Elektro-Scooter bald legal - Regeln zu kompliziert?
E-Tretroller brauchen ein Versicherungs-Kennzeichen
Elektro-Tretroller sollen spätestens Anfang 2019 legalisiert werden. Der TÜV kritisiert: Die geplante Verordnung stellt zu hohe technische und rechtliche Anforderungen.
Berlin - Eine Viertelstunde zum Bäcker oder zur Bushaltestelle laufen? Viele nehmen da lieber das Auto. Kleine Elektro-Scooter sollen das überflüssig machen. Nach langer Vorbereitung dürfen sie bald offiziell auf die Straße: Die Tretroller mit Elektromotor und Akku. Eine entsprechende „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ komme „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“, kündigt das Bundesverkehrsministerium an.
Zwar sieht man die Elektro-Tretroller schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlt den Kleinstfahrzeugen.
Deshalb beschlagnahmte allein die Berliner Polizei in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 70 Euro. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektro-Tretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben weiter verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt.
Das soll erlaubt werden
Der Plan: Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer „Lenk- oder Haltestange“, „zwei voneinander unabhängigen Bremsen“, „nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern“ (Blinkern) und „einer helltönenden Glocke“.
Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller. Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen. So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung.
Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen. In den USA, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiten sich Elektro-Tretroller zum Ausleihen. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.
Kritik: zu kompliziert
Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, moniert aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. „Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein.“ Außerdem solle auch das Fahren mit E-Skateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden.
Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich. Und Sandra Hass vom ADAC Berlin-Brandenburg meint: „Wenn das Gerät wirklich 20 Kilo wiegen würde, wäre das ein Problem für den öffentlichen Personennahverkehr.“
Firmen wie Lime, die mit ihren E-Tretrollern bisher vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft in deutsche Städte wie Berlin bringen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Sharing über Smartphone-Apps. Die Firmen laden die Akkus wieder auf.
Die deutschen Kommunen müssten regeln, wer die abgestellten Leih-Roller im Blick behält. In den USA gab es Ärger, weil sie überall herumlagen und Wege blockierten. Auch von gestiegenen Unfallzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen machen, muss sich im nächsten Frühling zeigen. Für Kinder bleiben die Elektro-Tretroller weiterhin verboten.
Quelle: dpa
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So ein Blödsinn. Dann sollen auch die Fahrräder endlich ein Versicherungkennzeichen bekommen.
Nur weil die keinen Motor haben, brauchen die keins. Aber ein Tretroller, der schneller als 6 km/h ist. Typisch Deutschland🙄
PS: Und ein Roller auf der Strasse ???
Demnächst gilt das auch für Jogger, die zu schnell laufen.
Genau, es liegt am Motor.
Und warum sollten nur Fahrräder ein Versicherungskennzeichen benötigen und keine Fußgänger? Schrittgeschwindigkeit ist bekanntlich bis 7km/h.
Wir bekommen bald ne Nummer auf der Stirn tätowiert.
Dann sollte jeder glücklich sein.
Ja typisch deutsch, nur Gängelungen sind möglich...
Einfach mal für solche Keinstfahrzeuge neue Regeln schaffen ist nicht möglich zb. bis maximal 20km/h muss garnichts gemacht werden,(statt wie bisher 6km/h) mit einem Fahrrad kann man problemnlos so schnell fahren und schneller klar man tritt selber, aber passieren kann das gleiche im schlimmsten Fall, und Blinker hab ich da auch nicht, kleine Funzel vorne und hinten, vielleicht noch kleine Reflektoren wenn man nachts fahren will, wenn kein Licht darf man nachts und bei schlechtem Wetter nicht fahren...
Es könnte so leicht sein nein da muss ein Manifest von 40ig Seiten geschaffen werden, das passt zu uns.....
Das ist so typisch Deutsch es tut schon weh zu lesen.
Keiner wird sich all das antun nur damit er mit einem winzigen Tretroller kurz irgendwo hinfahren kann 🙄
Das nötige Versicherungskennzeichen wird den Trend sicher kaum weiter bringen.
Es werden weiterhin die Pedelecs vermehrt verkauft ( kein Versicherungskennzeichen)
richtige Elektrozweiräder mit bis zu 45 km/h
und die recht wenigen E-Funsportgeräte weiterhin illegal betrieben.
Leider ist somit die Vorlage im Umsetzungsfall ähnlich wie das Wechselkennzeichen eine Totgeburt...
armes Deutschland... schade 🙁
Als ich die Rahmenbedingungen heute morgen in den Nachrichten gehört hab, war mein erster Gedanke "erfolgreich zu tode reguliert" 😆
In den meisten Ländern ist halt alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist...........in Deutschland ist halt alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.
Und kontrollieren tut das dann auch wieder keiner........sonst wären z.B. nicht jetzt so viele Radfahrer ohne Beleuchtung in dunkler Nacht unterwegs...🙄
Auf Bürgersteigen ein Tempolimit von 6km/h fürs fahren, wer schneller fährt und Unfall verursacht ist automatisch schuld. Ansonsten wie Fahrräder zu behandeln. Ein generelles, bauartbedingtes Tempolimit von 20km/h für solche Roller. Feddich.
Blinker? Ernsthaft?
Da werden sich aber die KFZ Fahrer Freuen wenn diese Rollerchen auch noch vor ihnen her Schleichen.
Da ist Mord und Totschlag vor programiert.
Haben die Vekehrsfuzzis nix besseres zu tun?
Da ist das Versicherungsschild billiger.
Ansonst hat man sich da wohl hart bei den Regelungen für Leichtmofas bedient.
Ach was, das geht alles per Post. Die Leute sind ja auch früher schon Mofa gefahren, oder?
Ohne Tacho ist das nicht zu kontrollieren.
Also Tacho und Fahrtenschreiber vorsehen. Und natürlich eine amtlich genehmigte Drossel, damit es bergab nicht zu schnell wrd.
Ein Mofa im Straßenverkehr zu sehen ist für mich wie ein Sechser im Lotto. Nicht viele tun sich das an.
Es gibt um den Grundgedanken hier. Anstatt alternative Fortbewegungsmittel zu fördern werden sie zu Tode reguliert und was ist dann logischerweise die Konsequenz daraus? Der Michel fährt dann halt weiterhin mit seinem fetten Diesel Brötchen holen.
Und währenddessen wird in der Politik weiter gejammert über Fahrverbote und schlechte Luft. So eine Überraschung aber auch 🙄
Meine Güte.
So kompliziert da fährt man lieber Auto, so wie es sich gehört!
Sind die Informationen dieses Artikels nicht wesentlich veraltet? Bin letztens über dieses Video gestolpert, ganz so dramatisch scheint es nicht zu werden.
https://www.youtube.com/watch?v=ynoJwMsKKtk
Wenn es so kommt, wie von den Politikern geschildert wäre ich trotz 20 km/h eigentlich ganz zufrieden.