rechtsstreit gegen VW
DUH darf keine VW-Abgaswerte veröffentlichen
Die Deutsche Umwelthilfe unterliegt im Rechtsstreit gegen VW über die Veröffentlichung von eigens ermittelten Abgaswerten eines VW Golf. Die DUH kündigte an in Berufung zu gehen.
Düsseldorf - Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung der 12. Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte. Damit bestätigte das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung.
Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.
Dass zukünftig im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden soll, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, umgehend Berufung einzulegen.
"Die Berufung ist notwendig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattung zu verhindern und uns einzuschüchtern nehmen wir nicht hin", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer Mitteilung. Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw durchzuführen.
Quelle: dpa
Das ist ja ungeheuerlich. Dieser Maulkorb durch ein deutsches Gericht geht ja mal nun gar nicht. Ich kritisiere hier nicht VW, sondern die deutsche Justiz.
Man ist ja schon einiges durch das Zensur-Gesetz von Maas gewohnt, aber dass man seine Messwerte nicht mehr veröffentlichen darf, allerhand.
Hatten wir das Thema nicht schonmal?
Na prima, dann gehen der saubere Herr Resch und seine "Umwelthilfe" eben in die Berufung...
Einfach nur peinlich für unsere Justiz in einem angeblichen Rechtsstaat 😮🙄🙁
Grundgesetz Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Eine Meinungsäußerung darf verboten werden, wenn ansonsten ein Schaden für einen anderen Menschen oder die Gesellschaft entsteht.
Hier geht es um eine Tatsachenbehauptung und nicht um eine Meinungsäußerung. Die Tatsachenbehauptung der DUH, der getestete VW Golf habe die gesetzlichen Abgas-Grenzwerte nicht eingehalten, ist falsch.
Die von VW angegebenen Abgaswerte sind wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden und erfüllen die gesetzlichen Grenzwerte.
Daher darf die DUH nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte.
Wie gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Die Formulierung muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. "Die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte."
Entschuldigung? Der Scheiss-Laden hält die gesetzlichen Abgas-Grenzwerte nicht ein, sobald man sich Abseits von festgelegten Zyklen bewegt. Das Landgericht leistet hier bewusst Beihilfe zum Rechtsbruch, unterstützt die Kriminellen und behindert diejenigen, welche Anzeige erstatten.
Man braucht nicht auf einen Erdogan oder einen Lukaschenko schimpfen, wenn in unserem eigenen Lande Kapitalverbrecher mit Hilfe staatlicher Stellen schalten und walten lassen wie sie wollen.
Für EURO5 sowie EURO6a, EURO6b und EURO6c gibt es keine gesetzlichen NOx-Grenzwerte für den Realbetrieb.
Sorry, aber abseits der festgelegten Zyklen gibt es (noch) KEINE gesetzlichen Abgasgrenzwerte...
Egal. Wie soll man da virtuell mit dem Fuß aufstapfen und es Wolfsburg mal so richtig zeigen?
Erschreckend wie viele Benutzer nicht differenzieren können, die deutsche Umwelthilfe darf ihre Messwerte selbstredend veröffentlichen und dazu auch eine Meinung abgeben. Es ist nur verboten und war auch nie erlaubt, falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Dies war auch niemals und wird auch niemals durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Derzeit gelten gesetzliche Grenzwerte nur auf dem Prüfstand und diese gesetzlichen Vorgaben hat die deutsche Umwelthilfe missachtet und zu Recht vor Gericht verloren. Es ist unredlich, wenn man von den gesetzlichen Normen abweicht um daraus einen Vorwurf herzuleiten, der genau auf diese gesetzlichen Grenzwerte abzielt.
Gerade beim Thema Volkswagen gibt es eine emotionale Verwicklung von vielen Benutzer, insbesondere gegen den Konzern. Da geht leider oftmals jegliche Objektivität verloren und man vermischt verschiedene Sachverhalte in unzulässiger Form miteinander.
Leider muss man auch immer wieder daraus hinweisen, dies ist kein Versuche den Betrug des Volkswagenkonzerns schön zu reden oder zu relativieren. Es ist jedoch Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat, dass jeder einen unvoreingenommenen Prozess erhalten kann.
Scramble: 1 + ( einfach nur peinliches rumgehacke )
Was sollen wir mit den, inzwischen jedem nur minimal autoaffinen Mitbürger bekannten, Grenzwerten? Die Grenzwerte wurden bisher allein auf dem Prüfstand ermittelt und die Methode der deutschen Umwelthilfe ist schlichtweg ungeeignet um ein überschreiten der Grenzwerte auch nur im entferntesten zu beweisen. Zukünftige Grenzwerte berücksichtigen auch die Emissionen im realen Fahrbetrieb, allerdings erst ab dem 1.9.2017 und bisher gelten sie noch für kein einziges Fahrzeug!
Das ist zwar alles korrekt, ich sehe das aber direkt in Konflikt mit der Norm.
Demnach müssten rein vom Gesetz her die meisten Thermofenster (siehe Opel, FCA, BMW, etc.) illegal sein.